Beschreibung der Beschaffung
Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. §§ 53 Abs. 2, 55 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen Nr. 4 (Starkstromanlagen), Nr. 5 (Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen) und Nr. 6 (Förderanlagen).
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, zunächst die Stufe 1 (Leistungsphasen 1 und 2) nach dem beigefügten Ingenieurvertrag (Vergabeunterlage D - D.1.).
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungsphasen – ganz oder teilweise – zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.