Zusätzliche Angaben
VI.3.1.) Fortführung von Punkt III.1.10. Auswahlkriterien:
Innerhalb den Kategorien A bis C sind jeweils unterschiedliche Projekte zu benennen.
In den Kategorien D „Wettbewerbserfolg“ und E „ausgezeichnetes realisiertes Projekt“ können auch die bereits in Kategorie A bis C aufgeführten Referenzprojekte benannt werden.
Zur Anerkennung als Referenzprojekt muss das Projekt alle geforderten Kriterien erfüllen. Wird ein Kriterium nicht erfüllt, kann das Projekt nicht als Referenzprojekt anerkannt werden. Eine Abstufung der Punktevergabe je nach Umfang der erfüllten Einzelkriterien erfolgt nicht.
Die Darstellung des Referenzprojekts mit den vollständigen Angaben zu allen o. g. Kriterien erfolgt über das Online-Formular der Bewerbererklärung. Hier sind als Eigenerklärung alle geforderten Einzelkriterien des jeweiligen Referenzprojekts anzugeben und ein Projektfoto hochzuladen. Alternativ zum Projektfoto kann auch ein Projektblatt nach eingereicht werden, Vorgaben zu Format oder Inhalt des Projektblatts bestehen nicht. Mit Einreichung der Referenzprojekte durch Absenden des Online-Formulars der Bewerbererklärung wird die Einhaltung der o. g. Voraussetzungen bestätigt.
Qualifizierung zur Teilnahme
Qualifiziert sind die Teilnehmer, die insgesamt mindestens 10 Punkte aus einer Kombination der Referenzen nachweisen können.
Auswahl der Teilnehmer
Sollten mehr als 15 Bewerber die geforderte Punktzahl erreichen, erfolgt die Auswahl durch ein Auswahlgremium vertreten durch Mitglieder der Ausloberin und des Preisgerichts. Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer sind die architektonische Qualität des eingereichten Projektes, der innovative Lösungsansatz des Holzbauprojekts, sowie eine inhaltliche Nähe der eingereichten Projekte zur gestellten Aufgabe.
VI.3.2) Fortführung von Punkt III.2.1. Berufsstand:
... Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU– „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften können zum Ausschluss der Beteiligten führen.
Für Teilnahmehindernisse gilt § 4 (2) RPW entsprechend. Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.