VerfahrensartOffenes VerfahrenBeschleunigtes VerfahrenBegründung:
Nachdem im Rahmen des ersten Vergabeverfahrens der Zuschlag auf das Angebot erteilt werden sollte, diese jedoch Ihr Angebot zum Zuschlag unter Vorbehalt stellte,
wurde im laufenden Schriftverkehr deutlich, dass die Firma nicht nur einen Mehrpreis
(aufgrund Kostensteigerung) anzeigte und durchsetzen wollte, sondern dass die Firma auch nicht in der Lage war, die Anbaugeräte fristgerecht zu liefern.
Allerdings ist dieser Termin bindend.
Eine Nichterfüllung würde den Flugverkehr im Winter 2022/2023 infrage stellen oder zur Einstellung führen.
Dieses Risiko kann die Stadt Coburg und die Betreibergesellschaft nicht tragen.
Gerade die Abwicklung des Geschäftsflugverkehrs ist für die Unternehmer der Region
essenzieller Teil Ihres globalen Wirtschaftshandelns.