Die benötigten Geräte dienen zum schnellen und zuverlässigen Nachweis einer möglichen Covid-19 Infektion und somit unmittelbar zur Eindämmung und Bewältigung der Corona-Pandemie. Diese Fähigkeit ist für die Bundeswehr aufgrund der Corona-Pandemie dringend erforderlich. Gemäß Rundschreiben des BMWi vom 19.3.2020 sowie Mitteilung der Europäischen Kommision vom 1.4.2020 liegen für solche „Corona-Beschaffungen" die Voraussetzungen des § 14 Abs 4 Nr. 3 VgV vor.