5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen. **** B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. **** C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG , § 21 SchwarzArbG und nach der Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung Vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44) vorliegen (s. Anlage 2 Eigenerklärungen Eignung). **** D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglieder Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt. **** E) Das Formblatt Eignung (Anlage 2F2.1) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2F2.1.) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die maximale, im Zuschlagskriterium "Angebotspreis" erzielbare Punktzahl beträgt insgesamt 500. Dies entspricht in der Gewichtung 50 %. Dabei legt die Vergabestelle den Preis gemäß Anlage 2 F1 zugrunde. Die im Zuschlagskriterium "Angebotspreis" erzielten Punkte werden wie folgt ermittelt: Bewertet wird die Höhe des Gesamtpreises entsprechend des Preisblattes Anlage 2_F1. Das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme (inkl. Umsatzsteuer) erhält die höchste Bewertung entsprechend der dem Kriterium zugeordneten Maximalpunktzahl. Alle übrigen Angebote erhalten im Verhältnis weniger Punkte (inverser Dreisatz).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
Beschreibung: Die maximale, im Zuschlagskriterium Nr. 2 erzielbare Punktzahl beträgt insgesamt 250. Dies entspricht in der Gewichtung 25 %. Dazu hat der Bieter die Anlage 3 für den Projektleiter auszufüllen. Die Qualifikation und Erfahrung der namentlich genannten Mitarbeiter werden entsprechend bewertet. Stehen diese gewerteten Mitarbeiter in der späteren Leistungserbringung dem Auftraggeber nicht zur Verfügung, verwirkt der Auftragneh-mer eine Vertragsstrafe. Das Angebot, welches die höchste Gesamtpunktzahl erzielt, erhält die höchste Bewertung entspre-chend der dem Kriterium zugeordneten Maximalpunktzahl. Alle übrigen Angebote erhalten im Verhältnis weniger Punkte (inverser Dreisatz). Angebote, die nicht mindestens die Hälfte der Maximalpunktzahl erreichen, werden ausgeschlossen (vgl. zu Mindestanforderungen an die Qualität: EuGH, Urt. v. 20.9.2018 - C-546/16 - "Montte SL"; VK Bund, Beschl. v. 16.4.2018 VK 1-21/18). Die Berechnung der Bewertung erfolgt auf zwei Nachkommas-tellen. Es wird kaufmännisch gerundet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachgespräch
Beschreibung: Die maximale, im Zuschlagskriterium Nr. 2.2 erzielbare Punktzahl beträgt insgesamt 200. Dies entspricht in der Gewichtung 20%. Gegenstand des Fachgesprächs werden vier Fragen sein, wovon der Bieter drei vorab zur Bearbeitung erhält und ein bis zwei weitere Frage, die der Bieter im Fachgespräch situativ beantworten muss. Die drei bekannten Fragen lauten wie folgt: - Welche Stakeholder sehen Sie im Rahmen der Einführung einer eKurve? - Welche Phasen sehen Sie im Rahmen der Einführung einer eKurve für ein mehrstandortiges Krankenhaus? - Welche Schulungskonzepte würden Sie für die Anwender vorsehen, insbesondere auch in Umgebungen mit vielen Leiharbeitskräften? Die Ausarbeitung und Präsentation der Ausarbeitung (vgl. zur Rechtmäßigkeit einer Bewertung einer mündlichen Präsentation VK Bund, Beschl. v. 22.11.2019 - VK 1-83/19) wird anhand fol-gender Skala bewertet: 0 Punkte Keine Struktur und fachlich nicht überzeugende Ausarbeitung und Vortrag, Ausdrucksweise vielfach nicht verständlich und nachvollziehbar, sehr eingeschränkte Kommunikationsfähigkeit, kein Eingehen auf Rückfragen, weitestgehend unkoordiniertes Zusammenwirken der Beteiligten und damit inhaltlich unschlüssige Bieterpräsentation insgesamt, keine Teamfähigkeit vermittelt. 20 Punkte Lediglich teilweise strukturierter und fachlich kaum überzeugende Ausarbeitung und Vortrag, kaum nachvollziehbare Ausdrucksweise, eingeschränkte Kommunikationsfähigkeit, pauschales Eingehen auf Rückfragen, kaum Zusammenwirken der Beteiligten im Rahmen der Bieterpräsentation, Eindruck einer grundsätzlichen Teamfähigkeit vermittelt. 40 Punkte Grundsätzlich strukturierter und fachlich in Teilen überzeugende Ausarbeitung und Vortrag, nur bedingt nachvollziehbare Ausdrucksweise, zufriedenstellende Kommu-nikationsfähigkeit, teilweise Eingehen auf Rückfragen, nur in Teilen Zusammenwirken der Beteiligten im Rahmen der Bieterpräsentation, ausreichender Eindruck an Teamfähigkeit vermittelt. 60 Punkte Gut strukturierter und fachlich im Wesentlichen überzeugende Ausarbeitung und Vortrag, in weiten Teilen nachvollziehbare Ausdrucksweise, gute Kommunikationsfähigkeit, bedingtes Eingehen auf Rückfragen, gutes Zusammenwirken der Beteiligten zu einer weitestgehend schlüssigen Bieterpräsentation insgesamt, guten Eindruck an Teamfähigkeit vermittelt. 80 Punkte Gut strukturierter und fachlich weitestgehend überzeugende Ausarbeitung und Vor-trag, nachvollziehbare Ausdrucksweise, hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, gutes Eingehen auf Rückfragen, gutes Zusammenwirken der Beteiligten zu einer weitestgehend schlüssigen Bieterpräsentation insgesamt, Eindruck eines hohen Maßes an Teamfähigkeit vermittelt. 100 Punkte Sehr gut strukturierter und fachlich vollumfänglich überzeugende Ausarbeitung und Vortrag, klare und nachvollziehbare Ausdrucksweise, sehr hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, sehr gutes Eingehen auf Rückfragen, sehr gutes Zusammenwirken der Beteiligten zu einer schlüssigen Bieterpräsentation insgesamt, Eindruck eines sehr hohen Maßes an Teamfähigkeit vermittelt. Das Angebot, welches die beste Note erzielt, erhält die höchste Bewertung entsprechend der dem Kriterium zugeordneten Maximalpunktzahl. Alle übrigen Angebote erhalten im Verhältnis weniger Punkte (inverser Dreisatz). Angebote, die nicht mindestens die Hälfte der Maximalpunktzahl erreichen, werden ausgeschlossen (vgl. zu Mindestanforderungen an die Qualität: EuGH, Urt. v. 20.9.2018 - C-546/16 - "Montte SL"; VK Bund, Beschl. v. 16.4.2018 VK 1-21/18). Die Berechnung der Bewertung erfolgt auf zwei Nachkommastellen. Es wird kaufmännisch gerundet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Darstellung der Methoden und Erfolgsfaktoren
Beschreibung: Die maximale, im Zuschlagskriterium Nr. 2.3 erzielbare Punktzahl beträgt insgesamt 50. Dies entspricht in der Gewichtung 5%. Das Zuschlagskriterium Nr. 2.3 bewertet jeweils die Qualität des Angebotes. Bewertet wird der Inhalt der eingereichten Ausarbeitung. Die im Zuschlagskriterium erzielten Punkte ermittelt die Vergabestelle jeweils anhand der dargestellten Bewertungsstufen und stellt zur Einordnung des Erfüllungsgrades auf die nachfolgenden Aspekte ab: 0 Punkte Erhält ein Bieter in Bezug auf seine Darstellung, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers nicht oder allenfalls zu einem sehr geringen Teil plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur ungenügende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. 20 Punkte Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers lediglich in einzelnen Teilen plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur in Teilen noch ausreichende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Die Methoden und Erfolgsfaktoren sind lediglich bruchstückhaft benannt, kritische Punkte und Abhängigkeiten sind nicht berücksichtigt. 40 Punkte Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers zumindest in nicht unwesentlichem Umfang plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine noch insgesamt ausreichende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Die Methoden und Erfolgsfaktoren sind lediglich in Ansätzen benannt, kritische Punkte und Abhängigkeiten sind bruchstückhaft berücksichtigt, aber nicht projektbezogen. 60 Punkte Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers zum großen Teil plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine überwiegende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Die Methoden und Erfolgsfaktoren sind grundsätzlich benannt, auch kritische Punkte und Abhängigkeiten sind grundsätzlich berücksichtigt, aber nicht in Gänze auf das Projekt übertragen. 80 Punkte Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers im Wesentlichen plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nahezu vollumfängliche Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Die Methoden und Erfolgsfaktoren sind hinreichend benannt, auch kritische Punkte und Abhängigkeiten sind hinreichend berücksichtigt und auf das Projekt übertragen. 100 Punkte Erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen im Konzept aus Sicht des Auftraggebers in jeder Hinsicht plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine opti-male und vollumfängliche Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Die Methoden und Erfolgsfaktoren sind uneingeschränkt und vollumfänglich benannt, auch kritische Punkte und Abhängigkeiten sind uneingeschränkt und vollumfänglich berücksichtigt und auf konzeptionell bruchfrei das Projekt übertragen. Das Angebot, welches die beste Note erzielt, erhält die höchste Bewertung entsprechend der dem Kriterium zugeordneten Maximalpunktzahl. Alle übrigen Angebote erhalten im Verhältnis weniger Punkte (inverser Dreisatz). Angebote, die nicht mindestens die Hälfte der Maximalpunktzahl erreichen, werden ausgeschlossen (vgl. zu Mindestanforderungen an die Qualität: EuGH, Urt. v. 20.9.2018 - C-546/16 - "Monte SL"; VK Bund, Beschl. v. 16.4.2018 VK 1-21/18). Die Berechnung der Bewertung erfolgt auf zwei Nachkommastellen. Es wird kaufmännisch gerundet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: A. Nutzung der Vergabeplattform Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich "Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig. **** B. Rügeerfordernis Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). ****
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: München Klinik gGmbH
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI