4778-2021 - ErgebnisDeutschland-Hamburg: Softwarepaket und Informationssysteme
OJ S 5/2021 08/01/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DAK-Gesundheit
Postanschrift: Nagelsweg 27-31
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@dak.de
Fax: +49 4033470-900200
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dak.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dak.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
SAP SF-Lizenzen Onboarding und Recruitment
Referenznummer der Bekanntmachung: 1003224
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Beschaffung der SAP SuccessFactors-Lizenzen für die Module Onboarding und Recruiting zur sukzessiven Modernisierung der HR-Software und -Prozesse.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Im Hinblick auf die Entwicklung neuer HR-Konzepte und -Strategien bei der DAK-Gesundheit – z. B. für Mitarbeiter Self Services, E-Recruiting, Onboarding, Talentmanagement/strategische Nachfolgeplanung – ist die Änderung der SAP-Produktstrategie in Richtung Cloud-first beim Design neuer Prozesse und der Auswahl der Tools unbedingt mit einzubeziehen.
Insbesondere im Recruiting besteht ein Bedarf, auf einen neuen, weiterentwickelten Prozess zu setzen. Mit dem Abschluss eines Lizenzvertrages für SAP SuccessFactors sollen nun integrierte Module zur Digitalisierung von Personalprozessen als Cloud-Lösung bereitgestellt werden, die mit der bestehenden SAP HCM-Suite integriert werden. Mit der Lizenzierung der ersten SuccessFactors-Module Recruiting und Onboarding sollen folgende Ziele erreicht werden:
— Einstieg in die SAP-Cloud in der Koexistenz mit dem bestehenden HCM-System als Grundlage für die stufenweise Umstellung bestehender HCM-Funktionen,
— Die kurzfristige Optimierung der Recruiting- und Onboarding-Prozesse,
— Die Arbeitgeber-Attraktivität durch moderne, digitale Prozesse wird durch die Tools der SuccessFactors-Plattform enorm gesteigert.
Des Weiteren umfasst die Leistung den entsprechenden Support.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
  • Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Erläuterung:
Bei der Beauftragung eines anderen Auftragnehmers als die SAP Deutschland SE für die Beschaffung der SAP SuccessFactors-Lizenzen zur sukzessiven Modernisierung der HR-Software und -Prozesse läge ein Fall der relativen Inkompatibilität vor. Die abweichenden technischen Merkmale der später eingesetzten weiteren Module anderer Auftragnehmer könnten zu unverhältnismäßig technischen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung der gesamten Module der SAP Success-Factors-Suite führen, wenn der technische Einstieg nicht über SAP Deutschland SE erfolgen würde (siehe Nachteile der Multi-Tenant-Systemlandschaft).
Es ist anzunehmen, dass im Falle einer möglichen Angleichung der technischen Merkmale die Anpassung technische Schwierigkeiten aufwirft, die entweder nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand behoben werden könnten oder aber den bestimmungsgemäßen Gebrauch und die Wartung nicht nur marginal, sondern erheblich beeinträchtigen. Die konkreten Anforderungen an die Interoperabilität, die erfüllt sein müssen, um das Funktionieren der SF-Module untereinander sowie in Kombination mit dem bei der BITMARCK teilweise weiterbetriebenen SAP HCM-System zu gewährleisten, kann nur durch das Betreiben der SF-Module auf einem eigenen DAK-Mandanten in der SuccessFactors-Cloud (Single-Tenant-System) sichergestellt werden. Im Falle der Beschaffung der SAP SuccessFactors-Lizenzen für die Module Onboarding und Recruiting bei einem anderen Auftragnehmer würde die SAP Deutschland SE jedem Partner einen eigenständigen Tenant (Mandanten) zuweisen. Dieses Vorgehen würde für die DAK-Gesundheit zu unterschiedlichen Mandanten für die unterschiedlichen SF-Module (Multi-Tenant-Systemlandschaft) führen. Sowohl zwischen den einzelnen SF-Modulen untereinander als auch zwischen den einzelnen SF Modulen und dem bestehenden SAP HCM-System bei der BITMARCK müssten jeweils Schnittstellen implementiert und gewartet werden, um eine Daten- und Prozesskonsistenz zu erhalten. Dies führt zu einer hohen technischen Komplexität, höherem Überwachungs- und Managementaufwand und zudem zu Störungsanfälligkeiten, insbesondere bei modulübergreifenden Prozessen, für die dann unterschiedliche Partner verantwortlich wären.
Andere Lösungen kommen aus technischen Gründen nicht in Betracht, denn eine Beauftragung eines anderen Unternehmens wäre mit einer Abweichung von der genutzten Standardtechnologie verbunden und würde somit unverhältnismäßig hohe technische Probleme nach sich ziehen. Bei Öffnung von Schnittstellen für eine andere anzukoppelnde Technik wäre erfahrungsgemäß mit nicht hinnehmbaren Kompatibilitätsproblemen zu rechnen. Wegen der bereits bestehenden SAP-Softwarelösungen im Personalbereich sowie den bestehenden Verbindungen mit der bestehenden SAP ERP Business Suite 7 (SAP R/3) könnte eine vergleichbare Leistung von anderen Anbietern nur mit höherem Integrationsaufwand angeboten werden. Da die Standardschnittstellen zu SAP SF durch die Wartung von SAP abgedeckt sind, sind durch Release-Änderungen keine Konsequenzen zu erwarten. Bei der Anbindung eines Drittanbieters muss bei jedem Releasewechsel mit Anpassungen in der Schnittstelle gerechnet werden, was zu einem erhöhten, nicht kalkulierbaren Investitions- und Zeitaufwand führt und einer wirtschaftlichen Beschaffung zuwiderliefe. Die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers eine sichere Variante zu wählen, ist nach der Rechtsprechung ein sachbezogener, nicht zu beanstandender Grund. Abzuwendende Risiken von Fehlfunktionen und Kompatibilitätsproblemen sowie von höherem Zeitbedarf rechtfertigen die Entscheidung. Ferner stellt es für die DAK-Gesundheit einen objektiv nachvollziehbaren Grund dar, sich angesichts der von ihnen getätigten Investitionen in das bestehende System auf die Erweiterung dieses Systems zu beschränken.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
30/12/2020
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: SAP Deutschland SE & Co. KG
Postanschrift: Hasso-Plattner-Ring 7
Ort: Walldorf
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 69190
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM5D8RT
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 GWB
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2.der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
04/01/2021