Bei der Beauftragung eines anderen Auftragnehmers als die SAP Deutschland SE für die Beschaffung der SAP SuccessFactors-Lizenzen zur sukzessiven Modernisierung der HR-Software und -Prozesse läge ein Fall der relativen Inkompatibilität vor. Die abweichenden technischen Merkmale der später eingesetzten weiteren Module anderer Auftragnehmer könnten zu unverhältnismäßig technischen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung der gesamten Module der SAP Success-Factors-Suite führen, wenn der technische Einstieg nicht über SAP Deutschland SE erfolgen würde (siehe Nachteile der Multi-Tenant-Systemlandschaft).
Es ist anzunehmen, dass im Falle einer möglichen Angleichung der technischen Merkmale die Anpassung technische Schwierigkeiten aufwirft, die entweder nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand behoben werden könnten oder aber den bestimmungsgemäßen Gebrauch und die Wartung nicht nur marginal, sondern erheblich beeinträchtigen. Die konkreten Anforderungen an die Interoperabilität, die erfüllt sein müssen, um das Funktionieren der SF-Module untereinander sowie in Kombination mit dem bei der BITMARCK teilweise weiterbetriebenen SAP HCM-System zu gewährleisten, kann nur durch das Betreiben der SF-Module auf einem eigenen DAK-Mandanten in der SuccessFactors-Cloud (Single-Tenant-System) sichergestellt werden. Im Falle der Beschaffung der SAP SuccessFactors-Lizenzen für die Module Onboarding und Recruiting bei einem anderen Auftragnehmer würde die SAP Deutschland SE jedem Partner einen eigenständigen Tenant (Mandanten) zuweisen. Dieses Vorgehen würde für die DAK-Gesundheit zu unterschiedlichen Mandanten für die unterschiedlichen SF-Module (Multi-Tenant-Systemlandschaft) führen. Sowohl zwischen den einzelnen SF-Modulen untereinander als auch zwischen den einzelnen SF Modulen und dem bestehenden SAP HCM-System bei der BITMARCK müssten jeweils Schnittstellen implementiert und gewartet werden, um eine Daten- und Prozesskonsistenz zu erhalten. Dies führt zu einer hohen technischen Komplexität, höherem Überwachungs- und Managementaufwand und zudem zu Störungsanfälligkeiten, insbesondere bei modulübergreifenden Prozessen, für die dann unterschiedliche Partner verantwortlich wären.
Andere Lösungen kommen aus technischen Gründen nicht in Betracht, denn eine Beauftragung eines anderen Unternehmens wäre mit einer Abweichung von der genutzten Standardtechnologie verbunden und würde somit unverhältnismäßig hohe technische Probleme nach sich ziehen. Bei Öffnung von Schnittstellen für eine andere anzukoppelnde Technik wäre erfahrungsgemäß mit nicht hinnehmbaren Kompatibilitätsproblemen zu rechnen. Wegen der bereits bestehenden SAP-Softwarelösungen im Personalbereich sowie den bestehenden Verbindungen mit der bestehenden SAP ERP Business Suite 7 (SAP R/3) könnte eine vergleichbare Leistung von anderen Anbietern nur mit höherem Integrationsaufwand angeboten werden. Da die Standardschnittstellen zu SAP SF durch die Wartung von SAP abgedeckt sind, sind durch Release-Änderungen keine Konsequenzen zu erwarten. Bei der Anbindung eines Drittanbieters muss bei jedem Releasewechsel mit Anpassungen in der Schnittstelle gerechnet werden, was zu einem erhöhten, nicht kalkulierbaren Investitions- und Zeitaufwand führt und einer wirtschaftlichen Beschaffung zuwiderliefe. Die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers eine sichere Variante zu wählen, ist nach der Rechtsprechung ein sachbezogener, nicht zu beanstandender Grund. Abzuwendende Risiken von Fehlfunktionen und Kompatibilitätsproblemen sowie von höherem Zeitbedarf rechtfertigen die Entscheidung. Ferner stellt es für die DAK-Gesundheit einen objektiv nachvollziehbaren Grund dar, sich angesichts der von ihnen getätigten Investitionen in das bestehende System auf die Erweiterung dieses Systems zu beschränken.