Zusätzliche Angaben
a) Selbstverpflichtung Vertraulichkeit
Teile der Vergabeunterlage werden den interessierten Bietern nur gegen Übersen-dung der unterzeichneten Erklärung "Selbstverpflichtung Vertraulichkeit" (Anlage 09) übersendet. Diese Unterlagen sind für die Angebotserstellung zwin-gend notwendig. Durch schriftliche Abnahme sichert der künftige Auftragnehmer zu, sich an die definierten Vorgaben zu halten.
Der Bieter hat die unterzeichnete Erklärung "Anlage 09 Selbstverpflichtung Vertraulichkeit" als PDF-Dokument wie folgt zu übersenden:
-nach Registrierung im AI-Vergabeportal des Staatsanzeigers BW über die Nachrichten-Funktion
Nach Erhalt und Prüfung der Erklärung, werden die o. g. vertraulichen Informationen (Anlage 10 a-u sowie Anlage 11 a,b) elektronisch ebenso über das Vergabeportal übermittelt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Angebote, die diese Selbstverpflichtungserklärung nicht abgegeben haben und denen dadurch die vertraulichen Anlagen (Nr. 10 und 11) nicht vorlagen, vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden!
b) Selbstausführungsgebot
Aufgrund der unter anderem in Kapitel 4.3.3.1 der Vergabeunterlagen beschriebenen Wichtigkeit (dies zeigt sich nicht zuletzt schon an der - im Vergleich zu den anderen Rollen - mit deutlich höheren Anzahl der in den Wettbewerb gestellten Personentage) der Tätigkeit des/der Applikationsentwick-ler*in SAP EHS on S/4HANA sowie des/der Berater*in SAP EHS on S/4HANA, macht der Auftrag-geber im Hinblick auf eben diese Tätigkeitsfelder und damit auf das gesamte Aufgabenspektrum des/der Applikationsentwickler*in SAP EHS on S/4HANA und des/der Berater*in SAP EHS on S/4HANA von der Möglichkeit des § 47 Abs. 5 VgV Gebrauch. Somit schreibt der Auftraggeber vor, dass die Rollen des/der Applikationsentwickler*in SAP EHS on S/4HANA und des/der Berater*in SAP EHS on S/4HANA stets vom Bieter selbst oder im Falle einer Bietergemeinschaft von einem Teilnehmenden der Bietergemeinschaft ausgeführt werden muss.
Es sind hierbei kritische Aufgaben zu erledigen, für den/die Applikationsentwickler*in SAP EHS on S/4HANA sind diese unter anderem das Entwickeln und Customizen der geforderten Anforderungen sowie im After-Go-Live-/Wartungszeitraum das Einspielen von Development und Customizing Transporte in ein laufendes Produktivsystem. Mittels Einspielen der Transporte werden eventuelle Fehler/Störungen im System behoben. Um hierfür schnelle Reaktions- und Problembehebungszeiten, und eine direkte Koordination zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu gewährleisten, wird die Rolle des/der Applikationsentwickler*in SAP EHS on S/4HANA aus Eigenleistung des zukünftigen Auftragnehmers gefordert. Für den/die Berater*in SAP EHS on S/4HANA sind diese unter anderem die Funktion als Schnittstelle zwischen Fachseite/Fachwissen und des/der Applikationsentwickler*in SAP EHS on S/4HANA. Um das System rechtssicher aufzubauen wird für diese Rolle eine direkte Koordination zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gefordert. Der zukünftige Auftragnehmer kommt ferner mit personenbezogenen Daten in Kontakt und hat mit diesen entsprechend umzuge-hen. Da es sich hierbei um Aufgaben handelt, die über das übliche Maß bei entsprechenden Aufgaben hinaus besonders kritisch sind, ist der Ausschluss der Eignungsleihe in diesem Fall durch § 47 Abs. 5 VgV gerechtfertigt.