478439-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Orientierungs- und Beratungsdienste – SGB II - Maßnahme "U25 Restart Beruf + Leben (ReBeL)" für den Kreis Borken - Rahmenvereinbarung
OJ S 131/2026 10/07/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungKreis Borken, Zentrale Vergabestelle
E-Mailvergabeplattform@kreis-borken.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelSGB II - Maßnahme "U25 Restart Beruf + Leben (ReBeL)" für den Kreis Borken - Rahmenvereinbarung
BeschreibungKonzeption und Durchführung einer SGB II - Maßnahme "U25 Restart Beruf + Leben (ReBeL)" nach § 16h SGB II - Rahmenvereinbarung
Kennung des Verfahrens79ca730e-62df-487c-9b55-cfc6b759c24f
Interne Kennung00.11.99-09547
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85312300 Orientierungs- und Beratungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Borken (DEA34)
LandDeutschland
Zusätzliche Informationen4 Losregionen im Kreis Borken
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXPWYRPLN9X#
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann4
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können4
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachungAuftragsunterlagen
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SozialversicherungsbeiträgenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelRegion Ahaus
BeschreibungVon der/dem Auftragnehmenden sind 10 TN-Plätze vorzuhalten. Das bedeutet, dass monatlich maximal 10 TN-Pauschalen abgerechnet werden können. Die Höhe der TN-Pauschale ergibt sich aus dem Preisblatt (B4) des/der erfolgreichen Bietenden. Der Höchstwert der Ausschreibung ergibt sich aus der von dem/der erfolgreichen Bietenden angebotenen TN-Pauschale, multipliziert mit der maximalen TN-Zahl (hier: 10) und der Anzahl der Monate in der Laufzeit (12 Monate bzw. 24 Monate incl. Verlängerungsoption), zzgl. 20% für mögliche Erhöhungen. Beim Erreichen dieses Höchstwertes verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.
Interne Kennung1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85312300 Orientierungs- und Beratungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Borken (DEA34)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenOrte in der Region Ahaus Kommunen Ahaus, Heek, Legden, Schöppingen, Stadtlohn, Vreden
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2027
Enddatum der Laufzeit31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur Verlängerungeinmalige optionale Verlängerung bis 31.12.2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumGenehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung des Eignungskriteriums- Nachweis der Trägerzertifizierung: Seit dem 01.01.2013 benötigen alle Träger, die Arbeitsförderungsmaßnahmen nach dem SGB III oder § 16 SGB II durchführen, eine Trägerzulassung nach AZAV durch eine fachkundige Stelle (vgl. §§ 176 ff SGB III, 16 SGB II, 443 SGB III). 1. Für neu ausgeschriebene Maßnahmen muss seit dem 01.01.2013 grundsätzlich eine fachbereichsbezogene Zulassung vorliegen (vgl. § 5 Abs. 1 AZAV). Auf Verlagen des Auftraggebers ist eine Zulassung für den konkreten Durchführungsstandort vorzulegen. 2. Keiner Zulassung bedürfen Arbeitgeber, die ausschließlich betriebliche Maßnahmen oder betriebliche Teile von Maßnahmen durchführen. 3. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ist als Nachweis der Trägerzulassung dem Angebot das Zertifikat (in Kopie) zur Zulassung des Trägers beizufügen. Bei Abgabe des Angebots kann das Vorliegen der Zulassung zunächst auch mittels formloser Eigenerklärung bestätigt werden. Das Trägerzertifikat ist in diesem Fall auf Verlangen des Auftraggebers im weiteren Verfahren nachzureichen. Auf Verlangen des Auftraggebers ist zudem eine Anlage nachzureichen, in der die Standorte mit den jeweiligen Fachbereichen aufgeführt sind und die fortlaufend aktualisiert wird (vgl. § 5 Abs. 6 S.1 AZAV). 4. Bietende, die sich noch im Zertifizierungsverfahren befinden, teilen dies und den aktuellen Stand des Zertifizierungsverfahrens (einschließlich Name des beauftragten Zertifizierungsunternehmens) in ihrem Angebot schriftlich mit. Der Erklärung ist eine schriftliche Zusicherung beizufügen, dass spätestens zum Maßnahmebeginn der Nachweis uneingeschränkt erbracht wird. Der Bieter hat sicherzustellen, dass vor Maßnahmebeginn die Zulassung für den konkreten Durchführungsstandort dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt werden kann. Hinsichtlich der Auswirkungen auf den Vertragsschluss sh. B 3 - Muster Rahmenvereinbarung, § 1 Pkt. 3.4. - Hinweise für Bietergemeinschaften: -- Im Falle der Bildung von Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot den Nachweis der Trägerzulassung vorzulegen. Im Übrigen gelten für Bietergemeinschaften ebenfalls die vorstehenden Ziffern 3. und 4. -- Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn auf Verlangen des Auftraggebers von mindestens einem Mitglied der Bietergemeinschaft die Anlage, in der die Standorte mit den jeweiligen Fachbereichen aufgeführt sind, nachgereicht wird. - Hinweis für Subunternehmen: Das Zulassungserfordernis gilt auch für Subunternehmen, sofern das Subunternehmen ebenfalls mit Trägereigenschaft auftritt und es sich nicht nur um die punktuelle Einschaltung von Beratungs- und Fachdiensten sowie anderweitig fachlich genau abgegrenzte Einheiten handelt. Soweit das Subunternehmen nicht nur unwesentliche Teilleistungen erbringt (i.d.R. unter 10%), ist eine Trägerzulassung somit erforderlich. Es gelten dann auch hier die vorstehenden Ziffern 3. und 4. Auf Verlangen haben Bietende vorzulegen: - Nachweis, dass sie im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes eingetragen sind. Berufsregister in Deutschland sind das Handelsregister, die Handwerksrolle und das Vereinsregister - Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des entsprechenden zuständigen Versicherungsträgers

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsEs sind vorzulegen: - Angaben und Erklärungen der/des Bietenden (Vordrucke C1 - C2), - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU), - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU) - Angaben zur Qualifikation des Personals (Vordruck C3), siehe auch Teil B, Leistungsbeschreibung, Ziffer 1.8, - Nachweis der Räumlichkeiten (Vordruck C4), siehe auch Teil B, Leistungsbeschreibung, Ziffer 1.7. - nur bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531 EU, - nur bei Unteraufträgen/Eignungsleihe -- bei Unteraufträgen Formular 533a EU oder 533b EU -- bei Eignungsleihe Formular 534a EU oder 534b EU (letzteres vom Eignungsleiher unterschrieben) Auf Anforderung sind vorzulegen: - Nachweis der Anlage zur Zertifizierung mit den Standorten und Fachbereichen (sh. A. II. 6) - Erklärung zur Erforderlichkeit der Bietergemeinschaft sowie den Vertrag, der die vertraglichen Beziehungen der gemeinschaftlich Bietenden untereinander darlegt (nur bei Bietergemeinschaften, sh. A. I. 4) - Benennung der Subunternehmen, Verpflichtungserklärung und Eignungsnachweise der Subunternehmen (nur bei Unteraufträgen/ Eignungsleihe) - Schriftlicher Nachweis zu den Räumlichkeiten (z.B. Mietvertrag; sh. Vordruck C4)

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsAuf Anforderung sind vorzulegen: - Angaben zur Höhe der Jahresumsätze - Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Krankenkasse, Finanzamt, Berufsgenossenschaft, sh. A. II. 6)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistungspunkte
BeschreibungDie Qualität des von dem/der Bietenden vorgelegten Konzepts zur angebotenen Leistung wird anhand einer Bewertungsmatrix bewertet. Kriteriengruppen: 1. Kontakt- und Einstiegsphase (30 Gewichtungspunkte) 2. Stabilisierungs- und Unterstützungsphase (35 Gewichtungspunkte) 3. Perspektiventwicklung und Nachbetreuung (10 Gewichtungspunkte) 4. Fallbegleitung -phasenübergreifend- (25 Gewichtungspunkte) (teilweise sind die Kriteriengruppen in Kriterien untergliedert.) Es werden nach erweiterten Richtwertmethode zunächst die Angebote je Kriterium geprüft und bewertet. Dabei wird eine Wertungsskala von 0 - 3 Bewertungspunkten zu Grunde gelegt. Je Kriterium werden die vergebenen Bewertungspunkte (0-3) mit den festgelegten Gewichtungspunkten multipliziert. Die Ergebnisse aller Kriterien werden addiert und ergeben je Angebot die Gesamtsumme der Leistungspunkte (L) (maximal 300).
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungLeistungs-Preis-Verhältnis
BeschreibungSchritt 1 Ermittlung der Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z): Z = L / P x 100 L = Gesamtsumme der Leistungspunkte P = angebotener Gesamtpreis lt. Preisblatt B4 in Euro Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen. Schritt 2 Ermittlung eines Wertes als Korridor aus der Kennzahl des führenden Angebotes (=höchste Kennzahl) und einer Kennzahl, die sich aus der Kennzahl des führenden Angebotes minus 10% ergibt. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen. Schritt 3 Ermittlung aller Angebote, die innerhalb des Kennzahlenkorridors liegen (inkl. der Randwerte). Diese Angebote werden zunächst als gleichwertig betrachtet. Entscheidungskriterium innerhalb dieser Gruppe ist die höchste Gesamt-Leistungspunktzahl laut Bewertungsmatrix. Haben mehrere Angebote im Kennzahlenkorridor die gleiche Gesamt-Leistungspunktzahl, wird unter diesen das preisgünstigste ausgewählt.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kannDie Bewertung der Wirtschaftlichkeit eines Angebotes erfolgt anhand der Zuschlagskriterien Qualität und des Preis. Die Gewichtung wird in den Beschreibungen der beiden Zuschlagskriterien erläutert.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen06/08/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRPLN9X/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
NameDie Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz www.vergabe-westfalen.de geführt.
URLhttps://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRPLN9X
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRPLN9X
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote13/08/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss64 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin13/08/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsDie Angebotsöffnung erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist digital. Die Bindefrist endet am 16.10.2026
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsAllgemeine Bewerbungs- und Vergabebedingungen Besondere Bewerbungs- Vertrags- und Vergabebedingungen des Kreises Borken für die Vergabe von Leistungen nach dem GWB und der VgV (A.I und A.II der Vergabeunterlagen) Der/die Bietende hat u.a. für jedes angebotene Los ein Konzept zur Durchführung der Maßnahme (Modulbeschreibung entsprechend B.2 der Vergabeunterlagen) zu erstellen. Der Umfang des Gesamtkonzeptes darf - ohne die geforderten Anlagen - je Los insgesamt 8 Seiten nicht übersteigen. Eine fehlende oder unvollständige Modulbeschreibung führt zum Ausschluss. Erzielt das Angebot bei einem Wertungskriterium 0 Punkte, führt dies ebenso zum Ausschluss. Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, wenn das Konzept des/der Bietenden Beratungsleistungen umfasst, die bereits durch die kommunalen flankierenden Leistungen gem. § 16a SGB II abgedeckt sind.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebots-abgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt. Siehe hierzu auch §§ 155 ff. GWB
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltKreis Borken, Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtKreis Borken, Zentrale Vergabestelle
5.1.
LosLOT-0002
TitelRegion Bocholt
BeschreibungVon der/dem Auftragnehmenden sind 15 TN-Plätze vorzuhalten. Das bedeutet, dass monatlich maximal 15 TN-Pauschalen abgerechnet werden können. Die Höhe der TN-Pauschale ergibt sich aus dem Preisblatt (B4) des/der erfolgreichen Bietenden. Der Höchstwert der Ausschreibung ergibt sich aus der von dem/der erfolgreichen Bietenden angebotenen TN-Pauschale, multipliziert mit der maximalen TN-Zahl (hier: 15) und der Anzahl der Monate in der Laufzeit (12 Monate bzw. 24 Monate incl. Verlängerungsoption), zzgl. 20% für mögliche Erhöhungen. Beim Erreichen dieses Höchstwertes verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.
Interne Kennung2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85312300 Orientierungs- und Beratungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Borken (DEA34)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenOrte in der Region Bocholt Kommunen Bocholt, Rhede, Isselburg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2027
Enddatum der Laufzeit31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur Verlängerungeinmalige optionale Verlängerung bis 31.12.2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumGenehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung des Eignungskriteriums- Nachweis der Trägerzertifizierung: Seit dem 01.01.2013 benötigen alle Träger, die Arbeitsförderungsmaßnahmen nach dem SGB III oder § 16 SGB II durchführen, eine Trägerzulassung nach AZAV durch eine fachkundige Stelle (vgl. §§ 176 ff SGB III, 16 SGB II, 443 SGB III). 1. Für neu ausgeschriebene Maßnahmen muss seit dem 01.01.2013 grundsätzlich eine fachbereichsbezogene Zulassung vorliegen (vgl. § 5 Abs. 1 AZAV). Auf Verlagen des Auftraggebers ist eine Zulassung für den konkreten Durchführungsstandort vorzulegen. 2. Keiner Zulassung bedürfen Arbeitgeber, die ausschließlich betriebliche Maßnahmen oder betriebliche Teile von Maßnahmen durchführen. 3. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ist als Nachweis der Trägerzulassung dem Angebot das Zertifikat (in Kopie) zur Zulassung des Trägers beizufügen. Bei Abgabe des Angebots kann das Vorliegen der Zulassung zunächst auch mittels formloser Eigenerklärung bestätigt werden. Das Trägerzertifikat ist in diesem Fall auf Verlangen des Auftraggebers im weiteren Verfahren nachzureichen. Auf Verlangen des Auftraggebers ist zudem eine Anlage nachzureichen, in der die Standorte mit den jeweiligen Fachbereichen aufgeführt sind und die fortlaufend aktualisiert wird (vgl. § 5 Abs. 6 S.1 AZAV). 4. Bietende, die sich noch im Zertifizierungsverfahren befinden, teilen dies und den aktuellen Stand des Zertifizierungsverfahrens (einschließlich Name des beauftragten Zertifizierungsunternehmens) in ihrem Angebot schriftlich mit. Der Erklärung ist eine schriftliche Zusicherung beizufügen, dass spätestens zum Maßnahmebeginn der Nachweis uneingeschränkt erbracht wird. Der Bieter hat sicherzustellen, dass vor Maßnahmebeginn die Zulassung für den konkreten Durchführungsstandort dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt werden kann. Hinsichtlich der Auswirkungen auf den Vertragsschluss sh. B 3 - Muster Rahmenvereinbarung, § 1 Pkt. 3.4. - Hinweise für Bietergemeinschaften: -- Im Falle der Bildung von Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot den Nachweis der Trägerzulassung vorzulegen. Im Übrigen gelten für Bietergemeinschaften ebenfalls die vorstehenden Ziffern 3. und 4. -- Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn auf Verlangen des Auftraggebers von mindestens einem Mitglied der Bietergemeinschaft die Anlage, in der die Standorte mit den jeweiligen Fachbereichen aufgeführt sind, nachgereicht wird. - Hinweis für Subunternehmen: Das Zulassungserfordernis gilt auch für Subunternehmen, sofern das Subunternehmen ebenfalls mit Trägereigenschaft auftritt und es sich nicht nur um die punktuelle Einschaltung von Beratungs- und Fachdiensten sowie anderweitig fachlich genau abgegrenzte Einheiten handelt. Soweit das Subunternehmen nicht nur unwesentliche Teilleistungen erbringt (i.d.R. unter 10%), ist eine Trägerzulassung somit erforderlich. Es gelten dann auch hier die vorstehenden Ziffern 3. und 4. Auf Verlangen haben Bietende vorzulegen: - Nachweis, dass sie im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes eingetragen sind. Berufsregister in Deutschland sind das Handelsregister, die Handwerksrolle und das Vereinsregister - Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des entsprechenden zuständigen Versicherungsträgers

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsEs sind vorzulegen: - Angaben und Erklärungen der/des Bietenden (Vordrucke C1 - C2), - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU), - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU) - Angaben zur Qualifikation des Personals (Vordruck C3), siehe auch Teil B, Leistungsbeschreibung, Ziffer 1.8, - Nachweis der Räumlichkeiten (Vordruck C4), siehe auch Teil B, Leistungsbeschreibung, Ziffer 1.7. - nur bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531 EU, - nur bei Unteraufträgen/Eignungsleihe -- bei Unteraufträgen Formular 533a EU oder 533b EU -- bei Eignungsleihe Formular 534a EU oder 534b EU (letzteres vom Eignungsleiher unterschrieben) Auf Anforderung sind vorzulegen: - Nachweis der Anlage zur Zertifizierung mit den Standorten und Fachbereichen (sh. A. II. 6) - Erklärung zur Erforderlichkeit der Bietergemeinschaft sowie den Vertrag, der die vertraglichen Beziehungen der gemeinschaftlich Bietenden untereinander darlegt (nur bei Bietergemeinschaften, sh. A. I. 4) - Benennung der Subunternehmen, Verpflichtungserklärung und Eignungsnachweise der Subunternehmen (nur bei Unteraufträgen/ Eignungsleihe) - Schriftlicher Nachweis zu den Räumlichkeiten (z.B. Mietvertrag; sh. Vordruck C4)

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsAuf Anforderung sind vorzulegen: - Angaben zur Höhe der Jahresumsätze - Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Krankenkasse, Finanzamt, Berufsgenossenschaft, sh. A. II. 6)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistungspunkte
BeschreibungDie Qualität des von dem/der Bietenden vorgelegten Konzepts zur angebotenen Leistung wird anhand einer Bewertungsmatrix bewertet. Kriteriengruppen: 1. Kontakt- und Einstiegsphase (30 Gewichtungspunkte) 2. Stabilisierungs- und Unterstützungsphase (35 Gewichtungspunkte) 3. Perspektiventwicklung und Nachbetreuung (10 Gewichtungspunkte) 4. Fallbegleitung -phasenübergreifend- (25 Gewichtungspunkte) (teilweise sind die Kriteriengruppen in Kriterien untergliedert.) Es werden nach erweiterten Richtwertmethode zunächst die Angebote je Kriterium geprüft und bewertet. Dabei wird eine Wertungsskala von 0 - 3 Bewertungspunkten zu Grunde gelegt. Je Kriterium werden die vergebenen Bewertungspunkte (0-3) mit den festgelegten Gewichtungspunkten multipliziert. Die Ergebnisse aller Kriterien werden addiert und ergeben je Angebot die Gesamtsumme der Leistungspunkte (L) (maximal 300).
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungLeistungs-Preis-Verhältnis
BeschreibungSchritt 1 Ermittlung der Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z): Z = L / P x 100 L = Gesamtsumme der Leistungspunkte P = angebotener Gesamtpreis lt. Preisblatt B4 in Euro Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen. Schritt 2 Ermittlung eines Wertes als Korridor aus der Kennzahl des führenden Angebotes (=höchste Kennzahl) und einer Kennzahl, die sich aus der Kennzahl des führenden Angebotes minus 10% ergibt. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen. Schritt 3 Ermittlung aller Angebote, die innerhalb des Kennzahlenkorridors liegen (inkl. der Randwerte). Diese Angebote werden zunächst als gleichwertig betrachtet. Entscheidungskriterium innerhalb dieser Gruppe ist die höchste Gesamt-Leistungspunktzahl laut Bewertungsmatrix. Haben mehrere Angebote im Kennzahlenkorridor die gleiche Gesamt-Leistungspunktzahl, wird unter diesen das preisgünstigste ausgewählt.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kannDie Bewertung der Wirtschaftlichkeit eines Angebotes erfolgt anhand der Zuschlagskriterien Qualität und des Preis. Die Gewichtung wird in den Beschreibungen der beiden Zuschlagskriterien erläutert.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen06/08/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRPLN9X/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
NameDie Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz www.vergabe-westfalen.de geführt.
URLhttps://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRPLN9X
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRPLN9X
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote13/08/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss64 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin13/08/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsDie Angebotsöffnung erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist digital. Die Bindefrist endet am 16.10.2026
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsAllgemeine Bewerbungs- und Vergabebedingungen Besondere Bewerbungs- Vertrags- und Vergabebedingungen des Kreises Borken für die Vergabe von Leistungen nach dem GWB und der VgV (A.I und A.II der Vergabeunterlagen) Der/die Bietende hat u.a. für jedes angebotene Los ein Konzept zur Durchführung der Maßnahme (Modulbeschreibung entsprechend B.2 der Vergabeunterlagen) zu erstellen. Der Umfang des Gesamtkonzeptes darf - ohne die geforderten Anlagen - je Los insgesamt 8 Seiten nicht übersteigen. Eine fehlende oder unvollständige Modulbeschreibung führt zum Ausschluss. Erzielt das Angebot bei einem Wertungskriterium 0 Punkte, führt dies ebenso zum Ausschluss. Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, wenn das Konzept des/der Bietenden Beratungsleistungen umfasst, die bereits durch die kommunalen flankierenden Leistungen gem. § 16a SGB II abgedeckt sind.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebots-abgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt. Siehe hierzu auch §§ 155 ff. GWB
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltKreis Borken, Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtKreis Borken, Zentrale Vergabestelle
5.1.
LosLOT-0003
TitelRegion Borken
BeschreibungVon der/dem Auftragnehmenden sind 10 TN-Plätze vorzuhalten. Das bedeutet, dass monatlich maximal 10 TN-Pauschalen abgerechnet werden können. Die Höhe der TN-Pauschale ergibt sich aus dem Preisblatt (B4) des/der erfolgreichen Bietenden. Der Höchstwert der Ausschreibung ergibt sich aus der von dem/der erfolgreichen Bietenden angebotenen TN-Pauschale, multipliziert mit der maximalen TN-Zahl (hier: 10) und der Anzahl der Monate in der Laufzeit (12 Monate bzw. 24 Monate incl. Verlängerungsoption), zzgl. 20% für mögliche Erhöhungen. Beim Erreichen dieses Höchstwertes verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.
Interne Kennung3
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85312300 Orientierungs- und Beratungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Borken (DEA34)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenOrte in der Region Borken Kommunen Borken, Gescher, Heiden, Raesfeld, Reken, Südlohn, Velen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2027
Enddatum der Laufzeit31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur Verlängerungeinmalige optionale Verlängerung bis 31.12.2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumGenehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung des Eignungskriteriums- Nachweis der Trägerzertifizierung: Seit dem 01.01.2013 benötigen alle Träger, die Arbeitsförderungsmaßnahmen nach dem SGB III oder § 16 SGB II durchführen, eine Trägerzulassung nach AZAV durch eine fachkundige Stelle (vgl. §§ 176 ff SGB III, 16 SGB II, 443 SGB III). 1. Für neu ausgeschriebene Maßnahmen muss seit dem 01.01.2013 grundsätzlich eine fachbereichsbezogene Zulassung vorliegen (vgl. § 5 Abs. 1 AZAV). Auf Verlagen des Auftraggebers ist eine Zulassung für den konkreten Durchführungsstandort vorzulegen. 2. Keiner Zulassung bedürfen Arbeitgeber, die ausschließlich betriebliche Maßnahmen oder betriebliche Teile von Maßnahmen durchführen. 3. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ist als Nachweis der Trägerzulassung dem Angebot das Zertifikat (in Kopie) zur Zulassung des Trägers beizufügen. Bei Abgabe des Angebots kann das Vorliegen der Zulassung zunächst auch mittels formloser Eigenerklärung bestätigt werden. Das Trägerzertifikat ist in diesem Fall auf Verlangen des Auftraggebers im weiteren Verfahren nachzureichen. Auf Verlangen des Auftraggebers ist zudem eine Anlage nachzureichen, in der die Standorte mit den jeweiligen Fachbereichen aufgeführt sind und die fortlaufend aktualisiert wird (vgl. § 5 Abs. 6 S.1 AZAV). 4. Bietende, die sich noch im Zertifizierungsverfahren befinden, teilen dies und den aktuellen Stand des Zertifizierungsverfahrens (einschließlich Name des beauftragten Zertifizierungsunternehmens) in ihrem Angebot schriftlich mit. Der Erklärung ist eine schriftliche Zusicherung beizufügen, dass spätestens zum Maßnahmebeginn der Nachweis uneingeschränkt erbracht wird. Der Bieter hat sicherzustellen, dass vor Maßnahmebeginn die Zulassung für den konkreten Durchführungsstandort dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt werden kann. Hinsichtlich der Auswirkungen auf den Vertragsschluss sh. B 3 - Muster Rahmenvereinbarung, § 1 Pkt. 3.4. - Hinweise für Bietergemeinschaften: -- Im Falle der Bildung von Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot den Nachweis der Trägerzulassung vorzulegen. Im Übrigen gelten für Bietergemeinschaften ebenfalls die vorstehenden Ziffern 3. und 4. -- Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn auf Verlangen des Auftraggebers von mindestens einem Mitglied der Bietergemeinschaft die Anlage, in der die Standorte mit den jeweiligen Fachbereichen aufgeführt sind, nachgereicht wird. - Hinweis für Subunternehmen: Das Zulassungserfordernis gilt auch für Subunternehmen, sofern das Subunternehmen ebenfalls mit Trägereigenschaft auftritt und es sich nicht nur um die punktuelle Einschaltung von Beratungs- und Fachdiensten sowie anderweitig fachlich genau abgegrenzte Einheiten handelt. Soweit das Subunternehmen nicht nur unwesentliche Teilleistungen erbringt (i.d.R. unter 10%), ist eine Trägerzulassung somit erforderlich. Es gelten dann auch hier die vorstehenden Ziffern 3. und 4. Auf Verlangen haben Bietende vorzulegen: - Nachweis, dass sie im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes eingetragen sind. Berufsregister in Deutschland sind das Handelsregister, die Handwerksrolle und das Vereinsregister - Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des entsprechenden zuständigen Versicherungsträgers

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsEs sind vorzulegen: - Angaben und Erklärungen der/des Bietenden (Vordrucke C1 - C2), - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU), - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU) - Angaben zur Qualifikation des Personals (Vordruck C3), siehe auch Teil B, Leistungsbeschreibung, Ziffer 1.8, - Nachweis der Räumlichkeiten (Vordruck C4), siehe auch Teil B, Leistungsbeschreibung, Ziffer 1.7. - nur bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531 EU, - nur bei Unteraufträgen/Eignungsleihe -- bei Unteraufträgen Formular 533a EU oder 533b EU -- bei Eignungsleihe Formular 534a EU oder 534b EU (letzteres vom Eignungsleiher unterschrieben) Auf Anforderung sind vorzulegen: - Nachweis der Anlage zur Zertifizierung mit den Standorten und Fachbereichen (sh. A. II. 6) - Erklärung zur Erforderlichkeit der Bietergemeinschaft sowie den Vertrag, der die vertraglichen Beziehungen der gemeinschaftlich Bietenden untereinander darlegt (nur bei Bietergemeinschaften, sh. A. I. 4) - Benennung der Subunternehmen, Verpflichtungserklärung und Eignungsnachweise der Subunternehmen (nur bei Unteraufträgen/ Eignungsleihe) - Schriftlicher Nachweis zu den Räumlichkeiten (z.B. Mietvertrag; sh. Vordruck C4)

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsAuf Anforderung sind vorzulegen: - Angaben zur Höhe der Jahresumsätze - Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Krankenkasse, Finanzamt, Berufsgenossenschaft, sh. A. II. 6)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistungspunkte
BeschreibungDie Qualität des von dem/der Bietenden vorgelegten Konzepts zur angebotenen Leistung wird anhand einer Bewertungsmatrix bewertet. Kriteriengruppen: 1. Kontakt- und Einstiegsphase (30 Gewichtungspunkte) 2. Stabilisierungs- und Unterstützungsphase (35 Gewichtungspunkte) 3. Perspektiventwicklung und Nachbetreuung (10 Gewichtungspunkte) 4. Fallbegleitung -phasenübergreifend- (25 Gewichtungspunkte) (teilweise sind die Kriteriengruppen in Kriterien untergliedert.) Es werden nach erweiterten Richtwertmethode zunächst die Angebote je Kriterium geprüft und bewertet. Dabei wird eine Wertungsskala von 0 - 3 Bewertungspunkten zu Grunde gelegt. Je Kriterium werden die vergebenen Bewertungspunkte (0-3) mit den festgelegten Gewichtungspunkten multipliziert. Die Ergebnisse aller Kriterien werden addiert und ergeben je Angebot die Gesamtsumme der Leistungspunkte (L) (maximal 300).
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungLeistungs-Preis-Verhältnis
BeschreibungSchritt 1 Ermittlung der Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z): Z = L / P x 100 L = Gesamtsumme der Leistungspunkte P = angebotener Gesamtpreis lt. Preisblatt B4 in Euro Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen. Schritt 2 Ermittlung eines Wertes als Korridor aus der Kennzahl des führenden Angebotes (=höchste Kennzahl) und einer Kennzahl, die sich aus der Kennzahl des führenden Angebotes minus 10% ergibt. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen. Schritt 3 Ermittlung aller Angebote, die innerhalb des Kennzahlenkorridors liegen (inkl. der Randwerte). Diese Angebote werden zunächst als gleichwertig betrachtet. Entscheidungskriterium innerhalb dieser Gruppe ist die höchste Gesamt-Leistungspunktzahl laut Bewertungsmatrix. Haben mehrere Angebote im Kennzahlenkorridor die gleiche Gesamt-Leistungspunktzahl, wird unter diesen das preisgünstigste ausgewählt.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kannDie Bewertung der Wirtschaftlichkeit eines Angebotes erfolgt anhand der Zuschlagskriterien Qualität und des Preis. Die Gewichtung wird in den Beschreibungen der beiden Zuschlagskriterien erläutert.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen06/08/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRPLN9X/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
NameDie Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz www.vergabe-westfalen.de geführt.
URLhttps://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRPLN9X
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRPLN9X
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote13/08/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss64 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin13/08/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsDie Angebotsöffnung erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist digital. Die Bindefrist endet am 16.10.2026
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsAllgemeine Bewerbungs- und Vergabebedingungen Besondere Bewerbungs- Vertrags- und Vergabebedingungen des Kreises Borken für die Vergabe von Leistungen nach dem GWB und der VgV (A.I und A.II der Vergabeunterlagen) Der/die Bietende hat u.a. für jedes angebotene Los ein Konzept zur Durchführung der Maßnahme (Modulbeschreibung entsprechend B.2 der Vergabeunterlagen) zu erstellen. Der Umfang des Gesamtkonzeptes darf - ohne die geforderten Anlagen - je Los insgesamt 8 Seiten nicht übersteigen. Eine fehlende oder unvollständige Modulbeschreibung führt zum Ausschluss. Erzielt das Angebot bei einem Wertungskriterium 0 Punkte, führt dies ebenso zum Ausschluss. Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, wenn das Konzept des/der Bietenden Beratungsleistungen umfasst, die bereits durch die kommunalen flankierenden Leistungen gem. § 16a SGB II abgedeckt sind.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebots-abgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt. Siehe hierzu auch §§ 155 ff. GWB
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltKreis Borken, Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtKreis Borken, Zentrale Vergabestelle
5.1.
LosLOT-0004
TitelRegion Gronau
BeschreibungVon der/dem Auftragnehmenden sind 10 TN-Plätze vorzuhalten. Das bedeutet, dass monatlich maximal 10 TN-Pauschalen abgerechnet werden können. Die Höhe der TN-Pauschale ergibt sich aus dem Preisblatt (B4) des/der erfolgreichen Bietenden. Der Höchstwert der Ausschreibung ergibt sich aus der von dem/der erfolgreichen Bietenden angebotenen TN-Pauschale, multipliziert mit der maximalen TN-Zahl (hier: 10) und der Anzahl der Monate in der Laufzeit (12 Monate bzw. 24 Monate incl. Verlängerungsoption), zzgl. 20% für mögliche Erhöhungen. Beim Erreichen dieses Höchstwertes verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.
Interne Kennung4
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85312300 Orientierungs- und Beratungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Borken (DEA34)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenOrte in der Region Gronau Kommune Gronau
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2027
Enddatum der Laufzeit31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur Verlängerungeinmalige optionale Verlängerung bis 31.12.2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumGenehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung des Eignungskriteriums- Nachweis der Trägerzertifizierung: Seit dem 01.01.2013 benötigen alle Träger, die Arbeitsförderungsmaßnahmen nach dem SGB III oder § 16 SGB II durchführen, eine Trägerzulassung nach AZAV durch eine fachkundige Stelle (vgl. §§ 176 ff SGB III, 16 SGB II, 443 SGB III). 1. Für neu ausgeschriebene Maßnahmen muss seit dem 01.01.2013 grundsätzlich eine fachbereichsbezogene Zulassung vorliegen (vgl. § 5 Abs. 1 AZAV). Auf Verlagen des Auftraggebers ist eine Zulassung für den konkreten Durchführungsstandort vorzulegen. 2. Keiner Zulassung bedürfen Arbeitgeber, die ausschließlich betriebliche Maßnahmen oder betriebliche Teile von Maßnahmen durchführen. 3. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ist als Nachweis der Trägerzulassung dem Angebot das Zertifikat (in Kopie) zur Zulassung des Trägers beizufügen. Bei Abgabe des Angebots kann das Vorliegen der Zulassung zunächst auch mittels formloser Eigenerklärung bestätigt werden. Das Trägerzertifikat ist in diesem Fall auf Verlangen des Auftraggebers im weiteren Verfahren nachzureichen. Auf Verlangen des Auftraggebers ist zudem eine Anlage nachzureichen, in der die Standorte mit den jeweiligen Fachbereichen aufgeführt sind und die fortlaufend aktualisiert wird (vgl. § 5 Abs. 6 S.1 AZAV). 4. Bietende, die sich noch im Zertifizierungsverfahren befinden, teilen dies und den aktuellen Stand des Zertifizierungsverfahrens (einschließlich Name des beauftragten Zertifizierungsunternehmens) in ihrem Angebot schriftlich mit. Der Erklärung ist eine schriftliche Zusicherung beizufügen, dass spätestens zum Maßnahmebeginn der Nachweis uneingeschränkt erbracht wird. Der Bieter hat sicherzustellen, dass vor Maßnahmebeginn die Zulassung für den konkreten Durchführungsstandort dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt werden kann. Hinsichtlich der Auswirkungen auf den Vertragsschluss sh. B 3 - Muster Rahmenvereinbarung, § 1 Pkt. 3.4. - Hinweise für Bietergemeinschaften: -- Im Falle der Bildung von Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot den Nachweis der Trägerzulassung vorzulegen. Im Übrigen gelten für Bietergemeinschaften ebenfalls die vorstehenden Ziffern 3. und 4. -- Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn auf Verlangen des Auftraggebers von mindestens einem Mitglied der Bietergemeinschaft die Anlage, in der die Standorte mit den jeweiligen Fachbereichen aufgeführt sind, nachgereicht wird. - Hinweis für Subunternehmen: Das Zulassungserfordernis gilt auch für Subunternehmen, sofern das Subunternehmen ebenfalls mit Trägereigenschaft auftritt und es sich nicht nur um die punktuelle Einschaltung von Beratungs- und Fachdiensten sowie anderweitig fachlich genau abgegrenzte Einheiten handelt. Soweit das Subunternehmen nicht nur unwesentliche Teilleistungen erbringt (i.d.R. unter 10%), ist eine Trägerzulassung somit erforderlich. Es gelten dann auch hier die vorstehenden Ziffern 3. und 4. Auf Verlangen haben Bietende vorzulegen: - Nachweis, dass sie im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes eingetragen sind. Berufsregister in Deutschland sind das Handelsregister, die Handwerksrolle und das Vereinsregister - Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des entsprechenden zuständigen Versicherungsträgers

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsEs sind vorzulegen: - Angaben und Erklärungen der/des Bietenden (Vordrucke C1 - C2), - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU), - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU) - Angaben zur Qualifikation des Personals (Vordruck C3), siehe auch Teil B, Leistungsbeschreibung, Ziffer 1.8, - Nachweis der Räumlichkeiten (Vordruck C4), siehe auch Teil B, Leistungsbeschreibung, Ziffer 1.7. - nur bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531 EU, - nur bei Unteraufträgen/Eignungsleihe -- bei Unteraufträgen Formular 533a EU oder 533b EU -- bei Eignungsleihe Formular 534a EU oder 534b EU (letzteres vom Eignungsleiher unterschrieben) Auf Anforderung sind vorzulegen: - Nachweis der Anlage zur Zertifizierung mit den Standorten und Fachbereichen (sh. A. II. 6) - Erklärung zur Erforderlichkeit der Bietergemeinschaft sowie den Vertrag, der die vertraglichen Beziehungen der gemeinschaftlich Bietenden untereinander darlegt (nur bei Bietergemeinschaften, sh. A. I. 4) - Benennung der Subunternehmen, Verpflichtungserklärung und Eignungsnachweise der Subunternehmen (nur bei Unteraufträgen/ Eignungsleihe) - Schriftlicher Nachweis zu den Räumlichkeiten (z.B. Mietvertrag; sh. Vordruck C4)

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsAuf Anforderung sind vorzulegen: - Angaben zur Höhe der Jahresumsätze - Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Krankenkasse, Finanzamt, Berufsgenossenschaft, sh. A. II. 6)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistungspunkte
BeschreibungDie Qualität des von dem/der Bietenden vorgelegten Konzepts zur angebotenen Leistung wird anhand einer Bewertungsmatrix bewertet. Kriteriengruppen: 1. Kontakt- und Einstiegsphase (30 Gewichtungspunkte) 2. Stabilisierungs- und Unterstützungsphase (35 Gewichtungspunkte) 3. Perspektiventwicklung und Nachbetreuung (10 Gewichtungspunkte) 4. Fallbegleitung -phasenübergreifend- (25 Gewichtungspunkte) (teilweise sind die Kriteriengruppen in Kriterien untergliedert.) Es werden nach erweiterten Richtwertmethode zunächst die Angebote je Kriterium geprüft und bewertet. Dabei wird eine Wertungsskala von 0 - 3 Bewertungspunkten zu Grunde gelegt. Je Kriterium werden die vergebenen Bewertungspunkte (0-3) mit den festgelegten Gewichtungspunkten multipliziert. Die Ergebnisse aller Kriterien werden addiert und ergeben je Angebot die Gesamtsumme der Leistungspunkte (L) (maximal 300).
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungLeistungs-Preis-Verhältnis
BeschreibungSchritt 1 Ermittlung der Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z): Z = L / P x 100 L = Gesamtsumme der Leistungspunkte P = angebotener Gesamtpreis lt. Preisblatt B4 in Euro Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen. Schritt 2 Ermittlung eines Wertes als Korridor aus der Kennzahl des führenden Angebotes (=höchste Kennzahl) und einer Kennzahl, die sich aus der Kennzahl des führenden Angebotes minus 10% ergibt. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen. Schritt 3 Ermittlung aller Angebote, die innerhalb des Kennzahlenkorridors liegen (inkl. der Randwerte). Diese Angebote werden zunächst als gleichwertig betrachtet. Entscheidungskriterium innerhalb dieser Gruppe ist die höchste Gesamt-Leistungspunktzahl laut Bewertungsmatrix. Haben mehrere Angebote im Kennzahlenkorridor die gleiche Gesamt-Leistungspunktzahl, wird unter diesen das preisgünstigste ausgewählt.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kannDie Bewertung der Wirtschaftlichkeit eines Angebotes erfolgt anhand der Zuschlagskriterien Qualität und des Preis. Die Gewichtung wird in den Beschreibungen der beiden Zuschlagskriterien erläutert.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen06/08/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRPLN9X/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
NameDie Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz www.vergabe-westfalen.de geführt.
URLhttps://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRPLN9X
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRPLN9X
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote13/08/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss64 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin13/08/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsDie Angebotsöffnung erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist digital. Die Bindefrist endet am 16.10.2026
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsAllgemeine Bewerbungs- und Vergabebedingungen Besondere Bewerbungs- Vertrags- und Vergabebedingungen des Kreises Borken für die Vergabe von Leistungen nach dem GWB und der VgV (A.I und A.II der Vergabeunterlagen) Der/die Bietende hat u.a. für jedes angebotene Los ein Konzept zur Durchführung der Maßnahme (Modulbeschreibung entsprechend B.2 der Vergabeunterlagen) zu erstellen. Der Umfang des Gesamtkonzeptes darf - ohne die geforderten Anlagen - je Los insgesamt 8 Seiten nicht übersteigen. Eine fehlende oder unvollständige Modulbeschreibung führt zum Ausschluss. Erzielt das Angebot bei einem Wertungskriterium 0 Punkte, führt dies ebenso zum Ausschluss. Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, wenn das Konzept des/der Bietenden Beratungsleistungen umfasst, die bereits durch die kommunalen flankierenden Leistungen gem. § 16a SGB II abgedeckt sind.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebots-abgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt. Siehe hierzu auch §§ 155 ff. GWB
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltKreis Borken, Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtKreis Borken, Zentrale Vergabestelle
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungKreis Borken, Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer055540012012-31002-06
PostanschriftBurloer Str. 93
StadtBorken
Postleitzahl46325
Land, Gliederung (NUTS)Borken (DEA34)
LandDeutschland
E-Mailvergabeplattform@kreis-borken.de
Telefon+4928616814982
Internetadressehttps://www.kreis-borken.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer05515-03004-07
PostanschriftAlbrecht Thaer Str. 9
StadtMünster
Postleitzahl48143
Land, Gliederung (NUTS)Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon+49 2514111691
Fax+49 2514112165
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungf1c86a02-8963-4aeb-983a-87641a481f00  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung08/07/2026 19:18:54 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung478439-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe131/2026
Datum der Veröffentlichung10/07/2026