478556-2026 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Entsorgung Grün- und Bioabfall aus dem Stadtgebiet Gelsenkirchen
OJ S 131/2026 10/07/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungGELSENDIENSTE
E-Mailsandra.pezer@stadtwerke-gelsenkirchen.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelEntsorgung Grün- und Bioabfall aus dem Stadtgebiet Gelsenkirchen
BeschreibungAbtransport und Verwertung von Grünabfällen sowie Verwertung von Bioabfällen als Abfälle gemäß den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes Grundlaufzeit: 01.06.2026 bis 31.05.2028 Verlängerungsoption: zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr (01.06.2028 bis 31.05.2029 bzw. 01.06.2029 bis 31.05.2030)
Kennung des Verfahrensf6351039-c3b8-4a2e-a694-3c2bee85691a
Interne KennungSP26022001GD-V
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtGelsenkirchen
Land, Gliederung (NUTS)Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXPSYY1DQCE#
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelÜbernahme und Verwertung von Grünabfällen und Laub aus der Sammlung im Stadtgebiet Gelsenkirchen-Nord
BeschreibungLos 1: Übernahme und Verwertung von Grünabfällen und Laub aus der Sammlung im Stadtgebiet Gelsenkirchen-Nord (Stadtgebiet nördlich des Rhein-Herne-Kanals) von den in Anlage 1 aufgeführten Lagerplätzen Gesamtmenge 48 Monate: 45.000 t - Verladung der Grünabfälle und des Laubs, Abtransport und Verwertung in einer zugelassenen Verwertungsanlage (Kompostierung, Vergärung oder vergleichbare stoffliche Verwertungsverfahren). - Grünabfälle und Laub werden überwiegend über Container in loser Schüttung sowie über Abfallpressen gesammelt. Der Anfall der Abfälle verteilt sich in üblicher Form ungleichmäßig im Jahresverlauf, insbesondere der Anfall von Laub ist witterungsabhängig. Transportbedarf für Laub besteht im Wesentlichen in den Monaten Oktober bis Dezember eines Jahres, kann aber witterungsbedingt bis zum Ende der Winterperiode notwendig sein. - Die Grünabfälle fallen in unterschiedlichen Zusammensetzungen an. Es handelt sich um Kronen-, Strauch- und Rasenschnitt aus Privathaushalten und der Garten- und Parkpflege. Jahreszeitabhängig fallen Laub (Herbst) und Nadelhölzer (Tannenbäume, Januar) in größerem Umfang an. In geringen Mengen sind Stammholz und Wurzeln sowie (weniger als 1 Volumen%) Störstoffe wie Erde, brennbare Abfälle ("Mülltüten") und auch Bauschutt als Fehlwürfe (Steinbrocken) vertreten. - Es sind ganzjährig eingerichtete sowie temporäre Abholstellen vom Auftragnehmer zu bedienen. Die temporären Abholstellen werden während der Laubsaison (ca. Okt. - Dez.) eingerichtet. Die für Los 1 als Anlage 1 und für Los 2 als Anlage 2 dieser Leistungsbeschreibung beigefügten Listen der jeweiligen Abholstellen sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung und vom Bieter bei der Angebotskalkulation für das entsprechende Los zu berücksichtigen - Die Zufahrt zu den einzelnen Abholstellen erfolgt i. d. R. über öffentliche Straßen, aufgrund technischer Zufahrtsbeschränkungen (s. Angaben zu den betreffenden Ladestellen in der Anlage) können nicht alle Fahrzeugtechniken eingesetzt werden. Der Auftragnehmer hat dies bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. - Abgesehen von den temporären Abholstellen handelt es sich um Betriebsgelände von GELSENDIENSTE, die umzäunt und nicht öffentlich zugängig sind. An einigen Standorten sind keine Beschäftigten von GELSENDIENSTE stationiert (nicht bewirtschaftete Standorte). Bei der Aufnahme der Tätigkeit wird ein Zutritt während der üblichen Arbeitszeiten von GELSENDIENSTE (s. u.) gewährleistet. Der Auftragnehmer seinerseits hat sicherzustellen, dass der Zugang Dritter zu den nicht bewirtschafteten Betriebsgeländen während seiner Tätigkeit verhindert wird. Nach Abschluss der Tätigkeiten des Auftragnehmers ist arbeitstäglich der Zugang bei allen Betriebsgeländen mit den vorhandenen bzw. von GELSENDIENSTE zur Verfügung gestellten Mitteln sicher zu verhindern - Grünabfälle und Laub müssen nach Aufforderung durch den Auftraggeber zeitnah, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 24 Std. bzw. am folgenden Werktag (Montag bis Samstag) verladen und abgeholt werden. Die Abholstellen sind nach Verladung mindestens grob gereinigt zu verlassen. Ausnahme: an den Betriebshöfen Wickingstr. und Adenauerallee werden die vom Auftragnehmer gestellten Abrollcontainer durch die GELSENDIENSTE-eigenen Radlader beladen. - In diesem Zusammenhang wird bei der Reinigung oder Beseitigung von Rückständen (Schmutzanhaftungen auf Reifen/Chassis) auf die zwingende Beachtung der Straßenreinigungssatzung verwiesen. Die Satzung finden Sie hier: http://www.gelsendienste.de/Kopfnavigation/Downloads/Satzungen/Strassenreinigung/StrassenreinigungsgebuehrenSatzung.pdf - Die Verladung der Grünabfälle ist vom AN mit eigenen Mitteln durchzuführen. Die arbeitstägliche Koordination (Mo.-Fr.) der Verlade- und Transportdienstleistungen obliegt dem Auftragnehmer. Das Bedienpersonal der Verladeeinrichtung muss zum Führen der Verladeeinrichtung berechtigt und in deren Bedienung unter Berücksichtigung einschlägiger Arbeitsschutzbestimmungen geschult sein. Fahrer und ggf. Bedienpersonal müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.
Interne Kennung01
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtGelsenkirchen
Land, Gliederung (NUTS)Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/06/2026
Enddatum der Laufzeit31/05/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungGELSENDIENSTE wird das Recht eingeräumt, den Vertrag durch Ausübung einer Option maximal zweimalig um jeweils ein Jahr - bis zum 31.05.2029 bzw. bis zum 31.05.2030 - zu verlängern. Sofern GELSENDIENSTE von diesem Optionsrecht keinen Gebrauch macht, endet das Vertragsverhältnis automatisch mit Ablauf der jeweiligen Grundlaufzeit. Die Absicht, die Verlängerungsoption in Anspruch zu nehmen, wird dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf der aktuellen Laufzeit schriftlich mitgeteilt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenEine Besichtigung der in den Anlagen 1 und 2 genannten Abholstellen bzw. Lagerplätze findet im Beisein von Beschäftigten des Auftraggebers am 04.03.2026 ab 9:00 Uhr statt, zzt. ist geplant, dass dies durch die Herren Krämer / Dieckmann durchgeführt wird. Treffpunkt: GELSENDIENSTE, Wickingstraße 25a, 45886 Gelsenkirchen. Als Ausweichtermin steht der 05.03.2026, ebenfalls ab 9:00 Uhr, gleicher Treffpunkt, zur Verfügung (nur nach vorheriger Anmeldung über die Vergabeplattform!). Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der damit verbundenen Komplexität wird empfohlen, an der Besichtigung teilzunehmen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungPreis
BeschreibungUnter diesem Kriterium wird die vom Bieter im Angebotsvorblatt angegebene Preis für die Übernahme und Verwertung von Grünabfällen gewertet. Das (nicht auszuschließende) Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 700 Punkte.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl700
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungGesamttransportstrecke
BeschreibungUnter diesem Kriterium wird die vom Bieter im Angebotsvorblatt wird der gesamte Transportweg gewertet in der angegebenen einfachen Entfernung von dem Transportstartpunkt bis zur letzten Verwertungsanlage (hier: Kompostanlage bzw. Vergärungsanlage) in km gemäß googlemaps. Das bezogen auf die Entfernung niedrigste (nicht auszuschließende) Angebot erhält 300 Punkte.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl300
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltGELSENDIENSTE
5.1.
LosLOT-0002
TitelÜbernahme und Verwertung von Grünabfällen und Laub aus der Sammlung im Stadtgebiet Gelsenkirchen-Süd
BeschreibungLos 1: Übernahme und Verwertung von Grünabfällen und Laub aus der Sammlung im Stadtgebiet Gelsenkirchen-Süd (Stadtgebiet südlich des Rhein-Herne-Kanals) von den in Anlage 2 aufgeführten Lagerplätzen Gesamtmenge 48 Monate: 32.000 t - Verladung der Grünabfälle und des Laubs, Abtransport und Verwertung in einer zugelassenen Verwertungsanlage (Kompostierung, Vergärung oder vergleichbare stoffliche Verwertungsverfahren). - Grünabfälle und Laub werden überwiegend über Container in loser Schüttung sowie über Abfallpressen gesammelt. Der Anfall der Abfälle verteilt sich in üblicher Form ungleichmäßig im Jahresverlauf, insbesondere der Anfall von Laub ist witterungsabhängig. Transportbedarf für Laub besteht im Wesentlichen in den Monaten Oktober bis Dezember eines Jahres, kann aber witterungsbedingt bis zum Ende der Winterperiode notwendig sein. - Die Grünabfälle fallen in unterschiedlichen Zusammensetzungen an. Es handelt sich um Kronen-, Strauch- und Rasenschnitt aus Privathaushalten und der Garten- und Parkpflege. Jahreszeitabhängig fallen Laub (Herbst) und Nadelhölzer (Tannenbäume, Januar) in größerem Umfang an. In geringen Mengen sind Stammholz und Wurzeln sowie (weniger als 1 Volumen%) Störstoffe wie Erde, brennbare Abfälle ("Mülltüten") und auch Bauschutt als Fehlwürfe (Steinbrocken) vertreten. - Es sind ganzjährig eingerichtete sowie temporäre Abholstellen vom Auftragnehmer zu bedienen. Die temporären Abholstellen werden während der Laubsaison (ca. Okt. - Dez.) eingerichtet. Die für Los 1 als Anlage 1 und für Los 2 als Anlage 2 dieser Leistungsbeschreibung beigefügten Listen der jeweiligen Abholstellen sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung und vom Bieter bei der Angebotskalkulation für das entsprechende Los zu berücksichtigen - Die Zufahrt zu den einzelnen Abholstellen erfolgt i. d. R. über öffentliche Straßen, aufgrund technischer Zufahrtsbeschränkungen (s. Angaben zu den betreffenden Ladestellen in der Anlage) können nicht alle Fahrzeugtechniken eingesetzt werden. Der Auftragnehmer hat dies bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. - Abgesehen von den temporären Abholstellen handelt es sich um Betriebsgelände von GELSENDIENSTE, die umzäunt und nicht öffentlich zugängig sind. An einigen Standorten sind keine Beschäftigten von GELSENDIENSTE stationiert (nicht bewirtschaftete Standorte). Bei der Aufnahme der Tätigkeit wird ein Zutritt während der üblichen Arbeitszeiten von GELSENDIENSTE (s. u.) gewährleistet. Der Auftragnehmer seinerseits hat sicherzustellen, dass der Zugang Dritter zu den nicht bewirtschafteten Betriebsgeländen während seiner Tätigkeit verhindert wird. Nach Abschluss der Tätigkeiten des Auftragnehmers ist arbeitstäglich der Zugang bei allen Betriebsgeländen mit den vorhandenen bzw. von GELSENDIENSTE zur Verfügung gestellten Mitteln sicher zu verhindern - Grünabfälle und Laub müssen nach Aufforderung durch den Auftraggeber zeitnah, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 24 Std. bzw. am folgenden Werktag (Montag bis Samstag) verladen und abgeholt werden. Die Abholstellen sind nach Verladung mindestens grob gereinigt zu verlassen. Ausnahme: an den Betriebshöfen Wickingstr. und Adenauerallee werden die vom Auftragnehmer gestellten Abrollcontainer durch die GELSENDIENSTE-eigenen Radlader beladen. - In diesem Zusammenhang wird bei der Reinigung oder Beseitigung von Rückständen (Schmutzanhaftungen auf Reifen/Chassis) auf die zwingende Beachtung der Straßenreinigungssatzung verwiesen. Die Satzung finden Sie hier: http://www.gelsendienste.de/Kopfnavigation/Downloads/Satzungen/Strassenreinigung/StrassenreinigungsgebuehrenSatzung.pdf - Die Verladung der Grünabfälle ist vom AN mit eigenen Mitteln durchzuführen. Die arbeitstägliche Koordination (Mo.-Fr.) der Verlade- und Transportdienstleistungen obliegt dem Auftragnehmer. Das Bedienpersonal der Verladeeinrichtung muss zum Führen der Verladeeinrichtung berechtigt und in deren Bedienung unter Berücksichtigung einschlägiger Arbeitsschutzbestimmungen geschult sein. Fahrer und ggf. Bedienpersonal müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.
Interne Kennung02
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtGelsenkirchen
Land, Gliederung (NUTS)Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/06/2026
Enddatum der Laufzeit31/05/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungGELSENDIENSTE wird das Recht eingeräumt, den Vertrag durch Ausübung einer Option maximal zweimalig um jeweils ein Jahr - bis zum 31.05.2029 bzw. bis zum 31.05.2030 - zu verlängern. Sofern GELSENDIENSTE von diesem Optionsrecht keinen Gebrauch macht, endet das Vertragsverhältnis automatisch mit Ablauf der jeweiligen Grundlaufzeit. Die Absicht, die Verlängerungsoption in Anspruch zu nehmen, wird dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf der aktuellen Laufzeit schriftlich mitgeteilt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenEine Besichtigung der in den Anlagen 1 und 2 genannten Abholstellen bzw. Lagerplätze findet im Beisein von Beschäftigten des Auftraggebers am 04.03.2026 ab 9:00 Uhr statt, zzt. ist geplant, dass dies durch die Herren Krämer / Dieckmann durchgeführt wird. Treffpunkt: GELSENDIENSTE, Wickingstraße 25a, 45886 Gelsenkirchen. Als Ausweichtermin steht der 05.03.2026, ebenfalls ab 9:00 Uhr, gleicher Treffpunkt, zur Verfügung (nur nach vorheriger Anmeldung über die Vergabeplattform!). Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der damit verbundenen Komplexität wird empfohlen, an der Besichtigung teilzunehmen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungPreis
BeschreibungUnter diesem Kriterium wird die vom Bieter im Angebotsvorblatt angegebene Preis für die Übernahme und Verwertung von Grünabfällen gewertet. Das (nicht auszuschließende) Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 700 Punkte.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl700
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungGesamttransportstecke
BeschreibungUnter diesem Kriterium wird die vom Bieter im Angebotsvorblatt wird der gesamte Transportweg gewertet in der angegebenen einfachen Entfernung von dem Transportstartpunkt bis zur letzten Verwertungsanlage (hier: Kompostanlage bzw. Vergärungsanlage) in km gemäß googlemaps. Das bezogen auf die Entfernung niedrigste (nicht auszuschließende) Angebot erhält 300 Punkte.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl300
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltGELSENDIENSTE
5.1.
LosLOT-0003
TitelBioabfälle (Erfassung im Holsystem und Abgabe an den Wertstoffhöfen)
BeschreibungLos 3: Bioabfälle (Erfassung im Holsystem und Abgabe an den Wertstoffhöfen) Gesamtmenge 48 Monate: 12.500 t - Bioabfälle werden über Abfallsammelfahrzeuge mit Verdichtungseinrichtung sowie Abfallpressen eingesammelt, zu einer Umladestelle transportiert und dort gekippt. Der Anfall der Abfälle verteilt sich in üblicher Form ungleichmäßig im Jahresverlauf, insbesondere in den Monaten Dezember bis Februar fallen nur geringe Bioabfallmengen an. - Vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit ist die "Vergärung" (Produktion von Biogas) als Bedingung für die Übernahme und Verwertung der Bioabfälle zwingende Voraussetzung. Erfüllt der Bieter diese Voraussetzung für Los 3 nicht, führt dies zum Ausschluss. - Die Anlieferung der Bio-Abfälle an der Verwertungsanlage erfolgt mittels Containerfahrzeug mit Anhänger, Schubboden oder Großraumkipper. Die Ermittlung der tatsächlichen Streckenlänge in Kilometer ausgehend von der Umladestelle ist vom Bieter über google maps durchzuführen, und ist mittels eines Kartenausdrucks mit der Angebotsabgabe vorzulegen und im Angebotsvorblatt anzugeben. - Ein Wechsel der Übernahme-/Entsorgungsanlage innerhalb der Laufzeit darf nur mit Zustimmung von GELSENDIENSTE erfolgen. Sollte der Wechsel der Anlage zu einem höheren Transportaufwand führen, als nach dem ursprünglichen Angebot vorgesehen war, hat der Auftragnehmer den Mehraufwand GELSENDIENSTE tatsächlich zu vergüten.
Interne Kennung03
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtGelsenkirchen
Land, Gliederung (NUTS)Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/06/2026
Enddatum der Laufzeit31/05/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungGELSENDIENSTE wird das Recht eingeräumt, den Vertrag durch Ausübung einer Option maximal zweimalig um jeweils ein Jahr - bis zum 31.05.2029 bzw. bis zum 31.05.2030 - zu verlängern. Sofern GELSENDIENSTE von diesem Optionsrecht keinen Gebrauch macht, endet das Vertragsverhältnis automatisch mit Ablauf der jeweiligen Grundlaufzeit. Die Absicht, die Verlängerungsoption in Anspruch zu nehmen, wird dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf der aktuellen Laufzeit schriftlich mitgeteilt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungPreis
BeschreibungUnter diesem Kriterium wird die vom Bieter im Angebotsvorblatt angegebene Preis für die Verwertung von Bioabfällen gewertet. Das (nicht auszuschließende) Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 500 Punkte.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl500
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungGesamttransportstrecke
BeschreibungUnter diesem Kriterium wird die vom Bieter im Angebotsvorblatt wird der gesamte Transportweg gewertet in der angegebenen einfachen Entfernung von dem Transportstartpunkt bis zur letzten Verwertungsanlage in km gemäß googlemaps. Das bezogen auf die Entfernung niedrigste (nicht auszuschließende) Angebot erhält 500 Punkte.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl500
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltGELSENDIENSTE
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge5 159 760,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungReterra West GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des Angebots27032026
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots2 403 100,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsSP26022001GD-1
TitelEntsorgung von Grünabfall Gelsenkirchen-Nord
Datum der Auswahl des Gewinners18/05/2026
Datum des Vertragsabschlusses18/05/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungReterra West GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des Angebots27032026
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Wert des Angebots1 714 160,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsSP26022001GD-2
TitelEntsorgung von Grünabfall Gelsenkirchen-Süd
Datum der Auswahl des Gewinners18/05/2026
Datum des Vertragsabschlusses18/05/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungReterra West GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des Angebots27032026
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Wert des Angebots1 042 500,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsSP26022001GD-3
TitelEntsorgung Bioabfall Stadtgebiert Gelsenkirchen
Datum der Auswahl des Gewinners18/05/2026
Datum des Vertragsabschlusses18/05/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungGELSENDIENSTE
RegistrierungsnummerDE125018225
PostanschriftEbertstr. 30
StadtGelsenkirchen
Postleitzahl45879
Land, Gliederung (NUTS)Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
LandDeutschland
KontaktpersonEinkauf
E-Mailsandra.pezer@stadtwerke-gelsenkirchen.de
Telefon+49 209-9543942
Internetadressehttps://www.gelsendienste.de/START/default.asp
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer05515-03004-07
PostanschriftAlbrecht-Thaer-Straße 9
StadtMünster
Postleitzahl48147
Land, Gliederung (NUTS)Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
LandDeutschland
E-Mailpoststelle@brms.nrw.de
Telefon+49 251411-0
Fax+49 251411-2165
Internetadressehttp://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungReterra West GmbH & Co. KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerDE120692956
PostanschriftBrink 37c
StadtCoesfeld
Postleitzahl48653
Land, Gliederung (NUTS)Coesfeld (DEA35)
LandDeutschland
E-Mailpaul.raring@reterra.de
Telefon+492348921240
Fax+492306106226
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001, LOT-0002, LOT-0003
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung965a7608-ea62-4832-bbf6-dff80075fc65  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung09/07/2026 10:00:21 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung478556-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe131/2026
Datum der Veröffentlichung10/07/2026