478682-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Postbeförderung auf der Straße – Beförderung von Briefsendungen für teilnehmende sächs. Justizdienststellen aus den Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz
OJ S 131/2026 10/07/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungOberlandesgericht Dresden
E-Mailvergabestelle@olg.justiz.sachsen.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBeförderung von Briefsendungen für teilnehmende sächs. Justizdienststellen aus den Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz
BeschreibungGegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Dienstleistung zur Beförderung von Briefsendungen sächsischer Justizdienststellen der Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz. Diese umfasst den Abhol-Service des gesamten Brief-Postausgangs der Dienststellen (darin enthalten sind: bis 31. Dezember 2026 Briefe bis 20g, bis 50g, bis 500g und bis 1.000g; ab dem 1. Januar 2027 Briefe bis 20g, bis 50g, bis 1.000g und bis 2.000g; sowie Übergabe-Einschreiben, Einwurf-Einschreiben und Einschreiben mit Rückschein). Die Sendungen sind nach Abholung mit einem Klischee (nach Vorgabe des Auftraggebers bzw. der jeweiligen Dienststellenleitung) zu versehen, zu frankieren und danach an die Empfänger im Inland zuzustellen. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gemäß § 18 Absatz 1 PostG. Briefsendungen an Empfänger im Ausland sind taggleich zu den Einlieferungsstellen der Deutschen Post AG zu befördern. Der Abhol-Service bei den Justizvollzugsanstalten umfasst auch die Abholung der Gefangenenpost (bereits freigemachte Briefsendungen) und deren taggleiche Weiterbeförderung zu den Einlieferungsstellen der Deutschen Post AG. Die Abholung der Sendungen hat Montag bis Donnerstag zwischen 13:00 Uhr und 16:00 Uhr und Freitag zwischen 11:00 Uhr und 15:00 Uhr zu erfolgen. Abweichende Zeiten können im Einvernehmen mit den Dienststellenleitungen festgelegt werden. Beauftragt wird auch der Bring-Service zu den Dienststellen. Dieser umfasst die werktägliche Leerung der Postfächer der Dienststellen bei der Deutschen Post AG, die wöchentliche Abholung von Fundbriefen bei der Deutschen Post AG und die Weiterleitung der Sendungen an die Dienststellen. Sendungen aus den Postfächern sind arbeitstäglich zwischen 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr an die Dienststellen zu übergeben. Abweichende Zeiten können im Einvernehmen mit den Dienststellenleitungen festgelegt werden. Bedingung: Eintrag in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG).
Kennung des Verfahrens2f7c1f38-3302-4e55-b240-3500b5aa7a44
Interne KennungOLG-E1420/34/2-2026
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60160000 Postbeförderung auf der Straße
Zusätzliche Einstufung (cpv): 64112000 Briefpostdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtBundesrepublik Deutschland
Postleitzahl00000
Land, Gliederung (NUTS)Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen1) Die Dienstleistung umfasst die Beförderung und Zustellung von Briefsendungen der teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen in das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschlands und mit einem geringen Anteil in das Ausland. 2) Der Bieter hat eine Eigenerklärung (Anlage 5) abzugeben, Versicherung des Bieters, d.er nicht zu den in Artikel 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr.: 833/2014 genannten Personen oder Unternehmen gehört, d. einen entsprechenden Bezug zu Russland aufweisen. Versicherung des Bieters, d. n d. Erfüllung d. Auftrages keine UAN, Lieferanten o. sonstige Unternehmen (Eignungsleihe) m. einem Volumen v. über 10% des Auftragswertes beteiligt sind, die unter die Regelung des Artikel 5k)Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/20214 fallen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann5
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können5
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten VerpflichtungenEs gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Es sind entsprechende Eigenerklärungen abzugeben.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelBriefsendungen aus der Region Dresden
BeschreibungGegenstand des Loses 1 ist die Dienstleistung zur Beförderung von Briefsendungen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen der Region Dresden. Auf die allgemeine Beschreibung der Leistung wird bezuggenommen. Die Sendungsmenge insgesamt im Los 1: 3.252.992 Stück Davon diverse Einschreiben insgesamt im Los 1: 14.212 Stück Versendung in das Ausland ca. 1,5% der gesamten Sendungsmenge : 48.795 Stück Die konkreten Stückzahlen der Briefe je Gewicht, der jeweiligen Einschreiben und die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 1 können der Anlage 8 Dienststellenverzeichnis entnommen werden. Bedingung: Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur
Interne KennungLOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60160000 Postbeförderung auf der Straße
Zusätzliche Einstufung (cpv): 64112000 Briefpostdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtDresden
Postleitzahl01067
Land, Gliederung (NUTS)Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/11/2026
Enddatum der Laufzeit31/10/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungOption der zweimaligen Verlängerung um 1 Jahr (siehe Anlage 4 neu Vertragsentwurf)
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#In Anlage 8 Dienststellenverzeichnis sind alle Dienststellen der jeweiligen Lose aufgelistet, von denen die Briefsendungen abgeholt und ggf. die Briefsendungen wieder angeliefert werden müssen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriumssiehe Auftragsbekanntmachung vom 9. Juni 2026

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriumssiehe Auftragsbekanntmachung vom 9. Juni 2026

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriumssiehe Auftragsbekanntmachung vom 9. Juni 2026

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriumssiehe Auftragsbekanntmachung vom 9. Juni 2026

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriumssiehe Auftragsbekanntmachung vom 9. Juni 2026

KriteriumSpezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriumssiehe Auftragsbekanntmachung vom 9. Juni 2026

KriteriumEintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriumssiehe Auftragsbekanntmachung vom 9. Juni 2026

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriumssiehe Auftragsbekanntmachung vom 9. Juni 2026
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungAlleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19eac6d981e-2765542429565019
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote27/07/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss146 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenNach Ermessen des Auftraggebers können Bieterunterlagen im gesetzlichen Rahmen (insbesondere § 56 Abs. 2 VgV) nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin28/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungNicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
5.1.
LosLOT-0002
TitelBriefsendungen aus der Region Leipzig
BeschreibungDie teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen der Region Leipzig (Los 2) können der Anlage 8 der Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden. Gegenstand des Loses 2 ist die Dienstleistung zur Beförderung von Briefsendungen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen der Region Leipzig. Auf die allgemeine Beschreibung der Leistung wird bezuggenommen. Die Sendungsmenge insgesamt im Los 2: 1.526.104 Stück Davon diverse Einschreiben insgesamt im Los 2: 35.460 Stück Versendung in das Ausland ca. 2,3% der gesamten Sendungsmenge : 35.100 Stück Die konkreten Stückzahlen der Briefe je Gewicht, der jeweiligen Einschreiben und die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 2 können der Anlage 8 Dienststellenverzeichnis entnommen werden. Bedingung: Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur
Interne KennungLOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60160000 Postbeförderung auf der Straße
Zusätzliche Einstufung (cpv): 64112000 Briefpostdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtLeipzig
Postleitzahl04107
Land, Gliederung (NUTS)Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/11/2026
Enddatum der Laufzeit31/10/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungOption der zweimaligen Verlängerung um 1 Jahr (siehe Anlage 4 neu Vertragsentwurf)
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#In Anlage 8 Dienststellenverzeichnis sind alle Dienststellen der jeweiligen Lose aufgelistet, von denen die Briefsendungen abgeholt und die Briefsendungen ggf. wieder angeliefert werden müssen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriumssiehe Auftragsbekanntmachung vom 9. Juni 2026

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriumssiehe Auftragsbekanntmachung vom 9. Juni 2026

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriumssiehe Auftragsbekanntmachung vom 9. Juni 2026

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriumssiehe Auftragsbekanntmachung vom 9. Juni 2026

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriumssiehe Auftragsbekanntmachung vom 9. Juni 2026

KriteriumSpezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriumssiehe Auftragsbekanntmachung vom 9. Juni 2026

KriteriumEintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriumssiehe Auftragsbekanntmachung vom 9. Juni 2026

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriumssiehe Auftragsbekanntmachung vom 9. Juni 2026
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungAlleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19eac6d981e-2765542429565019
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote27/07/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss146 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenNach Ermessen des Auftraggebers können Bieterunterlagen im gesetzlichen Rahmen (insbesondere § 56 Abs. 2 VgV) nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin28/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungNicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
5.1.
LosLOT-0003
TitelBriefsendungen aus der Region Zwickau
BeschreibungDie teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen der Region Zwickau (Los 3) können der Anlage 8 der Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden. Gegenstand des Loses 3 ist die Dienstleistung zur Beförderung von Briefsendungen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen der Region Zwickau. Auf die allgemeine Beschreibung der Leistung wird bezuggenommen. Die Sendungsmenge insgesamt im Los 3: 657.664 Stück Davon diverse Einschreiben insgesamt im Los 3: 4.712 Stück Versendung in das Ausland ca. 0,5% der gesamten Sendungsmenge : 3.288 Stück Die konkreten Stückzahlen der Briefe je Gewicht, der jeweiligen Einschreiben und die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 3 können der Anlage 8 Dienststellenverzeichnis entnommen werden. Bedingung: Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur
Interne KennungLOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60160000 Postbeförderung auf der Straße
Zusätzliche Einstufung (cpv): 64112000 Briefpostdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtZwickau
Postleitzahl08056
Land, Gliederung (NUTS)Zwickau (DED45)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/11/2026
Enddatum der Laufzeit31/10/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungOption der zweimaligen Verlängerung um 1 Jahr (siehe Anlage 4 neu Vertragsentwurf)
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#In Anlage 8 Dienststellenverzeichnis sind alle Dienststellen der jeweiligen Lose aufgelistet, von denen die Briefsendungen abgeholt und die Briefsendungen ggf. wieder angeliefert werden müssen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriumssiehe Auftragsbekanntmachung vom 9. Juni 2026

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriumssiehe Auftragsbekanntmachung vom 9. Juni 2026

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriumssiehe Auftragsbekanntmachung vom 9. Juni 2026

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriumssiehe Auftragsbekanntmachung vom 9. Juni 2026

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriumssiehe Auftragsbekanntmachung vom 9. Juni 2026

KriteriumSpezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriumssiehe Auftragsbekanntmachung vom 9. Juni 2026

KriteriumEintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriumssiehe Auftragsbekanntmachung vom 9. Juni 2026

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriumssiehe Auftragsbekanntmachung vom 9. Juni 2026
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungAlleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19eac6d981e-2765542429565019
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote27/07/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss146 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenNach Ermessen des Auftraggebers können Bieterunterlagen im gesetzlichen Rahmen (insbesondere § 56 Abs. 2 VgV) nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin28/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungNicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
5.1.
LosLOT-0004
TitelBriefsendungen aus der Region Chemnitz
BeschreibungDie teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen der Region Chemnitz (Los 4) können der Anlage 8 der Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden. Gegenstand des Loses 4 ist die Dienstleistung zur Beförderung von Briefsendungen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen der Region Chemnitz. Auf die allgemeine Beschreibung der Leistung wird bezuggenommen. Die Sendungsmenge insgesamt im Los 4: 1.752.956 Stück Davon diverse Einschreiben insgesamt im Los 4: 9.656 Stück Versendung in das Ausland ca. 1,7 % der gesamten Sendungsmenge : 29.800 Stück Die konkreten Stückzahlen der Briefe je Gewicht, der jeweiligen Einschreiben und die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 4 können der Anlage 8 Dienststellenverzeichnis entnommen werden. Bedingung: Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur
Interne KennungLOT-0004
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60160000 Postbeförderung auf der Straße
Zusätzliche Einstufung (cpv): 64112000 Briefpostdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtChemnitz
Postleitzahl09112
Land, Gliederung (NUTS)Chemnitz, Kreisfreie Stadt (DED41)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/11/2026
Enddatum der Laufzeit31/10/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungOption der zweimaligen Verlängerung um 1 Jahr (siehe Anlage 4 neu Vertragsentwurf)
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#In Anlage 8 Dienststellenverzeichnis sind alle Dienststellen der jeweiligen Lose aufgelistet, von denen die Briefsendungen abgeholt und die Briefsendungen ggf. wieder angeliefert werden müssen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriumssiehe Auftragsbekanntmachung vom 9. Juni 2026

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriumssiehe Auftragsbekanntmachung vom 9. Juni 2026

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriumssiehe Auftragsbekanntmachung vom 9. Juni 2026

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriumssiehe Auftragsbekanntmachung vom 9. Juni 2026

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriumssiehe Auftragsbekanntmachung vom 9. Juni 2026

KriteriumSpezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriumssiehe Auftragsbekanntmachung vom 9. Juni 2026

KriteriumEintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriumssiehe Auftragsbekanntmachung vom 9. Juni 2026

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriumssiehe Auftragsbekanntmachung vom 9. Juni 2026
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungAlleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19eac6d981e-2765542429565019
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote27/07/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss146 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenNach Ermessen des Auftraggebers können Bieterunterlagen im gesetzlichen Rahmen (insbesondere § 56 Abs. 2 VgV) nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin28/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungNicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
5.1.
LosLOT-0005
TitelBriefsendungen aus der Region Görlitz
BeschreibungDie teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen der Region Görlitz (Los 5) können der Anlage 8 der Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden. Gegenstand des Loses 5 ist die Dienstleistung zur Beförderung von Briefsendungen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen der Region Görlitz. Auf die allgemeine Beschreibung der Leistung wird bezuggenommen. Die Sendungsmenge insgesamt im Los 5: 773.620 Stück Davon diverse Einschreiben insgesamt im Los 5: 7.644 Stück Versendung in das Ausland ca. 3,7% der gesamten Sendungsmenge : 28.624 Stück Die konkreten Stückzahlen der Briefe je Gewicht, der jeweiligen Einschreiben und die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 5 können der Anlage 8 Dienststellenverzeichnis entnommen werden. Bedingung: Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur
Interne KennungLOT-0005
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60160000 Postbeförderung auf der Straße
Zusätzliche Einstufung (cpv): 64112000 Briefpostdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtGörlitz
Postleitzahl02826
Land, Gliederung (NUTS)Görlitz (DED2D)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/11/2026
Enddatum der Laufzeit31/10/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungOption der zweimaligen Verlängerung um 1 Jahr (siehe Anlage 4 neu Vertragsentwurf)
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#In Anlage 8 Dienststellenverzeichnis sind alle Dienststellen der jeweiligen Lose aufgelistet, von denen die Briefsendungen abgeholt und die Briefsendungen ggf. wieder angeliefert werden müssen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriumssiehe Auftragsbekanntmachung vom 9. Juni 2026

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriumssiehe Auftragsbekanntmachung vom 9. Juni 2026

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriumssiehe Auftragsbekanntmachung vom 9. Juni 2026

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriumssiehe Auftragsbekanntmachung vom 9. Juni 2026

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriumssiehe Auftragsbekanntmachung vom 9. Juni 2026

KriteriumSpezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriumssiehe Auftragsbekanntmachung vom 9. Juni 2026

KriteriumEintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriumssiehe Auftragsbekanntmachung vom 9. Juni 2026

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriumssiehe Auftragsbekanntmachung vom 9. Juni 2026
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungAlleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19eac6d981e-2765542429565019
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote27/07/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss146 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenNach Ermessen des Auftraggebers können Bieterunterlagen im gesetzlichen Rahmen (insbesondere § 56 Abs. 2 VgV) nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin28/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungNicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle BezeichnungOberlandesgericht Dresden
Registrierungsnummerohne
PostanschriftSchloßplatz 1
StadtDresden
Postleitzahl01067
Land, Gliederung (NUTS)Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@olg.justiz.sachsen.de
Telefon000
Fax+49 351446-1299
Internetadressehttps://www.justiz.sachsen.de/olg
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummerunbekannt
PostanschriftBraustraße 2
StadtLeipzig
Postleitzahl04107
Land, Gliederung (NUTS)Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon+49 341977-3800
Fax+49 341977-1049
Internetadressehttps://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummernicht bekannt
PostanschriftBraustraße 2
StadtLeipzig
Postleitzahl04107
Land, Gliederung (NUTS)Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon+49 341977-3800
Fax+49 341977-1049
Internetadressehttps://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung74086e79-1157-4da3-8c9b-0e3dd299f32a-01
Hauptgrund für die ÄnderungAktualisierte Informationen
BeschreibungÄnderung der Vergabeunterlagen (werden separat für die Teilnehmer und Bietinteressenten im Vergabeportal eingestellt) und der Fristen
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0001
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0002
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0003
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0004
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0005
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung6e53e05d-ddd5-45b4-925d-135247299954  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung08/07/2026 18:41:15 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung478682-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe131/2026
Datum der Veröffentlichung10/07/2026