478868-2023 - ErgebnisDeutschland-Mittweida: Branchenspezifisches Softwarepaket
OJ S 150/2023 07/08/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH
Postanschrift: Hainichener Straße 4 – 6
Ort: Mittweida
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09648
Land: Deutschland
E-Mail: vergaben@saxonia-freiberg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lmkgmbh.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: gGmbH
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Umsetzung KHZG: Erweiterungen für das bestehende KIS Orbis: Lieferung und Migration Digitales Medikationsmanagement
Referenznummer der Bekanntmachung: IT012023
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Leistungsumfang ist die Erweiterungen für das bestehende KIS Orbis: Lieferung und Migration des Orbis
Digitalen Medikationsmanagement
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 314 147,07 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
48180000 Medizinsoftwarepaket
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Hauptort der Ausführung: Mittweida, DE
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsumfang ist die Lieferung und Migration des Orbis Digitalen Medikationsmanagement bestehend aus
den nachfolgenden Komponenten:
- ORBIS Medication (ORBIS_MEDICATION)
- Ärztliche Medikamentenanordnungen (Lizenzen ORME_PRESC, MO_ORME_DACH)
- Pflegerische Verabreichungsdokumentation in der Patientenkurve (Lizenz MO_DRAD_DACH) Verwaltung von
Hauslisten und Sicherheitshinweise (Lizenz ORME_BOOK)
- Anlegen von Medikamentenstammdaten mit Import/Update
- ORBIS Medication Integration in Arztbriefschreibung
- ORBIS Medication Integration in die Flüssigkeitsbilanz (Lizenz ORME_KURVEIN)
- Verwaltung ereignisbasierter Anordnungen für Aufnahmetermin und OP-Planung (Lizenz ORME_EBDP)
- Anzeige der Medikationsänderungen in der Stationsgrafik (Lizenz ORME_NMDP)
- Closed Loop KURV Medikation
- ORBIS Medication Entlassformulare (AddOn Kunde) (ORME-DISCHARGE_FORMS)
- ORBIS U Hochpreismedikamente (ORBIS HED)
- ORBIS U Allergies (ALLERG)
- Flycicle Vision® Jahreslizenz
- Dosing Implementierung Flycicle Vision® Jahreslizenz
- ABO MMI Pharmindex Pro
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Die zu beschaffenden ORBIS-Komponenten sowie der Implementierung /Wartung der Softwarelizenzen werden EU-weit ausschließlich über die Firma Dedalus HealthCare GmbH und deren regionale 100%ige Tochterunternehmen vertrieben. Für den deutschen Markt ist dies die Dedalus HealthCare GmbH in Bonn. Es gibt folglich kein anderes Unternehmen/Lieferanten am Markt. Damit liegen die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV zur Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vor.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 113-354635
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: AIT012023
Bezeichnung des Auftrags:
Umsetzung KHZG: Erweiterungen für das bestehende KIS Orbis: Lieferung und Migration Digitales Medikationsmanagement
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
12/07/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Dedalus HealthCare GmbH
Postanschrift: Konrad-Zuse-Platz 1-3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
E-Mail: bernd.golembowska@dedalus.com
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 314 147,07 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon: +49 341-977-3800
Fax: +49 341-977-1049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit tritt gemäß § 135 Abs. 3 GWB jedoch nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3.der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen wurde. Die Unwirksamkeit kann daher nicht mehr festgestellt werden, wenn ein entsprechender Nachprüfungsantrag nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Vergabekammer gestellt wird.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
02/08/2023