Kurze Beschreibung
1. Rahmenvereinbarung über die bundesweite Belieferung (Abruf in Teilmengen über den Zeitraum von 48 Monaten nach Auftragsvergabe) von insgesamt bis zu 35 Wiegehubwagen (Obergrenze).
Es wird eine Mindestabnahme von 29 Wiegehubwagen über die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten vereinbart. Eine Abnahmeverpflichtung darüber hinaus besteht nicht.
2. Neben den Wiegehubwagen müssen Leistungen zur Instandhaltung, bestehend aus Instandsetzung (Reparatur), Wartung und DGUV-Prüfung, der Wiegehubwagen erbracht werden.