Zusätzliche Angaben
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit informieren wir Sie, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird.
Nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV ist der öffentliche Auftraggeber berechtigt, ein Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben, wenn kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entspricht.
Da kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entspricht, muss das Auslobungsverfahren in entsprechender Anwendung von § 63 VgV aufgehoben werden.
Es ist beabsichtigt zeitnah ein neues Verfahren einzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Zentrale Vergabestelle
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald