Beschreibung der Beschaffung
Der Leistungsumfang wird in Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieu-re (HOAI) Stand 2021 definiert. Für den Inhalt der Grundleistungen gelten die entsprechenden Tafeln der HOAI Stand 2021. Abweichungen des Auftragsgegenstands von den Grundleistungen oder besondere Leistungen werden in den Vergabeunterlagen beschrieben.
Der zu beauftragende Leistungsumfang basiert somit auf den Festlegungen der HOAI 2021 und umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 2-8 Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Basierend auf der Kostenschätzung des Auftraggebers ergeben sich für den Bereich Objektplanung folgende anrechenbare Baukosten:
Für den Neubau
Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser-, oder Gasanlagen
48.885,82 Euro netto
Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen
65.181,10 Euro netto
Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen
48.885,82 Euro netto
Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen
65.181,10 Euro netto
Anlagengruppe 5 Fernmelde- oder Informationstechn. Anlagen
65.181,10 Euro netto
Anlagengruppe 6 Förderanlagen
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Anlagengruppe 7 Nutzungsspezifische Anlagen
32.590,55 Euro netto
Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation
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Für den Bereich Umbau und Sanierung Halle 2024
Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser-, oder Gasanlagen
37.137,59 Euro netto
Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen
46.421,99 Euro netto
Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen
60.405,26 Euro netto
Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen
37.137,59 Euro netto
Anlagengruppe 5 Fernmelde- oder Informationstechn. Anlagen
27.853,19 Euro netto
Anlagengruppe 6 Förderanlagen
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Anlagengruppe 7 Nutzungsspezifische Anlagen
37.137,59 Euro netto
Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation
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Summe 571.998,71 Euro netto
Zusätzlich sind nach Bedarf weiterhin die nachfolgend dargestellten besonderen Leistungen zu erbringen:
-Prüfen und Werten von Nebenangeboten
Der Auftragnehmer hat etwaige weitere besondere Leistungen zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist. Diese werden aufwandsbezogen abgerechnet; die entsprechenden Zeithonorare sind im Angebot anzugeben.
Bei den besonderen Leistungen hat die Angabe des Honorars teils nach Stundensätzen und teils als Pauschale zu erfolgen, siehe Preisblatt (wird in der Angebotsphase übermittelt).
Die hier ausgeschriebenen Leistungen werden gemäß den einschlägigen vertraglichen Vereinbarungen auf Grundlage des jeweiligen Angebotes abgerechnet.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung gemäß den Bestimmungen des beigefügten Vertragsentwurfes. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen 2-3 (Leistungsphase 4 optional) beauftragt.
Wegen der Einzelheiten wird auf den anliegen beigefügten Vertragsentwurf verwiesen, der den Angeboten zugrunde zu legen ist.