479665-2023 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Kassel: Windenergieanlagen
OJ S 150/2023 07/08/2023
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: EAM GmbH & Co. KG
Postanschrift: Monteverdistr. 2
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): zu Händen von: Christina Sukatschew, Abt. Einkauf
E-Mail: ausschreibungen@eam.de
Telefon: +49 5619331198
Fax: +49 5619332512
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.eam.de
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
WP Bratberg
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45251160 Windenergieanlagen
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Lieferung, Errichtung und INB von 2 WKAs zzgl. Vollwartung über 25 Jahre.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
31121300 Windenergieerzeuger
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Hauptort der Ausführung: Gemeinde Liebenau
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung, Aufbau, Inbetriebnahme von 2 WKAs zzgl. Vollwartung über 25 Jahre.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Der Verzicht vor Vertragsschluss auf eine erneute eu-weite Bekanntmachung und Durchführung eines Vergabeverfahrens ist statthaft, weil eine Verzögerung durch die Einhaltung von Mindestfristen für die wiederholte Durchführung eines Vergabeverfahrens für das Vorhaben zur Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen am Standort Bratberg einer wirtschaftlichen Durchführung dieses Vorhabens entgegensteht. Die Umsetzung der Beauftragung auf Basis der ersten Ausschreibung ist gescheitert. Eine dringende und damit sofortige Neuvergabe des Auftrags ist für die Windpark Bratberg GmbH von existentieller Bedeutung. Die Dringlichkeit der Auftragsvergabe beruht insbesondere auf der rechtzeitigen Teilnahme an sog. EEG-Ausschreibungen für die Vergütung des in der Windkraftanlage zu produzierenden Stroms.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
21/06/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: VergabeKammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilheminenstr. 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: +49 06151126603
Fax: +49 06151125816
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium DarmstadtWilhelminenstr
Postanschrift: Wilhelmstr. 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
02/08/2023