Beschreibung der ÄnderungenArt und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Im Zuge der Ausführungsplanung war es erforderlich, die Maßnahmenabschnitte umzuplanen, anzupassen bzw. zu überplanen. Im Zuge der Ausführungsplanung musste das vorhandene Baugrundgutachten auf Grund der erforderlichen Detailplanung im Rahmen der Ausführungsplanung ergänzt werden. Hierzu waren zusätzliche Baugrundnacherkundungen erforderlich, die auf Grund der oben beschriebenen örtlichen Verhältnisse nicht in der erforderlichen Tiefe im Rahmen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung erbracht wurden. Die im Maßnahmenabschnitt M3.70l herzustellende endgültige Wartungszufahrt zur HWS-Anlage kann aufgrund der im Planfeststellungsverfahren erhobenen Einwendungen, der unmittelbar benachbarten Grundstückseigentümer, nicht als Baustellenzufahrt genutzt werden. Aus diesem Grund musste eine neue Baustellenzufahrt am Ende des Maßnahmenabschnittes M3.70l geplant und umgesetzt werden. Die Bauwerke waren in den Bauwerksplänen im Grundriss und im Längsschnitt im für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung erforderlichen Leistungsbild dargestellt und gezeichnet.
Baugruben, Verbauten und deren Auswirkungen, insbesondere auf die bauzeitliche Verkehrsführung und den vorhandenen Gebäude- und Leitungsbestand waren schematisch, wie im Rahmen einer Entwurfs-/Genehmigungsplanung erforderlich, dargestellt und beschrieben. Aus diesem Grund waren einige Leistungen und Mengen in der Kostenberechnung nicht enthalten. Die Kostenberechnung enthält die im Rahmen des Leistungsbildes EP/GP gefordert Mengenansätze. Eine Überarbeitung der Kostenberechnung im Zuge der Weiterführung der Planung (Ausführungsplanung) war auf Grund der zusätzlichen und geänderten Leistungen erforderlich. Die Standsicherheitsberechnungen aus der Tragwerksplanung Leistungsphase 3 mussten aufgrund der geänderten technischen Bauweise (Ergebnis der Baugrunduntersuchungen, vgl. zuvor) und den Änderungen der technischen Regelwerke (Anpassung Euro-Code) überarbeitet werden. Die baulichen Anlagen der Binnenentwässerung wurden in der EP entsprechend den Anforderungen an die Entwurfs- und Genehmigungsplanung schematisch dargestellt und in der Gesamtplanung berücksichtigt. Die Leistungen zur Planung der baulichen Anlagen der Binnenentwässerung sind im Zuge der Ausführungsplanung zu erbringen und wurden mit der Wasserwehr/Feuerwehr der Stadt Chemnitz als späterem Betreiber abgestimmt. Die Kosten für die baulichen Maßnahmen, z. B. Schächte, Rohrleitungen usw. der Binnenentwässerung sind auf Grundlage der abgestimmten Ausführungsunterlage umzusetzen und in die Kostenberechnung aufzunehmen. Infolge der zu vor beschriebenen Anpassungsarbeiten kam es zu einer Erhöhung der anrechenbaren Kosten. Auf Grund der sich aus den geänderten Randbedingungen ergibt sich eine Honorarfortschreibung auf der Grundlage der fortgeschriebenen Kostenberechnung für die Grundleistungen der Leistungsbilder Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung,
Aufgrund der Komplexität der Gesamtmaßnahme M3 und der unterschiedlichen Bearbeitungsstände einzelner Abschnitte wurde gegenüber den Vereinbarungen im Ingenieurvertrag festgelegt, mehrere Vergabeeinheiten (VGE) festzulegen. Resultierend erfolgten örtlich und zeitlich getrennte und an verschiedene Baufirmen beauftragte Maßnahmebereiche VGE 3.1 (M3.40l, M3.50l, M3.100r und 3.110r) und VGE 3.2 (M3.60l und M3.70l).
Binnenentwässerung: Erst im Rahmen der Bauausführung bzw. der Baufeldfreimachung im betroffenen Bauabschnitt konnte festgestellt werden, dass die vorgefundenen örtlichen Verhältnisse nicht den geplanten und ursprünglich aus den vorliegenden Plänen entnommenen, Verhältnissen entsprachen .Der Medienträger und auch die Wasserwehr forderten hier die Umplanung, da mit der Technik der Wasserwehr/des ESC der Schachtstandort auf dem privaten Grundstück nur unter sehr erschwerten Verhältnissen erreichbar ist. Dem wurde vom AG zugestimmt, da im Havariefall oder bei einem Hochwasserereignis die Zugängigkeit schnell und ohne Hindernisse gewährleistet werden muss.