Beschreibung der Beschaffung
Los 1 (Vertragsführung mit einer Führungsquote von 30%) der Kombinierten Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung für das unter Ziff. II.1.1) genannte Bauprojekt.
Die Strecke 2631 (Eifelstrecke) verläuft von Kalscheuren nach Ehrang. Die Strecke ist nicht elektrifiziert und wurde durch das Hochwasserereignis im Juli 2021 stark beschädigt. Im Zuge des Wiederaufbaus der Strecke ist nun auch die Elektrifizierung der Strecke 2631 geplant. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist ausschließlich der im Regionalbereich Mitte gelegene Streckenabschnitt von Bf Nettersheim (e) bis Bf Ehrang (a) sowie die erforderliche Bahnenergieleitung entlang bestehender Strecken vom Bf Ehrang (e) bis zum Unterwerk Karthaus.
Die Investitionssumme für dieses Projekt wird mit EUR 245 Mio. veranschlagt. Hiervon sind bereits ca. 10 EUR Mio. über einen bestehenden Vertrag abgerechnet worden. Der hier neu ausgeschriebene Versicherungsvertrag wird den bestehenden Vertrag ablösen. Es wird mit einer derzeit geplanten Bauzeit bis zum 31.12.2026 gerechnet. Der Versicherungsvertrag beginnt nach Beendigung des Ausschreibungsverfahrens mit dem Datum des Zuschlages im Anschluss an eine derzeit bestehende Vorlaufdeckung.
(Typ H-EU) In der Haftpflichtversicherung beträgt die Deckungssumme je Schadenfall EUR 20.000.000 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, einschließlich der Leistungen aus der Umwelthaftpflichtversicherung.
In der Planungshaftpflichtversicherung steht eine separate Deckungssumme je Schadenfall von EUR 10.000.000 pauschal für Sach- und Vermögensschäden zur Verfügung. Die vorgenannten Summen sind dreifach maximiert.
Die Extendend Maintenance im Teil Bauleistungs- und Montageversicherung beträgt 42 Monate. Die Nachhaftung beträgt in der Haftpflichtversicherung 10 Jahre, in der Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung 5 Jahre.
Der generelle Selbstbehalt beträgt mindestens EUR 10 000, außer im Falle einer erweiterten Planungsdeckung, dort beträgt der Selbstbehalt EUR 100.000.. Für Personenschäden entfällt der Selbstbehalt.