480102-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Wartung von Hafenanlagen – Sanierung der Bootshalle Bingen
OJ S 132/2026 13/07/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungPolizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik
E-MailPPELT.ZB1@polizei.rlp.de
Rechtsform des ErwerbersRegionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersÖffentliche Ordnung und Sicherheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelSanierung der Bootshalle Bingen
BeschreibungSanierung der Bootshalle in Bingen
Kennung des Verfahrens781f55ef-1e48-4461-b035-7c2906ec3b75
Interne Kennung0054-ZB1-2026
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50246000 Wartung von Hafenanlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50246300 Reparatur und Wartung von schwimmenden Vorrichtungen, 50246400 Reparatur und Wartung von schwimmenden Plattformen
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtBingen am Rhein
Land, Gliederung (NUTS)Mainz-Bingen (DEB3J)
LandDeutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.350 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXS2YYJYTWGUS3FL# Für die Auftragsdurchführung und vor Abgabe eines Angebotes ist zwingend eine Ortsbesichtigung durchzuführen. Der entsprechende Nachweis (Anlage V02a) ist ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot abzugeben. Sollte keine Ortsbesichtigung durchgeführt worden sein, bzw. wird der entsprechende Nachweis bei Angebotsabgabe nicht erbracht, wird das Angebot (gemäß Nr. 2.4 der Angebots- und Bewerbungsbedingungen) von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung§ 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten§ 129a des StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung§ 261 des StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
Betrug§ 263 des StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Korruption§§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels§§ 232 und 233 des StGB (Menschenhandel) oder § 233a des StGB (Förderung des Menschenhandels)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SteuernÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SozialversicherungsbeiträgenÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
ZahlungsunfähigkeitÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen zwischenzeitlich seine berufliche Tätigkeit einstellt.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelSanierung der Bootshalle Bingen
BeschreibungDie Bootshalle soll durch den Auftragnehmer abgeholt, saniert und wieder zurück an den Liegenplatz in Bingen verbracht werden. Es sind alle in der Leistungsbeschreibung hinterlegten Sanierungsarbeiten fachgerecht auszuführen. Die Sanierungsarbeiten sowie die Rechnungsstellung müssen im Jahr 2026 abgeschlossen werden.
Interne Kennung0054-ZB1-2026
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50246000 Wartung von Hafenanlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50246300 Reparatur und Wartung von schwimmenden Vorrichtungen, 50246400 Reparatur und Wartung von schwimmenden Plattformen
Optionen
Beschreibung der OptionenDrei (3) der Leistungspositionen sind in der Leistungsbeschreibung als Option gekennzeichnet. Diese müssen Angeboten werden. Der Auftraggeber entscheidet nach Zuschlagserteilung über die Beauftragung der Optionen.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtBingen am Rhein
Land, Gliederung (NUTS)Mainz-Bingen (DEB3J)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns31/08/2026
Enddatum der Laufzeit07/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsZertifizierung nach DIN EN 1090-1 oder vergleichbar (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriumsmindestens DIN EN 1090-2: EXC 2 (Ausführung von Stahl- und Aluminiumtragwerken) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis oder Eigenerklärung, dass eine aktuell gültige, ungekündigte Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3. Mio. EUR je Schadensfall, die alle mit der Auftragserfüllung in Zusammenhang stehenden möglichen Schäden und Risiken (Sach-, Personen- und Umweltschäden) abdeckt oder spätestens bis zum Beginn der Auftrags-ausführung abgeschlossen wird.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsTransportversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): ausreichende markt- / branchenübliche Transportversicherung: Kopie des Versicherungsscheins oder Eigenerklärung, dass eine aktuell gültige und ungekündigte Transportversicherung besteht oder im Falle des Zuschlags abgeschlossen wird.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen31/07/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYTWGUS3FL/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYTWGUS3FL
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYTWGUS3FL
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote13/08/2026 13:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss18 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenInsoweit zulässig und kein Einfluss auf das Wertungsergebnis / -reihenfolge.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDer Auftrag muss bis Ende des Jahres 2026 abgeschlossen sein.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleAufsichts- und Dienstleistungsdirektion
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland-Pfalz - Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima (MWTEK)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen hat, zulässig. Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima Stiftsstraße 9 55116 Mainz Telefon: + 49 (0) 6131 / 165240 E-Mail: vergabekammer.rlp@mwtek.rlp.de.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltAufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungPolizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik
Registrierungsnummert:06131650
PostanschriftDekan-Laist-Straße 7
StadtMainz
Postleitzahl55129
Land, Gliederung (NUTS)Trier-Saarburg (DEB25)
LandDeutschland
KontaktpersonPV5, Kurt Schöpflin
E-MailPPELT.ZB1@polizei.rlp.de
Telefon+49 613165-0
Fax+49 613165-5591
Internetadressehttps://www.polizei.rlp.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungAufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Registrierungsnummert065194940
PostanschriftWilly-Brandt-Platz 3
StadtTrier
Postleitzahl54290
Land, Gliederung (NUTS)Trier, Kreisfreie Stadt (DEB21)
LandDeutschland
KontaktpersonGeschäftsstelle
E-Mailpoststelle@add.rlp.de
Telefon+49 65194940
Fax+49 6519494170
Internetadressehttp://www.add.rlp.de
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabekammer Rheinland-Pfalz - Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima (MWTEK)
Registrierungsnummert06131165240
PostanschriftStiftsstraße 9
StadtMainz
Postleitzahl55116
Land, Gliederung (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
LandDeutschland
KontaktpersonGeschäftsstelle
E-Mailvergabekammer.rlp@mwtek.rlp.de
Telefon+49 6131-16-2234
Fax+49 6131-16-2113
Internetadressehttps://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung99385530-2adc-46cf-9892-0eb598a6dc13  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung10/07/2026 13:34:55 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung480102-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe132/2026
Datum der Veröffentlichung13/07/2026