Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
1. weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist, § 13 Abs. 2 Nr. 3b SektVO
2. Es werden nach § 13 Abs. 2 Nr. 5 SektVO zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft, die entweder zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereist erbrachter Leistungen bestimmt und ein Wechsel des Unternehmens dazu führt, dass der Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei der Umsetzung mit sich bringt.
Erläuterung:
Der Beschaffungsbedarf kann nur von einem Unternehmen erbracht werden, da nur die Firma forbeyond GmbH (Herr Würtz) über das notwendige Fachwissen in den Segmenten LTE 5G, Mobilfunktechnik, Stationstechnik und insbesondere für die Projektumsetzung erforderlichen Kontakte zu Mobilfunkprovidern und dem Berliner Senat verfügt.
Das Projekt startete im Jahr 2019 und hat seitdem in der Komplexität eine stetige Steigerung erfahren. Der von der Firma forbeyond eingesetzte Projektleiter hat das Projekt wesentlich geprägt und kontinuierlich weiterentwickelt. Hierzu wurde nicht nur ein spezielles Projektplanungswerkzeug mit einem eigenen Quellcode entwickelt und eingebracht, sondern auch durch sein vorhandenes tiefes Fachwissen neue Maßnahmen zur Bearbeitung des einzelnen Aufgaben etabliert. Dazu hat der Projektleiter ein hohes Maß an Spezialkenntnissen erworben, die für die Projektumsetzung essentiell sind. Ein Wechsel der Projektleitung würde daher sowohl zeitlich, wirtschaftlich und organisatorisch große Auswirkungen haben und damit einen Projektverzug verursachen.
Die Expertise des einzusetzenden Projektleiters setzt sich aus einer Kombination aus
- technischem Wissen (im speziellen: Mobilfunkfunkplanung 5G für Erweiterungs- und Verdichtungsmaßnahmen),
- organisatorischen Geschick (hybride Projektleitung) und
- internes und externes Steakholdermanagement, insbesondere eine kommunikative Stärke zu allen Projektbeteiligten - im speziellen: Berliner Senat, internen BVG-Mitarbeitern und externen Projektbeteiligten (Mobilfunkbetreibern)
- Projekt-Management Fähigkeiten und Methodik nach: GPM, IGPM und Six-Sigma,
zusammen und sind für einen Projekterfolg zwingend erforderlich.
Eine entsprechende Fachkraft ist zur Zeit nach Recherche weder innerhalb der BVG noch auf dem Markt zeitnah verfügbar. Eine kurzfristige Neubesetzung dieser Stelle würde ein hohes wirtschaftliches Risiko (Zeit, Ressourcen, Kosten) und einen Reputationsverlust gegenüber BVG-Kunden (Fahrgäste), dem Senat von Berlin und den beteiligten Mobilfunkbetreibern bedeuten, insbesondere ist ein vollständiger Wissenstransfer nicht möglich, da einerseits das benötigte Fachwissen bei der BVG nicht vorhanden ist und spezielles Fachwissen in der Person des Projektleiters der Firma forbeyond gebunden ist. Dies führt zu einem Wissensverlust. Das durch diese Firma entwickelte Projektplanungstool enthält einen entsprechenden Quellcode zur Verwaltung des Mobilfunk-Projektes, welches deren geistiges Eigentum ist und nicht kurzfristig durch eine neue Lösung ersetzten werden kann - eine Lösung könnte nur durch hohen finanziellen, zeitlichen und personellen Aufwand herbeigeführt werden, der Projektplan keine Möglichkeiten zur Übergabe bietet.
Eine kurzfristige Neubesetzung würde darüber hinaus eine umfangreiche Einarbeitungszeit unter zusätzlicher Bindung BVG Personal bedeuten, die den Projektverlauf verzögern und weitere Kosten verursachen. Es besteht das Risiko, dass die BVG die Anforderungen des Auftraggebers (Berliner Senat) nicht erfüllen wird und die BVG ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Mobilfunk-Betreiber nicht nachkommen kann. Daraus entsteht der BVG ein hoher wirtschaftlicher Schaden und das Ansehen der BVG würde nachhaltig geschädigt.