480274-2023 - ErgebnisDeutschland-Schönau (Odenwald): Dienstleistungen von Ingenieurbüros
OJ S 150/2023 07/08/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Schönau
Postanschrift: Rathausstraße 28
Ort: Schönau (Odenwald)
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69250
Land: Deutschland
E-Mail: wettbewerb@architekturbuero-thiele.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-schoenau.de/pb/home.html
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Umbau und Sanierung Sporthalle
Referenznummer der Bekanntmachung: 1841_ELT
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Anlass für das Vergabeverfahren für die Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume ist die geplante Sanierung und Erweiterung der Sporthalle „Oberes Tal“, Weinheimer Straße, 69250 Schönau.
2020 hat die Stadt Schönau beschlossen, die Sporthalle zu erweitern und umfassend zu sanieren. Das Architekturbüro Sternemann und Glup, Freie Architekten und Stadtplaner, Sinsheim, wurde mit der Bearbeitung der LPH 1 bis 4 beauftragt. Zur weiteren Umsetzung der Baumaßnahme auf Grundlage der Baugenehmigung sind nun weitere Planungsleistungen erforderlich.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 5 932 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Hauptort der Ausführung: 69250 Schönau (Odenwald)
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (Elektro) gemäß §§ 53 ff HOAI, Anlagengruppen 4 bis 6 und 8 (Starkstromanlagen, fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Förderanlagen, Gebäudeautomation), Leistungsphasen 5 bis 8 gemäß § 55 HOAI (volles Leistungsbild), Leistungsphase 9 optional.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Zusammensetzung und Erfahrung des vorgesehenen Projektteams / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Arbeitsstruktur und Methodik / Gewichtung: 50
Kostenkriterium - Name: Honorarparameter / Gewichtung: 10
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin behält sich eine abschnitts- und stufenweise Beauftragung vor.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 090-278256
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe von Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung / Elektro (Anlagengruppen 4, 5,6 und 8) (§§ 53 ff HOAI)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
04/07/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Planungsbüro Schmitt & Partner GmbH
Postanschrift: Schützenstraße 15
Ort: Mauer (Baden)
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69256
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 129 399,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe (Baden)
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
02/08/2023