Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Das Baulos 08: Ingenieurbau Nord umfasst Bauleistungen in einem Baufeld mit einer Gesamtlänge von ca. 2,8 km Mit folgenden Leistungen: — Erstellung von
Baustraßen;— Vorbereitende Arbeiten am Bahnkörper;— Erstellung eines Versickerungsbeckens;— Verbreiterung einer Fußgängerunterführung;— Verbreiterung von 2 Eisenbahnüberführungen;— Neubau von 2 Eisenbahnüberführungen;— Neubau von 2 Straßenüberführungen;— Erstellung Schallschutzwände
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 02/01/2017Ende: 15/07/2022
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 16FEI22319
Bezeichnung des Auftrags:
S-Bahn S13, Troisdorf - Bonn Oberkassel - Los 08: Ingenieurbau Nord
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 07/12/2016
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Strabag AG
Ort: Vilkerath
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert der Beschaffung: 20 695 513,00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 21/09/2021
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 45221000 Bauarbeiten für Brücken, Tunnel, Schächte und Unterführungen
Das Baulos 08: Ingenieurbau Nord umfasst Bauleistungen in einem Baufeld mit einer Gesamtlänge von ca. 2,8 km Mit folgenden Leistungen: — Erstellung von
Baustraßen;— Vorbereitende Arbeiten am Bahnkörper;— Erstellung eines Versickerungsbeckens;— Verbreiterung einer Fußgängerunterführung;— Verbreiterung von 2 Eisenbahnüberführungen;— Neubau von 2 Eisenbahnüberführungen;— Neubau von 2 Straßenüberführungen;— Erstellung Schallschutzwände
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 02/01/2017Ende: 15/07/2022
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 20 695 513,00 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Strabag AG
Ort: Vilkerath
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Anhand der Ergebnisse der statische Untersuchung der Stützwand ist die Standsicherheit der betrachteten Wandabschnitte nicht gewährleistet. Da ohne die Stützwand die Herstellung des Endzustands der Straße Auf der Mirz nicht möglich ist, ist die Erneuerung der Bestandsstützwand zur Ausführung der vertraglichen Leistungen erforderlich
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)