Die Lieferungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Nach Durchführung einer Markterkundung hat sich herausgestellt, dass kein Unternehmen in der Lage ist, die Belieferung mit Blutpräparaten in der für die Patienten benötigten Zeit zu erbringen. Zwingende Gründe, die zum Ausschluss anderer Marktteilnehmer geführt haben, wären im Speziellen:
— Zwingende Verbindung von Lieferleistung und Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Blutpräparaten,
— äußerst kurzfristigen Belieferung,
— besondere Anforderungen von Patienten mit seltener Antigenstruktur,
— Bestrahlung von Blutkomponenten unmittelbar nach Indikationsfeststellung,
— Erfordernis von Thrombozytentransfusionen bei akuten Blutungsfällen,
— Rufbereitschaft