Zusätzliche Angaben
Die Kommunikation findet über die eVergabeplattform statt.
Zu den Zuschlagskriterien:
Mindestpunktzahl = 240 Punkte (60 % der zu erreichenden 400 maximalen Leistungspunkte)
Erreicht ein Bieter nicht die Mindestpunktzahl von 240 Punkten, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen, da es dem Qualitätsanspruch des Auftragsgebers nicht genügt.
"Die Bewertung erfolgt nach der erweiterten Richtwertmethode. Hier wird das Leistung-Preis-Verhältnis mit folgender Formel für die Kennzahl Z berechnet: Z = L / P * 1.000
*Zielerfüllungsgrad:
Die Bewertung erfolgt insgesamt vor dem Hintergrund des in der Leistungsbeschreibung (Anlage 3) formulierten Auftragsgegenstandes im Hinblick auf den zu erwartenden Grad der Zielerreichung zwischen einem Minimum von einem Bewertungsspunkt und einem Maximum von vier Bewertungspunkten.
Als Preis P wird die Gesamtangebotssumme im Preisblatt (Anhang 05) (inkl. USt.) zu Grunde gelegt.
Ausgehend vom Angebot mit der höchsten Kennzahl Z wird mit 10 % ein Schwankungsbereich festgelegt. Von denen im Schwankungsbereich befindlichen Angeboten wird das mit der höchsten Anzahl von Leistungspunkten ausgewählt. Dieses erhält den Zuschlag für den Auftrag.