481463-2024 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Bankdienstleistungen – RSU-Rating
OJ S 155/2024 09/08/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungInvestitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
E-Mailausschreibungen@nbank.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersWirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRSU-Rating
BeschreibungGemäß BTO 1.4 MaRisk sind in jedem Institut aussagefähige Risikoklassifizierungsverfahren einzurichten. Nach BTO 1.2 Anforderungen an die Prozesse im Kreditgeschäft MaRisk sind abhängig vom Risikogehalt der Kreditgeschäfte im Rahmen der Kreditent-scheidung als auch bei turnusmäßigen oder anlassbezogenen Beurteilungen die Risiken eines Engagements mit Hilfe von Risikoklassifizierungsverfahren zu bewerten. Aus diesen aufsichtsrechtlichen Anforderungen ergibt sich für die NBank die Notwen-digkeit für den Einsatz und die Beurteilung der Risiken eines Engagements mit Hilfe von aufsichtsrechtlich anerkannten Risikoklassifizierungsverfahren. Die von der NBank ein-gesetzten Ratingverfahren der Sparkassen Rating und Risikosysteme GmbH sind für Unternehmen bis max. 500 Mio. EUR Netto-Umsatz validiert. Für Unternehmen mit ei-nem Netto-Umsatz von > 500 Mio. EUR, was insbesondere im Konsortial-/Schuldscheingeschäft, ggf. künftig im Depot A-Geschäft vorkommt, ist daher ein eigenes Ratingverfahren notwendig. In der Vergangenheit wurden in Kooperation mit der Nord LB deren RSU-Ratings für unsere Kreditnehmer zur Verfügung gestellt. Die Nord LB hat diesen Service aus rechtlichen Gründen vor einigen Wochen ohne vorherige Ankündigung umgestellt und stellt uns die erforderliche Leistung zukünftig nicht mehr zur Verfügung, da sie sonst als Ratingagentur eingestuft werden würde. Das zu beschaffende Ratingverfahren muss an das Bilanzanalysetool EBIL angebunden sein. EBIL ist das in der NBank seit Jahren eingesetzte Bilanzanalysetool des Sparkassenverlags. Es bietet eine direkte Schnittstelle zu dem von uns bereits genutzten Rating Frame der SR, über den eingegebene Bilanzen importiert werden können und so in das Finanzrating einfließen. Das Bilanzanalysetool EBIL setzt ein erhebliches Anwenderwissen durch die Mitarbeiter der NBank voraus und ein Wechsel auf ein anderes Tool würde einen erheblichen Schulungsbedarf sowie Gefährdungen bzgl. Anwenderfehler mit sich bringen. EBIL ist insbesondere unumgänglich, da weitere dringend erforderliche Dienstleistungen wie bspw. der Branchendienst mit Reports und Prognosen sowie der S-ESG Score über EBIL bezogen werden. Eine Umstellung der Analyseprozesse auf eine andere Bilanzanalysesoftware ist somit nicht tragbar. Das zu beschaffende Ratingverfahren muss regional und deutschsprachig sein, um den Förderauftrag der NBank auf Niedersachsen begrenzt bestmöglich im Portfolio abzubil-den. Zudem muss das Risikoklassifizierungsverfahren genau die gewünschte Zielgruppe abbilden. Die bekannten großen Ratingagenturen (Fitch, S&P, Moodys) haben sich auf die international tätigen eher börsennotierten Unternehmen konzentriert und haben daher aktuell zu viele unserer potenziellen Kunden nicht geratet. Dies gilt insbesondere für größere, jedoch nur national tätige Unternehmen wie bspw. größere Familienunternehmen. Weitere Marktteilnehmer, wie die deutschen Agenturen BayRate, Euler Hermes Rating GmbH, MAR und URA haben sich auf den Mittelstand konzentriert und verfügen nicht über die gleiche erforderliche Reichweite wie das gewünschte Risikoklassifizierungsverfahren. Die Lösung des RSU Rating ist die einzige Möglichkeit eine Anbindung über EBIL zu ermöglichen.
Kennung des Verfahrens013fb5c3-3929-4a42-96d4-48f70953940c
Interne KennungRE 2024.25
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 66110000 Bankdienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72320000 Datenbankdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftGünther-Wagner-Allee 12-16  
StadtHannover
Postleitzahl301777
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Ex Ante Bekanntmachung gem. § 135 III GWB gestützt auf § 14 Abs. 4 Zif. 5 VGV. 4) Der öffentliche Auftraggeber kann Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, 2.wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, b.)weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelRSU Rating
BeschreibungDas zu beschaffende Ratingverfahren muss an das Bilanzanalysetool EBIL angebunden sein. EBIL ist das in der NBank seit Jahren eingesetzte Bilanzanalysetool des Sparkas-senverlags. Es bietet eine direkte Schnittstelle zu dem von uns bereits genutzten Rating Frame der SR, über den eingegebene Bilanzen importiert werden können und so in das Finanzrating einfließen. Das Bilanzanalysetool EBIL setzt ein erhebliches Anwenderwis-sen durch die Mitarbeiter der NBank voraus und ein Wechsel auf ein anderes Tool wür-de einen erheblichen Schulungsbedarf sowie Gefährdungen bzgl. Anwenderfehler mit sich bringen. EBIL ist insbesondere unumgänglich, da weitere dringend erforderliche Dienstleistungen wie bspw. der Branchendienst mit Reports und Prognosen sowie der S-ESG Score über EBIL bezogen werden. Eine Umstellung der Analyseprozesse auf eine andere Bilanzanalysesoftware ist somit nicht tragbar. Die aktuell in der NBank vorhandenen Ratingsysteme der S-Rating sind nur für Unter-nehmen bis max. 500 Mio. EUR Netto-Umsatz zugelassen. Für größere Unternehmen (insbesondere im Konsortial-/Schuldscheingeschäft sowie künftig Depot A) werden bis-her in Kooperation von der Nord LB deren RSU-Ratings zur Verfügung gestellt. Aktuell sind ca. 40 Ratings p.a. in Bezug auf Unternehmen mit einem Netto-Umsatz von > 500 Mio. EUR notwendig. Das zu beschaffende Ratingverfahren muss regional und deutschsprachig sein, um den Förderauftrag der NBank auf Niedersachsen begrenzt bestmöglich im Portfolio abzubilden. Zudem muss das Risikoklassifizierungsverfahren genau die gewünschte Zielgruppe abbilden.
Interne KennungRE 2024.25
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 66110000 Bankdienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtHannover
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns02/09/2024
Laufzeit4 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kannPreis
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: A.) § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzugbehindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. B.) § 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltInvestitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltInvestitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die die Zahlung ausführtInvestitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeDer Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige BegründungDie aktuell in der NBank vorhandenen Ratingsysteme der S-Rating sind nur für Unternehmen bis max. 500 Mio. EUR Netto-Umsatz zugelassen. Für größere Unternehmen (insbesondere im Konsortial-/Schuldscheingeschäft sowie künftig Depot A) werden bis-her in Kooperation von der Nord LB deren RSU-Ratings zur Verfügung gestellt. Aktuell sind ca. 40 Ratings p.a. in Bezug auf Unternehmen mit einem Netto-Umsatz von > 500 Mio. EUR notwendig. Es ergeben sich folgende Risiken aus der Verwendung dieser bereitgestellten Ratings, welche kurzfristig zu beheben sind: 1. Die Nord LB hat den bekannten bisherigen Weg der Ratinglieferung aus rechtlichen Gründen kurzfristig und nicht vorhersehbar umgestellt. Es wird zwar weiterhin ein Ratingbericht geliefert, allerdings ohne Ratingnote (Klassifizierung des Kunden). Grundsätzlich kann über ein entsprechendes Mapping eine Ratingnote ermittelt werden. Eine vollständige Rechtssicherheit bezüglich dieser Vorgehensweise besteht jedoch nicht. 2. Im Rahmen von potentiellem Neugeschäft musste in diesem Jahr Neugeschäft mit der genannten Kundengruppe bereits abgelehnt werden, da die Nord LB ihr Kundenportfolio restrukturiert und somit für bestimmte Kunden für die die NBank ein Rating benöti-gen würde, keine RSU-Ratings mehr erstellt. Zusätzlich besteht jederzeit die Gefahr, dass auch für Bestandskunden der NBank kein Rating mehr erstellt werden würde. Durch den kurzfristigen Wegfall der Ratingzulieferung durch die Nord LB entstünde im Bestandsgeschäft der NBank eine Ratinglücke. Durch die beschriebene Ratinglücke im Bestandsgeschäft würde sich das kalkulatorische Risiko signifikant von derzeit 47 Mio. EUR auf bis zu ca. 62 Mio. EUR (Annahme vollständige Ratinglücke für Konsortialkredi-te) erhöhen. Der EL, als Basis für den Lifetime EL, erhöhte sich alleine für die Konsorti-alkredite von 50 TEUR auf 12 Mio. EUR. Aktuell besteht für die NBank eine Ratinglücke von 3,8 Mio. EUR mit einer sehr kurzen Restlaufzeit bei ausschließlich inaktiven Produkten. Durch den Wegfall des Ratingbezugs über die NordLB würde die Ratinglücke auf bis zu 62,7 Mio. EUR ansteigen, bei einem aktiven Produkt. Diese Ratinglücke ist aus aufsichtsrechtlichen Gesichtspunkten in dieser Größenordnung nicht akzeptabel. Die Aussagen aus unseren automatischen Reportings würden darüber hinaus massiv verschoben und könnten nur durch manuelle Eingriffe mit hohem Fehlerpotential sinnvoll bewertet werden. 3. Im Rahmen der Schutzbedarfsanalyse ist unter Berücksichtigung des unter 2. ge-nannten Sachverhalts ebenfalls festgestellt worden, dass es perspektivisch unerlässlich ist ein eigenes Ratingverfahren für die genannten Kundengruppe zu etablieren. Die Ver-fügbarkeit des vorliegenden Ratingverfahren wird als „Hoch“ eingestuft. Die Einführung eines eigen Ratingverfahrens ist kurzfristig umzusetzen. Das zu beschaffende Ratingverfahren muss an das Bilanzanalysetool EBIL angebunden sein. EBIL ist das in der NBank seit Jahren eingesetzte Bilanzanalysetool des Sparkas-senverlags. Es bietet eine direkte Schnittstelle zu dem von uns bereits genutzten Rating Frame der SR, über den eingegebene Bilanzen importiert werden können und so in das Finanzrating einfließen. Das Bilanzanalysetool EBIL setzt ein erhebliches Anwenderwissen durch die Mitarbeiter der NBank voraus und ein Wechsel auf ein anderes Tool würde einen erheblichen Schulungsbedarf sowie Gefährdungen bzgl. Anwenderfehler mit sich bringen. EBIL ist insbesondere unumgänglich, da weitere dringend erforderliche Dienstleistungen wie bspw. der Branchendienst mit Reports und Prognosen sowie der S-ESG Score über EBIL bezogen werden. Eine Umstellung der Analyseprozesse auf eine andere Bilanzanalysesoftware ist somit nicht tragbar. Das zu beschaffende Ratingverfahren muss regional und deutschsprachig sein, um den Förderauftrag der NBank auf Niedersachsen begrenzt bestmöglich im Portfolio abzubil-den. Zudem muss das Risikoklassifizierungsverfahren genau die gewünschte Zielgruppe abbilden. Die bekannten großen Ratingagenturen (Fitch, S&P, Moodys) haben sich auf die international tätigen eher börsennotierten Unternehmen konzentriert und haben da-her aktuell zu viele unserer potenziellen Kunden nicht geratet. Dies gilt insbesondere für größere, jedoch nur national tätige Unternehmen wie bspw. größere Familienunterneh-men. Weitere Marktteilnehmer, wie die deutschen Agenturen BayRate, Euler Hermes Rating GmbH, MAR und URA haben sich auf den Mittelstand konzentriert und verfügen nicht über die gleiche erforderliche Reichweite wie das gewünschte Risikoklassifizierungsver-fahren. Dementsprechend bleibt festzuhalten, dass die Lösung über das RSU Rating die einzige Möglichkeit darstellt eine Anbindung über EBIL zu ermöglichen und dass es sich dabei um das einzige Ratingverfahren handelt, dass in Sachen Zielgruppe und Regionalität den Anforderungen des Auftraggebers entspricht.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungRSU GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des AngebotsTPA-0000
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Rangfolge des Angebots1
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsRE 2024.25
TitelRSU Rating
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungInvestitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
RegistrierungsnummerHannover HRA 201010
AbteilungRecht
PostanschriftGünther-Wagner-Allee 12-16
StadtHannover
Postleitzahl30177
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
KontaktpersonRecht
E-Mailausschreibungen@nbank.de
Telefon000
Internetadressewww.nbank.de
Profil des Erwerberswww.dtvp.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die die Zahlung ausführt
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummerkeine Angabe
AbteilungVergabekammer Niedersachsen
PostanschriftAuf der Hude 2
StadtLüneburg
Postleitzahl21339
Land, Gliederung (NUTS)Lüneburg, Landkreis (DE935)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon+49 4131 15-3308
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungRSU GmbH & Co. KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerHandelsregister München HRA 84575
PostanschriftKarlstraße 35
StadtMünchen
Postleitzahl80333
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
E-Mailinfo@rsu.one
Telefon+49 89 442340-0
Internetadressehttps://rsu.one/
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung75a18a5d-95d4-4838-84eb-3597d415c6ad  -  01
FormulartypVorankündigung – Direktvergabe
Art der BekanntmachungFreiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung07/08/2024 00:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung481463-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe155/2024
Datum der Veröffentlichung09/08/2024