481592-2022 - ErgebnisDeutschland-Singen (Hohentwiel): Erdgas
OJ S 170/2022 05/09/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Singen FB 1 Gebäudemanagement / Haustechnik
Postanschrift: Hohgarten 2
Ort: Singen (Hohentwiel)
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78224
Land: Deutschland
E-Mail: haustechnik@singen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.singen.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Haustechnik/Energieversorgung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Erdgas
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/1Z/013-EV
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
09123000 Erdgas
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Lieferung von Erdgas für Liegenschaften und sonstige Betriebsstätten der Stadt Singen (70 Abnahmestellen im Marktgebiet Trading Hub Europe im Netzgebiet der Thüga Energienetze GmbH) mit einer Laufzeit von 3 Jahren. Die Laufzeit verlängert sich um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von 9 Monaten zum 31.Dezember 2025 gekündigt wird.
Der Vertrag endet spätestens am Gasliefertag 31.12.2026.
Im Rahmen dieser Ausschreibung soll die Lieferung ab 01.01.2023, 6:00 Uhr vergeben werden.
Die jährliche Abnahmemenge beträgt cirka 15.200 MWh.
Die Preisbildung ist an die Settlement-Notierungen (Kalenderjahresoprodukt) der Energiebörse powernext pegas am Terminmarkt für das Marktgebiet THE gekoppelt. Der Bieter muss die Stadt Singen auf Verlangen bei der Festlegung des Zeitpunktes der Preisfixierung beraten.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Hauptort der Ausführung: Stadt Singen 78224 Singen (Hohentwiel) Verschiedene Liegenschaften Stadtgebiet Singen (Hohentwiel), siehe Anlage.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Erdgasversorgung wird in einem Gesamtauftrag ausgeschrieben.
Der Auftrag ist in zwei Gruppen unterteilt, bei denen die einzelne Gruppe gleiche Preise hat.
Gruppe 1 enthält die 11 Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM).
In Gruppe 2 sind alle Standardlastprofilabnahmestellen zusammengefasst.
Eine Übersicht über alle Anlagen dieser Ausschreibung finden Sie in Anlage 1. Die Zusammenstellung der Gruppen ist Anlage 2 zu entnehmen.
Die einzelnen Abnahmestellen sind in den Anlagen 3 und 4 Abnahmestellenliste aufgelistet.
Diese Anlagen enthalten für jede Abnahmestelle Identifikationsmerkmale, die wichtigsten energiewirtschaftlichen Informationen, die wichtigsten Bezugsdaten für ein Referenzjahr sowie den Lieferbeginn. Die Bezugsdaten können sich im Lieferzeitraum gegenüber dem Referenzzeitraum ändern.
Abnahmestellen, die im Referenzjahr keinen Verbrauch besitzen, können im Lieferzeitraum wieder betrieben werden, sodass ein Verbrauch in der Größenordnung vergleichbarer Abnahmestellen vorliegen kann. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Abnahmestellen bis zum vorgesehenen Lieferbeginn nicht mehr von der Stadt Singen genutzt werden. Die Lieferung von Erdgas für solche Abnahmestellen wird nicht Gegenstand des abzuschließenden Vertrages.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Diese Ausschreibung erfolgt elektronisch.
Die Vergabeunterlagen können über das Deutsche Vergabeportal https://www.dtvp.de bezogen werden.
Wir empfehlen Ihnen, sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren. Ohne Registrierung hat die Vergabestelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 136-388461
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Diese Ausschreibung erfolgt elektronisch.
Vergabeunterlagen können nur über das Deutsche Vergabeportal https://www.dtvp.de bezogen werden.
Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sindkostenfrei.
Fragen zur Ausschreibung bitten wir bis spätestens 24.08.2022 ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen.
Auskunft aus Wettbewerbsregister:
Die Vergabestelle wird Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister einholen.
Wir empfehlen Ihnen, sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren. Ohne
Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den
Vergabeunterlagen zu informieren bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Die elektronische Angebotabgabe ist im Leitfaden E-Vergabe für Unternehmen, Seite 12 ff erläutert.
Den Leitfaden finden Sie auf unserer Homepage unter folgendem Pfad:
https://www.singen.de/informieren/rathaus/ausschreibungen
Bei Fragen zur elektronischen Angebotsabgabe oder zum Bietertool besuchen Sie bitte die Online-Hilfe im
Service & Support-Center des Softwareherstellers. https://support.cosinex.de/
Im oberschwelligen Vergabebereich müssen öffentliche Auftraggeber Rechnungen in den genormten
elektronischen Datenaustauschformaten (XML-Dokumente) entgegennehmen und verarbeiten können.
Hierfür nutzt die Stadt Singen ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg (ZRE)
beim Serviceportal Baden-Württemberg.
Eine Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung seitens des Auftragnehmers besteht nicht.
Bei elektronischer Rechnungsstellung gelten die Nutzungsbedingungen des Zentralen Rechnungseingangs
Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.
Die Leitweg-ID wird nach Auftragserteilung und Unterschrift einer Nutzungsvereinbarung zwischen Auftraggeber
und der Stadt Singen mitgeteilt.
Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen erhalten vertrauliche Informationen.
Die Bieter haben die Vertraulichkeit der Informationen zu wahren. Die Ausschreibungsunterlagen dürfen durch den
Bieter nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Eine sonstige Verwendung, insbesondere die
Weitergabe an Dritte, bedarf der schriftlichen Freigabe durch den Auftraggeber.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRG6DAW
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
31/08/2022