Beschreibung der Beschaffung
Die Fahrzeuge im Rettungsdienst müssen in ihrer Ausstattung und Ausrüstung den allgemein anerkannten Regeln der Technik und Medizin entsprechen. Dies gilt auch für sonstige im Rettungsdienst eingesetzte Geräte.
Dementsprechend wird bei Beschaffungen sowohl die aktuell gültige DIN EN 1789 zugrunde gelegt als auch der jeweils aktuelle Stand der Technik und Medizin beachtet.
Der Kreis Unna ist bestrebt, eine einheitliche Bestückung (Medikamente, Beatmungsgeräte, EKG/Defibrillator, Hilfsmittel,
Verbandmaterialien etc.) der Fahrzeuge zu erreichen.
Für den Betrieb und die Wartung der Medizinprodukte gelten das Medizinproduktegesetz und die Medizinprodukte-Betreiberverordnung. Diese Regelungen gewährleisten Sicherheit für den Patienten und die Anwender
Im gesamten Rettungsdienst Lünen werden ausschließlich Tragensysteme der Firma Stryker eingesetzt. Eine einheitliche Verwendung und mögliche Austauschbarkeit ist zwingend notwendig.