481996-2026 - Ergebnis
Deutschland – Teile und Zubehör für Fahrzeuge und deren Motoren – Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von Schnee- und Gleitschutzketten in 2 Losen
OJ S 132/2026 13/07/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBwFuhrparkService GmbH
E-Mailvergabestelle@bwfps.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer zentralen Regierungsbehörde kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersVerteidigung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRahmenvereinbarungen zur Lieferung von Schnee- und Gleitschutzketten in 2 Losen
BeschreibungGegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über die deutschlandweite Lieferung von Schneeketten und Gleitschutzketten für handelsübliche (hü) Fahrzeuge ohne und mit militärischer Sonderausstattung (hümS), wie PKW, TRAPO, VAN, LKW, KOM, Anhängern und Sonderfahrzeugen in den folgenden Losen: Los 1 - Schneeketten Los 2 - Gleitschutzketten Pro Los wird eine unterschiedliche Anzahl an Rahmenvereinbarungspartnern gesucht. Los 1: Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen Los 2: Abschluss von bis zu zwei Rahmenvereinbarungen mit jeweils einem Unternehmen.
Kennung des Verfahrens3f2e17dc-b51c-4f79-ad72-4163419aee28
Interne Kennung26/Schnee- und Gleitschutzketten/02
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtja
Begründung des beschleunigten VerfahrensDie derzeit bestehenden Verträge im Bereich Schnee- und Gleitschutzketten laufen zeitnah aus. Zur Sicherstellung eines unterbrechungsfreien Leistungsbezugs und zur Vermeidung eines vertragslosen Zustandes ist eine rechtzeitige Zuschlagserteilung zwingend erforderlich. Die Leistungen werden daher mit verkürzter Angebotsfrist gem. § 15 Abs. 3 VgV ausgeschrieben.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34300000 Teile und Zubehör für Fahrzeuge und deren Motoren
2.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenDie Schneeketten und Gleitschutzketten müssen durch die Auftragnehmer überwiegend an Standorte des Auftraggebers in Deutschland geliefert werden. Diese Standorte des Auftraggebers sind auf der Homepage www.bwfuhrpark.de aufgeführt. In Ausnahmefällen müssen Schneeketten bzw. Gleitschutzketten auch an andere bundesweite Orte, wie z.B. Aufbauhersteller oder Materialschleusen der Bundeswehr innerhalb Deutschlands geliefert werden.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUM333#
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelSchneeketten
BeschreibungZum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehört - Lieferung von Schneeketten, - Entladung der Schneeketten am Anlieferort, - Bereitstellung von technischen Unterlagen, - Rücknahme von unbenutzten und original verpackten Schneeketten, - technische Betreuung sowie ein Informationsdienst mit Bezug auf Neuerungen oder Änderungen. Die Schneeketten müssen den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen. Der Auftragnehmer stellt im Zuge seiner Leistungserfüllung im Auftragsfall das vollständige Einhalten der zu dem Zeitpunkt gültigen Gesetze, Verordnungen, Normen und Regeln sicher. Die Passfähigkeit der Schneeketten sowie ein ausreichender Spielraum in den Radkästen muss sichergestellt sein. Schäden am Fahrzeug dürfen durch die Nutzung der Schneeketten nicht entstehen. Nacharbeiten gehen im Einzelfall zu Lasten des Auftragnehmers. Die Schneeketten müssen grundsätzlich ohne die konstruktiven und sicherheitstechnischen Merkmale zu beinträchtigen, montiert werden können. Eine Gefährdung der Fahrzeuginsassen und weiterer Verkehrs- teilnehmer muss ausgeschlossen sein. Schneeketten müssen durch den Auftragnehmer überwiegend an Standorte des Auftraggebers in Deutschland geliefert werden. Diese Standorte des Auftraggebers und aktuellen Adressen sind auf der Homepage www.bwfuhrpark.de aufgeführt. In Ausnahmefällen müssen Schneeketten auch an andere bundesweite Orte, wie z. B. Aufbauhersteller oder Materialschleusen der Bundeswehr geliefert werden. Die Schneeketten müssen durch den Auftragnehmer am Anlieferort abgeladen werden. An den Anlieferorten stehen keinerlei Hilfsmittel zur Entladung zur Verfügung. Für entstehende Kosten durch Wartezeiten des Entladens ist die BwFPS nicht haftbar. In die militärischen Liegenschaften der Bundeswehr, d.h. in gesicherten Bereichen von Kasernen erhalten nur Personen Einlass, welche keine Staatsangehörigkeit gemäß der aktuellen gültigen Staatenliste BMVg (Anlage Staatenliste) haben. Zur Vereinfachung der Abläufe und Ressourcenschonung wickelt der Auftraggeber alle Prozessschritte weitestgehend elektronisch medienbruchfrei ab. Die Beschaffungsplattform der BwFPS ist SAP Ariba. Der Auftragnehmer hat kostenfrei sicherzustellen, dass sein elektronischer Katalog entweder in SAP Ariba selbst zur Verfügung steht oder über eine cXML-Schnittstelle (Punch-Out-Katalog) bis spätestens 21 Tage nach Zuschlag angebunden ist.
Interne Kennung1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34300000 Teile und Zubehör für Fahrzeuge und deren Motoren
5.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenDie Schneeketten und Gleitschutzketten müssen durch die Auftragnehmer überwiegend an Standorte des Auftraggebers in Deutschland geliefert werden. Diese Standorte des Auftraggebers sind auf der Homepage www.bwfuhrpark.de aufgeführt. In Ausnahmefällen müssen Schneeketten bzw. Gleitschutzketten auch an andere bundesweite Orte, wie z.B. Aufbauhersteller oder Materialschleusen der Bundeswehr innerhalb Deutschlands geliefert werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns22/06/2026
Enddatum der Laufzeit31/05/2030
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.630 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenDer unter Ziffer 5.1.5 aufgeführte Wert stellt die maximale Auftragssumme (Abrufobergrenze) dieses Loses dar. Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist auf diesen Wert über die gesamte Vertragslaufzeit begrenzt.---- Hinweis zu Los 1: Die Angaben in Ziffer 5.1.15 Techniken im Los 1 zu den Punkten "Rahmenvereinbarung" und "Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen" sind in Verbindung mit Los 2 systemisch bedingt nicht trennbar. Der Auftraggeber stellt klar, dass es sich im Los 1 um eine Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb handelt. Es erfolgt der Abschluss von einer Rahmenvereinbarung mit einem (1) geeigneten Bieter. Weitere Angaben sind bitte dem Verfahrensleitfaden unter Ziffer 4 zu entnehmen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungEinstandspreis pro Paar inkl. Transportkosten (Lieferung an einen Ort), ohne USt., Staffelpreise
BeschreibungEinstandspreis pro Paar inkl. Transportkosten (Lieferung an einen Ort), ohne USt., Staffelpreise (Anlage Konditionen Los 1, Spalte D / Spalte E / Spalte F / Spalte G / Spalte H) Von allen Angeboten wird jeweils ein Durchschnittspreis der vorgegebenen Schneeketten pro Abnahmestaffel errechnet. Grundlage dieses Durchschnittspreises sind die in der Anlage Konditionen abgegebenen "Einstandspreis in EUR pro Paar inkl. Transportkosten (Lieferung an einen Ort), ohne USt." der vorgegebenen Schneeketten pro Abnahmestaffel (siehe Bewertungsmatrix Los 1): bei Abnahme von 1 Paar bei Abnahme von 2-15 Paar bei Abnahme von 16-30 Paar bei Abnahme von 31-50 Paar und bei Abnahme von 51-100 Paar
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLieferzeit
BeschreibungGarantierte Lieferzeit in Tagen (Anlage Konditionen Los 1, Spalte L). Es wird eine durchschnittliche Lieferzeit errechnet. Grundlage dieser durchschnittlichen Lieferzeit sind die in der Anlage Konditionen abgegebenen "Garantierte Lieferzeiten in Tagen" der vorgegebenen Schneeketten (siehe Anlage Bewertungsmatrix Los 1).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird sowohl auf § 160 Abs. 3 GWB als auch auf § 15 Abs. 2 BwPBBG verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBwFuhrparkService GmbH
5.1.
LosLOT-0002
TitelGleitschutzketten
BeschreibungZum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehört - Lieferung von Gleitschutzketten, - Entladung der Gleitschutzketten am Anlieferort, - Bereitstellung von technischen Unterlagen, - Rücknahme von unbenutzten und original verpackten Gleitschutzketten, - technische Betreuung sowie ein Informationsdienst mit Bezug auf Neuerungen oder Änderungen. müssen der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Technischen Lieferbedingung TL 2540-0002 des Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) entsprechen. Der Auftragnehmer stellt im Zuge seiner Leistungserfüllung im Auftragsfall das vollständige Einhalten der zu dem Zeitpunkt gültigen Gesetze, Verordnungen, Normen und Regeln sicher. Die Passfähigkeit der Gleitschutzketten sowie ein ausreichender Spielraum in den Radkästen muss sichergestellt sein. Schäden am Fahrzeug dürfen durch die Nutzung der Gleitschutzketten nicht entstehen. Nacharbeiten speziell bei Muster Gleitschutzkettensätzen gehen im Einzelfall zu Lasten des Auftragnehmers. Sie müssen für die vorgesehenen Fahrzeuge und deren Bereifungsdimension uneingeschränkt ohne Reifenbindung geeignet sein. Ausgenommen, wenn in der Bereitstellungsgenehmigung (BerGe) einzelner Fahrzeuge eine solche enthalten ist. Die Gleitschutzketten unterliegen nur dann einer Reifenbindung, wenn dies in der Freigabe der Gleitschutzkette oder des Fahrzeuges gefordert und vorgeschrieben ist. Der Auftragnehmer stellt im Zuge seiner Leistungserfüllung im Auftragsfall das vollständige Einhalten der zu dem Zeitpunkt gültigen Gesetze, Verordnungen, Normen und Regeln sicher. Die Gleitschutzketten müssen grundsätzlich ohne die konstruktiven und sicherheitstechnischen Merkmale zu beinträchtigen, montiert werden können. Eine Gefährdung der Fahrzeuginsassen und weiterer Verkehrsteilnehmer muss ausgeschlossen sein. Hinsichtlich der Güte der Gleitschutzkette muss die Anforderung der Bundeswehr erfüllt werden. Diese Anforderung befindet sich in der Technischen Lieferbedingung TL 2540-0002 des BAAINBw. Für die Einhaltung dieser Anforderung hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich Sorge zu tragen. Da die TL 2540-0002 einem Änderungsdienst unterliegt, ist der Auftragnehmer verpflichtet, sich stets an die aktuelle TL zu halten. Die jeweils aktuelle Version kann im Internet unter www.baainbw.de/TL (https://tl.baainbw.de/AG-Bund/TL/ML_Suche_TL.asp) abgerufen werden. Abweichungen hiervon bedürfen der formalen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Vor Inverkehrbringung müssen Gleitschutzketten eine Fahrzeugherstellerfreigabe erhalten. Diese erteilt der Hersteller des Fahrzeugs in Absprache mit dem Lieferanten der Gleitschutzketten. Gleitschutzketten müssen durch den Auftragnehmer überwiegend an Standorte des Auftraggebers in Deutschland geliefert werden. Diese Standorte des Auftraggebers und aktuelle Adressen sind auf der Homepage www.bwfuhrpark.de aufgeführt. In Ausnahmefällen müssen Gleitschutzketten auch an andere bundesweite Orte, wie z. B. Aufbauhersteller oder Materialschleusen der Bundeswehr geliefert werden. Die Gleitschutzketten müssen durch den Auftragnehmer am Anlieferort abgeladen werden. An den Anlieferorten stehen keinerlei Hilfsmittel zur Entladung zur Verfügung. Für entstehende Kosten durch Wartezeiten des Entladens ist die BwFPS nicht haftbar. In die militärischen Liegenschaften der Bundeswehr, d.h. in gesicherten Bereichen von Kasernen erhalten nur Personen Einlass, welche keine Staatsangehörigkeit gemäß der aktuellen gültigen Staatenliste BMVg (Anlage Staatenliste) haben. Zur Vereinfachung der Abläufe und Ressourcenschonung wickelt der Auftraggeber alle Prozessschritte weitestgehend elektronisch medienbruchfrei ab. Die Beschaffungsplattform der BwFPS ist SAP Ariba. Der elektronische Katalog wird auf Grundlage der in der Anlage Konditionen festgelegten Rahmenbedingungen erstellt. Er wird vom Auftraggeber im Beschaffungssystem SAP Ariba für die weitere Nutzung im Bestellprozess zur Verfügung gestellt.
Interne Kennung2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34300000 Teile und Zubehör für Fahrzeuge und deren Motoren
5.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenDie Schneeketten und Gleitschutzketten müssen durch die Auftragnehmer überwiegend an Standorte des Auftraggebers in Deutschland geliefert werden. Diese Standorte des Auftraggebers sind auf der Homepage www.bwfuhrpark.de aufgeführt. In Ausnahmefällen müssen Schneeketten bzw. Gleitschutzketten auch an andere bundesweite Orte, wie z.B. Aufbauhersteller oder Materialschleusen der Bundeswehr innerhalb Deutschlands geliefert werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns06/07/2026
Enddatum der Laufzeit31/05/2030
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.6 550 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenDer unter Ziffer 5.1.5 aufgeführte Wert stellt die maximale Auftragssumme (Abrufobergrenze) dieses Loses dar. Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf diesen Wert über die gesamte Vertragslaufzeit begrenzt.---- Hinweis zu Los 2 hier Ziffer 5.1.15 Techniken: Der Auftraggeber stellt klar, dass es sich im Los 2 um ein zweistufiges Verfahren handelt. Auf der ersten Stufe erfolgt der Abschluss von bis zu zwei Rahmenvereinbarungen mit geeigneten Bietern. Auf der zweiten Stufe erfolgt die Vergabe des Einzelauftrags. Weitere Angaben sind bitte dem Verfahrensleitfaden unter Ziffer 4 zu entnehmen.----Hinweis zu Los 2: Aufgrund der systemischen Vorlage ist es nicht möglich, alle Vertragspartner als gleichgestellte Bieter aufzunehmen. Alle unter 6.1.2 als "Wettbewerbsgewinner" aufgeführten Vertragspartner sind gleichgestellt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungEinstandspreis pro Paar inkl. Transportkosten (Lieferung an einen Ort), ohne USt., Staffelpreise
BeschreibungEinstandspreis pro Paar inkl. Transportkosten (Lieferung an einen Ort), ohne USt., Staffelpreise (siehe Anlage Konditionen Los 2). Von allen Angeboten wird jeweils ein Durchschnittspreis der vorgegebenen Gleitschutzketten errechnet. Grundlage dieses Durchschnittspreises sind die in der Anlage Konditionen abgegebenen "Einstandspreis in EUR pro Paar inkl. Transportkosten (Lieferung an einen Ort), ohne USt." der vorgegebenen Gleitschutzkette (siehe Bewertungsmatrix Los 2_1. Stufe).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl70
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungGarantierte Lieferzeit in Tagen
BeschreibungGarantierte Lieferzeit in Tagen (siehe Anlage Konditionen Los 2) Es wird eine durchschnittliche Lieferzeit errechnet. Grundlage dieser durchschnittlichen Lieferzeit sind die in der Anlage Konditionen abgegebenen "Garantierte Lieferzeiten in Tagen" der vorgegebenen Gleitschutzketten (siehe Bewertungsmatrix Los 2_1. Stufe).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird sowohl auf § 160 Abs. 3 GWB als auch auf § 15 Abs. 2 BwPBBG verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBwFuhrparkService GmbH
6. Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung7 180 000,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der Rahmenvereinbarung630 000,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle Bezeichnungpewag Schneeketten GmbH
Angebot
Kennung des Angebots-
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags26/Schnee- und Gleitschutzketten/02 - Los 1
TitelAbschluss von Rahmenvereinbarungen über die deutschlandweite Lieferung von Schneeketten und Gleitschutzketten für handelsübliche (hü) Fahrzeuge ohne und mit militärischer Sonderausstattung (hümS)
Datum des Vertragsabschlusses22/06/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der Rahmenvereinbarung7 180 000,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter der anbietenden Parteipewag Schneeketten GmbH
Offizielle BezeichnungRUD Ketten Rieger & Dietz GmbH & Co.KG
Angebot
Kennung des Angebots-
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags26/Schnee- und Gleitschutzketten/02 - Los 2
TitelAbschluss von Rahmenvereinbarungen über die deutschlandweite Lieferung von Schneeketten und Gleitschutzketten für handelsübliche (hü) Fahrzeuge ohne und mit militärischer Sonderausstattung (hümS)
Datum des Vertragsabschlusses06/07/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungBwFuhrparkService GmbH
Registrierungsnummer992-80005-38
PostanschriftAm Turm 42
StadtSiegburg
Postleitzahl53721
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
LandDeutschland
KontaktpersonAbteilung Vergaben
E-Mailvergabestelle@bwfps.de
Telefon+49 22411650-224
Internetadressehttps://www.bwfuhrpark.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungBundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummert:022894990
PostanschriftVillemombler Str. 76
StadtBonn
Postleitzahl53123
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+49 2289499-0
Fax+49 2289499-163
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnungpewag Schneeketten GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerATU74543336
PostanschriftKettenwerk 1
StadtBrückl
Postleitzahl9371
Land, Gliederung (NUTS)Unterkärnten (AT213)
LandÖsterreich
Rollen dieser Organisation
Bieter
Leiter der anbietenden Partei
Gewinner dieser LoseLOT-0001, LOT-0002
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungRUD Ketten Rieger & Dietz GmbH & Co.KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerDE144651102
PostanschriftFriedensinsel
StadtAalen-Unterkochen
Postleitzahl73432
Land, Gliederung (NUTS)Ostalbkreis (DE11D)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0002
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung40d66f64-8b9b-46af-ac30-1554307ff804  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung10/07/2026 13:59:01 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung481996-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe132/2026
Datum der Veröffentlichung13/07/2026