482056-2023 - ErgebnisDeutschland-Gars am Inn: Bauarbeiten
OJ S 151/2023 08/08/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Schulverband Gars a.Inn
Postanschrift: Hauptstraße 3
Ort: Gars a.Inn
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 83536
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Lieselotte Oberbauer, Amtsleiterin d. Geschäftsstelle d. Verwaltungsgemeinschaft Gars a.Inn
E-Mail: Lieselotte.Oberbauer@gars.de
Telefon: +49 8073918511
Fax: +49 80739185511
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vs-gars.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Zweckverband
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Geschäftsbesorgungsleistungen für das Projekt Generalsanierung der Mittelschule Gars a.Inn mit Lehrschwimmbecken und Sportanlagen
Referenznummer der Bekanntmachung: 080655-2022
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45000000 Bauarbeiten
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Verfahrens waren Geschäftsbesorgungsleistungen für das Projekt Generalsanierung oder Neubau der Mittelschule Gars a.Inn mit Lehrschwimmbecken und Sportanlagen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1 301 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
45000000 Bauarbeiten
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Hauptort der Ausführung: Gars a.Inn
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der AG beabsichtigt, die Mittelschule Gars a.Inn mit Lehrschwimmbecken und Sportanlagen grundlegend zu sanieren (Generalsanierung).
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Schriftliches Konzept / Gewichtung: 300 v. 700 P.
Preis - Gewichtung: 400 v. 700 P.
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit Zuschlag beauftragt der Auftraggeber die Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die weiteren Leistungen der Leistungsstufen 2 und 3 jeweils stufenweise, ganz oder teilweise nach Maßgabe des Vertrags abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung beruht auf einer Schätzung, weil derzeit weder die Ausführungsplanung noch entsprechend bepreiste LVs vorliegen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 192-542585
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 080655-2022
Bezeichnung des Auftrags:
Geschäftsbesorgungsleistungen für das Projekt Generalsanierung der Mittelschule Gars a.Inn mit Lehrschwimmbecken und Sportanlagen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
26/05/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: BayernGrund Grundstücksbeschaffungs- und erschließungs-GmbH
Postanschrift: Giesinger Bahnhofplatz 2
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: info@bayerngrund.de
Telefon: +49 8912414710
Internet-Adresse: https://bayerngrund.de/index.html
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1 301 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 301 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Der Gesamtwert des Auftrags beruht auf einer Schätzung, weil derzeit weder die Ausführungsplanung noch entsprechend bepreiste LVs vorliegen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80543
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 Abs. 3 GWB: Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
03/08/2023