482062-2021 - ErgebnisDeutschland-Wiesbaden: Softwarepaket und Informationssysteme
OJ S 186/2021 24/09/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Postanschrift: Mainzer Straße 29
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@hzd.hessen.de
Telefon: +49 611/340-0
Fax: +49 611/340-1150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Beschaffung von Standardsoftware (außer Microsoft)
Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2021-0038
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Rahmenvertrag zur Beschaffung von Standardsoftware (außer Microsoft)
der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD)
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 29 504 556,11 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
Hauptort der Ausführung: Hessische Zentrale für Datenverarbeitung Mainzer Straße 29  65185 Wiesbaden 
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Dieses Vergabeverfahren dient dem Abschluss eines Rahmenvertrages. Der Rahmenvertrag hat zum Vertragsgegenstand • die Beschaffung von Standardsoftware durch den jeweiligen Abrufenden vom Auftragnehmer zu den Bedingungen des Rahmenvertrages und den Lizenzbestimmungen der Software-Hersteller, • die Beschaffung von Assurance und Maintenance für lizensierte Standardsoftware, • allgemeine Beratung zu Standardsoftware und Lizenzierung und Nebenleistungen im Zusammenhang mit der bezogenen Standardsoftware durch den Auftragnehmer. Der Bezug von Software des Herstellers Citrix ist ebenfalls Gegenstand des Rahmenvertrages. Bislang hat der Auftraggeber Software des Herstellers Citrix über einen gesonderten Rahmenvertrag bezogen, der ausschließlich die Beschaffung von Software des Herstellers Citrix zum Gegenstand hatte ("Citrix-Rahmenvertrag"). Der Citrix-Rahmenvertrag endet am 11.12.2022. Zudem ist der Citrix-Rahmenvertrag auf ein Höchstvolumen beschränkt. Der Bezug von Java SE-Software des Herstellers Oracle ist ebenfalls Gegenstand des Rahmenvertrages. Bislang hat der Auftraggeber Java SE-Software des Herstellers Oracle über einen gesonderten Rahmenvertrag bezogen, der ausschließlich die Beschaffung von Java SE-Software des Herstellers Oracle zum Gegenstand hatte ("Java SE-Rahmenvertrag"). Der Java SE-Rahmenvertrag endet am 03.02.2024. Zudem ist der Java SE-Rahmenvertrag auf ein Höchstvolumen beschränkt. Der mit diesem Vergabeverfahren abzuschließende Rahmenvertrag gilt für Software des Herstellers Citrix mit der Einschränkung, dass Abrufe von Citrix Software vor dem 11.12.2022 aus diesen Rahmenvertrag nur erfolgen, wenn das Höchstvolumen des Citrix-Rahmenvertrag erschöpft ist. Zudem gilt der mit diesem Vergabeverfahren abzuschließende Rahmenvertrag für Java SE-Software des Herstellers Oracle mit der Einschränkung, dass Abrufe von Java SE-Software des Herstellers Oracle vor dem 03.02.2024 aus dem Rahmenvertrag nur erfolgen, wenn das Höchstvolumen des Oracle-Rahmenvertrag erschöpft ist. Diese Einschränkung gilt nur für den Auftraggeber und nicht für andere Abrufende außerhalb der hessischen Landesverwaltung. Kein Gegenstand des Rahmenvertrages ist Software des Herstellers Microsoft sowie andere Software der Herstellers Oracle. Ebenfalls nicht Gegenstand des Rahmenvertrages sind zusätzliche Leistungen wie Installation, Integration, Parametrisierung und Anpassung der Standardsoftware an Bedürfnisse des Auftraggebers. Berechtigt aus dem Rahmenvertrag sind das Land Hessen vertreten durch •die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung ("HZD") als unselbstständiger Landesbetrieb oder •eine Dienststelle des Landes Hessen einschließlich der Hessischen Landesvertretungen in Berlin und Brüssel und sonstigen unselbstständigen Organisationseinheiten des Landes Hessen (zusammen "Dienststellen") und ein weiterer Berechtigter, außerhalb der hessischen Landesverwaltung, nämlich •die FITKO (Förderale IT Kooperation) AöR, Zum Gottschalkhof 3 aus 60594 Frankfurt a.M. Für den mit diesem Vergabeverfahren abzuschließenden Rahmenvertrag gilt zunächst ein Höchstvolumen für die abrufbaren Leistungen in Höhe von 70 Mio. EUR netto ("Höchstvolumen"). Dieses Höchstvolumen wird - wenn kein Widerspruch erfolgt - einmalig durch ein Leistungsbestimmungserweiterungsrecht um 14 Mio. EUR erhöht werden ("Optional erhöhtes Höchstvolumen"). Die Vergabestelle weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Höchstvolumen des vorherigen Rahmenvertrags zur Beschaffung von Standardsoftware (außer Microsoft und Citrix) des Landes Hessen vor Ablauf der vorgesehenen Vertragslaufeit ausgeschöpft wird. Der abzuschließende Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Nach Ablauf dieser Laufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag zweimal automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht die HZD spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit die Nichtverlängerung des Rahmenvertrages anzeigt.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Für den mit diesem Vergabeverfahren abzuschließenden Rahmenvertrag gilt zunächst ein Höchstvolumen für die abrufbaren Leistungen in Höhe von 70 Mio. EUR netto ("Höchstvolumen"). Dieses Höchstvolumen wird - wenn kein Widerspruch erfolgt - einmalig durch ein Leistungsbestimmungserweiterungsrecht um 14 Mio. EUR erhöht werden ("Optional erhöhtes Höchstvolumen").
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 119-312805
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung von Standardsoftware (außer Microsoft)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
01/09/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: SoftwareONE Deutschland GmbH
Postanschrift: Blochstraße 1
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04329
Land: Deutschland
E-Mail: Ausschreibung@softwareone.com
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 70 000 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 29 504 556,11 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151/126603
Fax: +49 6151/125816
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
21/09/2021