482140-2021 - ErgebnisDeutschland-Reutlingen: Mobile, modulare Containergebäude
OJ S 186/2021 24/09/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Reutlingen
Postanschrift: Bismarckstraße 47
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72764
Land: Deutschland
E-Mail: h.goller@kreis-reutlingen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-reutlingen.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Interimsschulgebäude Reutlingen
Referenznummer der Bekanntmachung: Schulcontainer_LkR_2021
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
44211100 Mobile, modulare Containergebäude
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Reutlingen benötigt während der Schulsanierung der Beruflichen Schulen in Reutlingen ein Interimsbauwerk. Als solche soll eine dreigeschossige Anlage in Modulbauweise in zweiter Reihe hinter dem Gebäude Bismarckstraße 15 in Reutlingen errichtet werden.
Gegenstand der Beschaffung ist die Lieferung, Montage, Vermietung und Demontage der Anlage nach Ablauf der Mietzeit.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Hauptort der Ausführung: Bismarckstraße 15 72764 Reutlingen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung, Montage, Mietnutzung und Demontage mit Abtransport einer modularen Anlage zur vorübergehenden Unterbringung von Schülern während der Durchführung der Sanierung der Beruflichen Schulen in Reutlingen. Die Er-stellung der Anlage soll bis zum 04.10.2021 erfolgen, der Abbau der Containeranlage ab dem 01.08.2026, soweit der Auftraggeber nicht von dem ihm einseitig zustehenden Opti-onsrecht zur Verlängerung der Mietzeit Gebrauch macht. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Verlängerung des Mietverhältnisses um weitere zwei Jahre zu verlangen. Dieses Op-tionsrecht kann der Auftraggeber durch schriftliche Erklärung, die dem Vertragspartner mindestens drei Monate vor Ablauf der Festmietzeit oder einem Optionszeitraum zuge-hen muss, ausüben. Das Optionsrecht steht dem Auftraggeber drei Mal zu. Übt der Auf-traggeber ein Optionsrecht nicht wirksam aus, verfällt auch oder verfallen auch die übri-gen Optionsrechte ersatzlos.
Das Interimsschulgebäude ist als zweispännige Anlage mit einem Mittelflur geplant. Auf 3 Geschossen sollen jeweils 7 Klassenzimmer, insgesamt also 21 Klassenzimmer, zwei Treppenhäuser, sowie je Geschoss anteilige Sanitärräume errichtet werden. Im Erdge-schoss ist ein Technikraum geplant.
Vorgesehen sind Modulgrößen von ca. 3,00 x 6,00 m Rastermaß bzw. ca. 2,45 x 6,00 m für die Flurmodule, die lichte Raumhöhe soll mindestens 2,70 m betragen.
Insgesamt sind 96 Raummodule und 24 Flurmodule vorgesehen.
Die Aufstellung der Module wird bauseits vorbereitet mit einer entsprechenden Gründung und herangeführten Medien- und Abwasseranschlüssen.
Die nähere Beschreibung kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Auftragsbezogenes Konzept zur Terminsicherung / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Auftragsbezogenes Konzept zur Innenraumqualität zur Sicherstellung eines geregelten Schulbetriebs / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Auftragsbezogenes Konzept zum Ablauf der Demontage / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 60
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Verlängerung des Mietverhältnisses um weitere zwei Jahre zu verlangen. Dieses Optionsrecht kann der Auftraggeber durch schriftliche Erklärung, die dem Vertragspartner mindestens drei Monate vor Ablauf der Festmietzeit oder einem Optionszeitraum zugehen muss, ausüben. Das Optionsrecht steht dem Auftraggeber drei Mal zu. Übt der Auftraggeber ein Optionsrecht nicht wirksam aus, verfällt auch oder verfallen auch die übrigen Optionsrechte ersatzlos.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 035-085249
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: Schulcontainer_LkR_2021
Bezeichnung des Auftrags:
Interimsschulgebäude Reutlingen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
21/07/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: KB Container GmbH
Ort: Schlüsselfeld
NUTS-Code: DE245 Bamberg, Landkreis
Postleitzahl: 96132
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 0,01 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PRMVN
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721-9268730
Fax: +49 721-9263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
21/09/2021