Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Rückbau nuklearer Anlagen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Arbeitnehmerüberlassung 5 Ak(m, w, d) „FA Demontage“ und 6 Ak(m, w, d) „FK II Demontage AvO“
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000449063
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 79620000 Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Arbeitnehmerüberlassung
5 Leiharbeitnehmer(innen) (m, w, d) „FA Demontage“ und 6 Leiharbeitnehmer(innen) (m, w, d) „FK II Demontage AvO“ am Standort Rheinsberg
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 79620000 Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Arbeitnehmerüberlassung 5 Leiharbeitnehmer(innen) (m, w, d) „FA Demontage“ und 6 Leiharbeitnehmer(innen) (m, w, d) „FK II Demontage AvO“ am Standort Rheinsberg
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
1. Option: 01.10.2023 bis 30.09.2024
2. Option: 01.10.2024 bis 30.09.2025
3. Option: 01.10.2025 bis 30.09.2026
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 119-335469
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Arbeitnehmerüberlassung5 Ak(m, w, d) „FA Demontage“ und 6 Ak(m, w, d) „FK II Demontage AvO“
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 31/08/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: EAG Energieanlagen GmbH
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 31/08/2022