483640-2023 - ErgebnisDeutschland-Bayreuth: Softwareprogrammierung und -beratung
OJ S 152/2023 09/08/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: TenneT TSO GmbH
Nationale Identifikationsnummer: Amtsgericht Bayreuth: HRB 4923
Postanschrift: Bernecker Straße 70
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 95448
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Alvaro Barbosa
E-Mail: Alvaro.BicasFrancoBarbosa@tennet.eu
Telefon: +49 921507406546
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tennet.eu/de/
Adresse des Beschafferprofils: https://platform.negometrix.com/PublishedTenders.aspx?tenderid=223538
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
SASO - Security Assessment and System Optimisation (Ex-Post)
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
SASO steht für „Security Assessment and System Optimization“ und stellt eine modulare Ergänzung des TenneT-Netzleitsystems (NLS08), das vom Auftragnehmer betrieben wird.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung: Bayreuth
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das Bedienpersonal in den Leitstellen erhält mit dem Modul Werkzeuge für eine proaktive Netzführung, bei der kritische Situationen rechtzeitig erkannt, visualisiert und Lösungsvorschläge zur Entscheidung aufbereitet werden, um zeitnah korrektive und präventive Maßnahmen einzuleiten. Eine solche zusätzliche Unterstützung des Netzbetriebes wird erforderlich infolge der steigenden Komplexität sich schnell ändernder Netzsituationen
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Der Auftraggeber hat sich – im Rahmen seines Leistungsbestimmungsrechts – aufgrund technischer und wirtschaftlicher Überlegungen gegen ein neues System und für die Modifikation bzw. Erweiterung des bestehenden Hauptsystems des Auftragnehmers. Das System kann aufgrund technischer (u. a. Kompatibilitätsprobleme, Schnittstellenprobleme, Aspekte der Systemsicherheit bei kritischer Infrastruktur) und (urheber-)rechtlicher Gründe (vgl. 69c UrhG; nur eingeschränktes Bearbeitungsrecht des Auftraggebers) ausschließlich vom Auftragnehmer als Entwickler des Hauptsystems um die zusätzlichen Funktionen erweitert werden. Da aus technischen und urheberrechtlichen Gründen nur der Auftragnehmer für die Erbringung der Leistungen in Betracht kommt, soll der Auftrag gemäß Art. 50 lit. c) RL 2014/25/EU direkt (ohne formelles Vergabeverfahren) an den Auftragnehmer vergeben werden.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 089-271735
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
04/05/2023
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@regmfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Da die Auftragsvergabe hiermit im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht wird, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit gemäß § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
04/08/2023