Zusätzliche Angaben
1) am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerberbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerberbogen wird ausschließlich über den unter Ziff. I.3) bezeichneten elektronischen Projektraum zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und dem Auftraggeber erfolgt ausschließlich über den o. g. Projektraum. Beteiligte sind im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen des Auftraggebers zu kontrollieren. Die kostenfreie Registrierung wird empfohlen;
2) der Bewerberbogen enthält neben Erklärungsvordrucken zu den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben Vordrucke einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen i. S.d. §§ 123, 124 GWB und einer Erklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG. Weiter enthält er für den Fall der Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft den Vordruck einer Bewerbergemeinschaftserklärung;
3) der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist bis zu dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin ausschließlich elektronisch in Textform über den unter Ziff. I.3) benannten Projektraum einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht elektronisch) eingehen, können nicht berücksichtigt werden;
4) Weitere Unterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe, Vertragstext etc.), welche erst für die Erstellung eines Angebots benötigt werden, werden nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt;
5) etwaige Fragen von interessierten Unternehmen sind möglichst bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist über den o. g. Projektraum einzureichen;
6) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat;
7) bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
8) Die für die Gesamtplanung erforderlichen Leistungen z.B. Tragwerksplanung werden in einem gesonderten VgV Verfahren vergeben. Die Objektplanung wurde bereits im Rahmen eines Architektenwettbewerbes vergeben.
9) Hinsichtlich weiterer Planungen, die nicht Gegenstand dieses Auftrages sind und nicht unter Pkt 8 genannt werden, machen wir Gebrauch von der Regelung des § 3 Abs. 9 VgV: z.B. Bauakustik, Brandschutz, SiGeKo.