483919-2021 - ErgebnisDeutschland-Bergisch Gladbach: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
OJ S 186/2021 24/09/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2
Postanschrift: Brüderstraße 53
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
FE 07.0307/2020/EGB - Ringversuch zum Spaltzug-Schwellversuch an Asphaltporbekörpern
Referenznummer der Bekanntmachung: Z2sä-FE 07.0307/2020/EGB
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
FE 07.0307/2020/EGB - Ringversuch zum Spaltzug-Schwellversuch an Asphaltporbekörpern
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 235 294,12 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsbeschreibung (Kurzfassung)
Die Kennwerte, die mit dem Spaltzug-Schwellversuch gemäß den Technischen Prüfvorschriften TP Asphalt-StB, Teil 24 „Beständigkeit gegen Ermüdung“ sowie Teil 26 „Bestimmung der Steifigkeit“ ermittelt werden, bilden die Eingangsgrößen für die rechnerische Dimensionierung gemäß den RDO Asphalt 09.
Die Kenntnis über die Präzision dieser beiden Prüfverfahren ist somit Grundvoraussetzung für den Einsatz der rechnerischen Dimensionierung im Rahmen von Bauverträgen. Nur mit den Präzisionsdaten können Toleranzen festgelegt werden. Erst mit diesen Kennwerten ist eine rechnerische Dimensionierung auf einem gesicherten Niveau und die Anwendung der RDO Asphalt 09 für konventionelle Bauverträge möglich. Die gewonnenen Erkenntnisse würden folglich die Grundlage für die Abnahme und Abrechnung von Bauleistungen von konventionellen Bauverträgen darstellen, bei denen die RDO Asphalt angewendet werden.
Im Rahmen von Ringversuchen ist die Präzision der Prüfverfahren zu ermitteln.
Gegenstand des vorliegenden Forschungsvorhabens sind Ringversuche zur Ermittlung der Kennwerte für die Genauigkeit (Richtigkeit und Präzision) gemäß des „Merkblattes über die statistische Auswertung von Prüfergebnissen“ der FGSV. Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der zum Einsatz kommenden Prüfmaschinen sind diese im Vorfeld der Ringversuche einer Kalibrierung und Systemprüfung zu unterziehen („Geräteaudit“). Erst mit einer nachweislich erfolgreichen Teilnahme darf die jeweilige Prüfstelle am Ringversuch teilnehmen.
Im Rahmen der Ringversuche sind für die TP Asphalt-StB, Teil 24 und die TP Asphalt-StB, Teil 26 je fünf Mischgüter zu untersuchen. Die Mischgüter sollen so ausgewählt werden, dass unterschiedliche Messniveaus zu erwarten sind.
Die Anzahl der am Ringversuch beteiligten Prüfstellen sollte je Versuchstyp mindestens 12 betragen. Je Prüfstelle sind mindestens zwei Ergebnisse je Messniveau zu ermitteln.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 182-473964
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: Z2sä-FE 07.0307/2020/EGB
Bezeichnung des Auftrags:
FE 07.0307/2020/EGB - Ringversuch zum Spaltzug-Schwellversuch an Asphaltporbekörpern
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
17/09/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Technische Universität Dresden
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 235 294,12 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
21/09/2021