Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Ein Wechsel des AN hätte erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf zur Folge. Aufgrund der bereits bestehenden
Kenntnisse im Projekt Brandschutzertüchtigung OPVA und der Schnittstellen zum Projekt „Errichtung einer flächendeckenden
dBOS-Funkanlage“ ist es vor dem Hintergrund der Komplexität und der engen Terminschiene des Gesamtprojekts auch aus
wirtschaftlichen Gründen erforderlich, den AN beizubehalten. Durch die Vergabe an Mailänder Consult entfällt eine zeit- und damit kostenintensive Einarbeitungszeit in das Gesamtprojekt mit den dazugehörigen Schnittstellen zum Projekt Brandschutz OPVA sowie zukünftig eine aufwendige Schnittstellenkoordination.