Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen folgende Planungsleistungen:
Gebäudeplanung Leistungsphasen 5 bis 8 nach § 34 HOAI. Die Leistungspha-sen
1-3 der Gebäudeplanung sind bereits erbracht worden und kein Bestandteil der
hier ausgeschriebenen Bauaufgabe. Auf die Einreichung eines Bauantrages kann
an dieser Stelle verzichtet werden, da die vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen
dieses nicht erfordern.
Die Leistungsphase 5 ist für alle geplanten Maßnahmen erforderlich.
Die Leistungsphasen 6 und 7 sind nur für die Maßnahmen im Gebäudeinneren
erforderlich. Als anrechenbare Kosten werden hierfür im Moment die
bewilligten Kosten aus dem Bescheid der allgemeinen Sanierung angenommen.
Die Leistungsphasen 5 und 6 für die Dämmung der Gebäudehülle und für den
Austausch der Fenster werden bereits von einem Planungsbüro erbracht.
Die Leistungsphase 8 ist für alle geplanten Maßnahmen erforderlich, d.h. sowohl
für die energetische Sanierung der Gebäudehülle als auch für die Maßnahmen
im Gebäudeinneren.
Für die Maßnahme liegt eine ZBau-Unterlage samt Zuwendungsbescheid vor.
Diese Unterlage bildet die Grundlage für die weitere Planung und ist Bestandteil
der Ausschreibungsunterlagen. Die Maßnahme wird über die Richtlinie STARK
III-EFRE plus gefördert.