SbaD Erneuerung von 7 Eisenbahnüberführungen Engelsdorf-Leipzig Stötteritz und Hp Anger Crottendorf, Strecke 6375 Engelsdorf-Leipzig Connewitz
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 79714000 Überwachungsdienste
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Sicherungsleistungen und bauaffine Dienstleistungen Erneuerung von 7 Eisenbahnüberführungen Engelsdorf-Leipzig Stötteritz und Hp Anger Crottendorf, Strecke 6375 Engelsdorf-Leipzig Connewitz
Los-Nr.: 1
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Leipzig Stötteritz
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Sicherungsleistungen und bauaffine Dienstleistungen Erneuerung von 7 Eisenbahnüberführungen Engelsdorf-Leipzig Stötteritz und Hp Anger Crottendorf, Strecke 6375 Engelsdorf-Leipzig Connewitz, km 2,113-4,409, Strecke 6371 Leipzig Abzweig Anger-Leipzig Heiterblick km 3,490-2,224 sowie km 4,100-3,400 (OLA)
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 02/01/2019Ende: 31/08/2022
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 006-010495
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Sicherungsleistungen und bauaffine Dienstleistungen Erneuerung von 7 Eisenbahnüberführungen Engelsdorf-Leipzig Stötteritz und Hp Anger Crottendorf, Strecke 6375 Engelsdorf-Leipzig Connewitz
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 02/01/2019
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 21/09/2021
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 79714000 Überwachungsdienste
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Leipzig Stötteritz
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Sicherungsleistungen und bauaffine Dienstleistungen Erneuerung von 7 Eisenbahnüberführungen Engelsdorf-Leipzig Stötteritz und Hp Anger Crottendorf, Strecke 6375 Engelsdorf-Leipzig Connewitz, km 2,113-4,409, Strecke 6371 Leipzig Abzweig Anger-Leipzig Heiterblick km 3,490-2,224 sowie km 4,100-3,400 (OLA)
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 02/01/2019Ende: 31/08/2022
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
NT05 Einsatz ATWS aufgrund unterschiedlicher Höhenlagen Betriebsgleis/Baugleis im Bauzustand sowie MM
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Die geplante Art der Sicherung (Feste Absperrung) ist durch unterschiedliche Höhenlagen Betriebsgleis/ Baugleis im Bauzustand nicht mehr möglich. Diese Änderung war für den Auftraggeber zum Vertragsabschluss nicht absehbar.