Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Vorlage von nachfolgend aufgeführten Anerkennungen je Leistungsbereich, für die eine Zulassung beantragt wird.
Leistungsbereich 01:
Eigenerklärung und Nachweis über die Zertifizierung gem. VFIB für mindestens 3 Personen, die im Auftragsfall die Bauwerksprüfungen durchführen werden.
Der Nachweis erfolgt per VFIB-Zertifikat - Lehrgang Bauwerksprüfung des Vereins zur Fortbildung der Qualitätssicherung und Zertifizierung der Aus- und Fortbildung von Ingenieuren/-innen der Bauwerksprüfung.
Eigenerklärung und Nachweis über mindestens 1 Verantwortlichen für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen während der Bauwerksprüfung.
Der Nachweis erfolgt per Qualifikationsnachweis über einen Lehrgang für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen nach MVAS 99 / RSA 21.
Eigenerklärung und Nachweis über mindestens 1 Verantwortlichen für Erste-Hilfe-Maßnahmen während der Bauwerksprüfung.
Der Nachweis erfolgt per Teilnahmebescheinigung einer Erste-Hilfe-Ausbildung/Fortbildung zum betrieblichen Ersthelfenden einer für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe durch die VBG ermächtigten Stelle.
Eigenerklärung und Nachweis über mindestens 1 Internationalen Schweißfachingenieur oder vergleichbar qualifizierte Person.
Der Nachweis erfolgt per Zertifikat Internationaler Schweißfachingenieur (SFI) DVS-IIW/EWF1170 oder einem vergleichbaren Nachweis
Leistungsbereich 02:
Eigenerklärung und Nachweis über die Zertifizierung gem. VFIB für mindestens 3 Personen, die im Auftragsfall die Bauwerksprüfungen durchführen werden.
Der Nachweis erfolgt per VFIB-Zertifikat - Lehrgang Bauwerksprüfung des Vereins zur Fortbildung der Qualitätssicherung und Zertifizierung der Aus- und Fortbildung von Ingenieuren/-innen der Bauwerksprüfung.
Eigenerklärung und Nachweis über mindestens 1 Verantwortlichen für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen während der Bauwerksprüfung.
Der Nachweis erfolgt per Qualifikationsnachweis über einen Lehrgang für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen nach MVAS 99 / RSA 21.
Eigenerklärung und Nachweis über mindestens 1 Verantwortlichen für Erste-Hilfe-Maßnahmen während der Bauwerksprüfung.
Der Nachweis erfolgt per Teilnahmebescheinigung einer Erste-Hilfe-Ausbildung/Fortbildung zum betrieblichen Ersthelfenden einer für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe durch die VBG ermächtigten Stelle.
Leistungsbereich 03:
Eigenerklärung und Nachweis über die Zertifizierung gem. VFIB für mindestens 3 Personen, die im Auftragsfall die Bauwerksprüfungen durchführen werden.
Der Nachweis erfolgt per VFIB-Zertifikat - Lehrgang Bauwerksprüfung des Vereins zur Fortbildung der Qualitätssicherung und Zertifizierung der Aus- und Fortbildung von Ingenieuren/-innen der Bauwerksprüfung.
Eigenerklärung und Nachweis über mindestens 1 Verantwortlichen für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen während der Bauwerksprüfung.
Der Nachweis erfolgt per Qualifikationsnachweis über einen Lehrgang für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen nach MVAS 99 / RSA 21.
Eigenerklärung und Nachweis über mindestens 1 Verantwortlichen für Erste-Hilfe-Maßnahmen während der Bauwerksprüfung.
Der Nachweis erfolgt per Teilnahmebescheinigung einer Erste-Hilfe-Ausbildung/Fortbildung zum betrieblichen Ersthelfenden einer für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe durch die VBG ermächtigten Stelle.
Eigenerklärung und Nachweis über mindestens 1 Internationalen Schweißfachingenieur oder vergleichbar qualifizierte Person.
Der Nachweis erfolgt per Zertifikat Internationaler Schweißfachingenieur (SFI) DVS-IIW/EWF1170 oder einem vergleichbaren Nachweis.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Mindestanforderungen in Bezug auf ausgeführte Referenzaufträge je Leistungsbereich:
Leistungsbereiche 1-3:
Unabhängig, für welche und wie viele Leistungsbereiche die Zulassung beantragt wird, sind Eigenerklärungen über die Ausführung von insgesamt mindestens 3 Referenzaufträgen von mindestens 2 verschiedenen Auftraggebern erforderlich. Die Referenzen müssen die ordnungsgemäße Ausführung von Hauptprüfungen gemäß DIN 1076 von Brückenbauwerken mit Überbauten mindestens einmal in Spannbeton, einmal in Stahlbeton und einmal in Stahl zum Gegenstand haben. Für die Eigenerklärung sind die Formularvordrucke zu verwenden.
Für die Eigenerklärungen ist zwingend das über die elektronische Adresse unter Abschnitt I.3 zur Verfügung gestellte Zulassungsformular zu verwenden.