484814-2026 - Ergebnis
Deutschland – Entwicklung von Datenbanksoftware – SDK für Tokenisierung
OJ S 133/2026 14/07/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungVDV eTicket Service GmbH & Co. KG
E-Mailinfo@eticket-deutschland.de
Rechtsform des ErwerbersÖffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersWirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelSDK für Tokenisierung
BeschreibungVDV eTicket Service (VDV-ETS) ist für den deutschen ÖPV-Standard "(((eTicket Deutschland" verantwortlich. Dieser stellt die technische und organisatorische Plattform für den Betrieb von einem interoperablen elektronischen Ticketing im öffentlichen Personenverkehr in Deutschland dar. Neben der Erstellung und Herausgabe des technischen Standards, der Aufstellung von organisatorischen Regeln für Teilnehmer und der Prüfung von eingesetzten Komponenten betreibt VDV-ETS auch zentrale Infrastrukturen für die an (((eTicket-Deutschland teilnehmenden Verkehrsunternehmen und -verbünde. Teile der deutschen ÖPNV-Branche haben das Ziel, den bargeldlosen Verkauf in Fahrzeugen umzusetzen. Erste Umsetzungsprojekte sind bereits in Planung, bzw. Umsetzung. Für diese ABT/ID-Based Ticketing Lösungen und die eng verzahnten ÖV-Netze insbesondere in NRW ist ein interoperabler Ticket- und Tokenspeicher erforderlich, um überregionale Tickets kontrollieren zu können. Im Interesse des Landesverkehrsministeriums NRW und im Sinne einer langfristig effizienten Umsetzung, soll ein gemeinsam genutztes System entstehen, dass in der Lage ist, mittelfristig Ticketdaten und Tickets speichern zu können. Um die deutschen Verkehrsunternehmen zu unterstützen, bank- und kreditkartenbasierte Vertriebstechnologien zu nutzen, muss sichergestellt werden, dass für die Kontrolle relevante Komponenten für alle Beteiligten zugänglich sind. In dieser Prozesskette ist der interoperable Ticket- und Tokenspeicher das Schlüsselsystem, das den hergestellten Bezug in Form eines Pseudonyms (z.B. kryptographischer Hash) zwischen Bank- bzw. Kreditkarte und Tarifprodukt speichert und den angeschlossenen Verkehrsunternehmen auf Anfrage bereitstellt. Für einen öffentlichen Personenverkehr über Stadt- oder Verbundgrenzen hinaus muss dieser Speicher interoperabel, hochverfügbar, standardisiert und diskriminierungsfrei eingerichtet sein. Für eine langfristig effiziente branchenweite Anwendung wird das System im Zielzustand sowohl bei Kauf per Bank- oder Kreditkarte entstehende als auch andere standardisierte Ticketdaten speichern und für die Kontrolle zu Verfügung stellen.
Kennung des Verfahrens67303bfe-274a-4ef5-a4c4-c208019457cd
Vorherige Bekanntmachung90669-2026
Interne Kennung2601
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
Zentrale Elemente des VerfahrensDer Auftrag wird im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb auf Grundlage des Vierten Teils des GWB sowie der Vergabeverordnung (VgV) vergeben. Das Vergabeverfahren ist mehrstufig. In einer ersten Stufe müssen die interessierten Unternehmen im sog. Teilnahmewettbewerb ihre Eignung darlegen. Diejenigen Unternehmen, die zu der zweiten Stufe eingeladen werden, haben die Möglichkeit, ein Angebot einzureichen, über das dann verhandelt werden kann, sog. "Angebotsverfahren" oder auch "Bieterwettbewerb". Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Zuschlag bereits auf die Erstangebote zu erteilen oder über diese zu verhandeln; d.h. Erstangebote sind bereits verbindlich und als zuschlagsfähige Angebote auszugestalten.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72212610 Entwicklung von Datenbanksoftware
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXP4DZ0M3T3#
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelInteroperabler Ticket- und Tokenspeicher
BeschreibungDer interoperable Ticket- und Tokenspeicher speichert Tickets und pseudonymisierte Token, die von Customer Contract Partners (CCP) ausgegeben werden. Die verwendeten Tokens werden bei der Anlieferung nach einem gesondert spezifizieren Verfahren erstellt. Die pseudonymisierten Tokens werde für die Identifizierung der Tickets und in einem späteren Ausbau der Nutzermedien verwendet. Die Tickets werden über eine spezifizierte Schnittstelle angeliefert and können von Service Operators (SO) abgerufen werden. Im Ticket- und Tokenspeicher werden in definierten Intervallen Reports generiert und den anliefernden CCP zur Verfügung gestellt. Der Ticket- und Tokenspeicher enthält auch eine Nutzerverwaltung für die anliefernden CCP und abrufenden SO. Die Identifizierung und Authentifizierung erfolgt über die bestehenden Sicherheitsmechanismen des eTicket-Deutschland-Schemes. Das bedeutet, dass der Ticket- und Tokenspeicher eine Schlüsselverwaltung beinhalten muss. Dem Realisierer wird eine bereits spezifizierte Schnittstellenbeschreibung zur Verfügung gestellt, die entsprechend den Vorgaben umgesetzt werden muss. Beim interoperablen Ticket- und Tokenspeicher handelt es sich um eine hochverfügbare Datenbankanwendung, die so gestaltet werden muss, dass sie im späteren Betrieb, hochperformant und hochverfügbar umgesetzt werden muss. Des Weiteren muss im Ticket- und Tokenspeicher ein Reporting-, Auditing- und Monitoring-Funktionalität umgesetzt werden. Es ist eine umfangreiche Backup- und Archivierungsfunktionalität vorzusehen. Es muss ein Frontend für die Nutzerverwaltung, das Reporting, das Monitoring, das Auditing und die Verwaltung von Schüsseln vorgesehen werden. Das Hosting muss die Hochverfügbarkeit und Hochsicherheit entsprechend der SLAs garantieren und eine einfache Redundanz sicherstellen. Das redundante System muss in einem separaten Rechenzentrum gehostet und betrieben werden, um eine krisensichere Ausfallsicherheit zu gewährleisten. Außerdem muss genügend Speicher für Backups, Logging und Archivierung der Daten vorgehalten werden. Den Betreibern muss ein ständiger digitaler Kommunikations- und Administrationszugang zur Verfügung gestellt werden. Das Hosting muss aus Datenschutzgründen in Europa erfolgen und den Anforderungen der DSVGO genügen. Hoster mit nur einem Hop entfernt vom nächsten nationalen zentralen Zugangsknoten zum Internet können bevorzugt werden.
Interne Kennung1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72212610 Entwicklung von Datenbanksoftware
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72500000 Datenverarbeitungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit3 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung90669-2026
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
BezeichnungNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
BeschreibungNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Zuschlagskriterium — ZahlNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer der Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltVDV eTicket Service GmbH & Co. KG
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVDV eTicket Service GmbH & Co. KG
5.1.
LosLOT-0002
TitelSoftware Development Kit
BeschreibungDas Software Development Kit (SDK) für die Tokenisierung von Kreditkarteninformationen (inkl. Wallets) muss nach dem vorgegebenen Verfahren von VDV-ETS umgesetzt werden. Mittels dieses SDKs werden auf der Basis von bestimmten Kreditkarteninformationen pseudonymisierte Token erzeugt. Das SDK stellt Funktionen für die Pseudonymisierung von bestimmten Kreditkarteninformationen und die gesicherte Übertragung der verarbeiteten Informationen mit einem aufrufenden Framework oder einer anderen Anwendung bereit. Die entsprechenden Algorithmen werden von VDV-ETS vorgegeben. Außerdem muss das SDK in der Lage sein, die öffentlichen Schlüssel von Kreditkarten einzulesen und entsprechend der Vorgaben aus der Norm ISO 24851 zu pseudonymisieren. Das jeweilige Verfahren muss über einen Parameter eingestellt werden können. Das SDK muss für die Betriebssysteme Windows Server, Linux, Android und IOS bereitgestellt werden.
Interne Kennung2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72212730 Entwicklung von Sicherheitssoftware
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung90669-2026
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
BezeichnungNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
BeschreibungNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Zuschlagskriterium — ZahlNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer der Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltVDV eTicket Service GmbH & Co. KG
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVDV eTicket Service GmbH & Co. KG
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen VerträgeNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEin Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungAMCON GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsLos 2 Angebot 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags2026-0048
TitelSoftwareerstellungsvertrag SDK für Tokenisierung
Datum der Auswahl des Gewinners02/07/2026
Datum des Vertragsabschlusses02/07/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Art der eingegangenen EinreichungenNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Art der eingegangenen EinreichungenNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Art der eingegangenen EinreichungenNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Art der eingegangenen EinreichungenNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Art der eingegangenen EinreichungenNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Art der eingegangenen EinreichungenNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungVDV eTicket Service GmbH & Co. KG
RegistrierungsnummerDE 241694352
PostanschriftIm Mediapark 8a
StadtKöln
Postleitzahl50670
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
E-Mailinfo@eticket-deutschland.de
Telefon+49 221-716174138
Internetadressehttps://www.eticket-deutschland.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVDV eTicket Service GmbH & Co. KG
RegistrierungsnummerDE 241694352
PostanschriftIm Mediapark 8a
StadtKöln
Postleitzahl50670
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
E-Mailinfo@eticket-deutschland.de
Telefon+49 221-716174138
Internetadressehttps://www.eticket-deutschland.de/
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer05315-03002-81
PostanschriftBezirksregierung Köln
StadtKöln
Postleitzahl50606
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
E-MailVKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Internetadressehttp://www.vergabe.nrw.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungAMCON GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE253775871
PostanschriftOsterstraße 15
StadtCloppenburg
Postleitzahl49661
Land, Gliederung (NUTS)Cloppenburg (DE948)
LandDeutschland
E-Mailausschreibung@amcongmbh.de
Telefon0447191420
Internetadressehttp://amcongmbh.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0002
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungcc768abf-c5c5-447a-971a-c81f76215ee5  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung13/07/2026 10:32:06 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung484814-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe133/2026
Datum der Veröffentlichung14/07/2026