Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
ESTW Baden Baden, Bühl und Appenweier im Zuge des Großprojektes ETCS Ausrüstung Korridor RhineAlpine
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 15/11/2021Ende: 31/12/2025
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 21FEI53786
Bezeichnung des Auftrags:
ESTW Baden-Baden, Bühl und Appenweier im Zuge desGroßprojektes ETCS-Ausrüstung Korridor Rhine-Alpine
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 10/11/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Thales Deutschland GmbH
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert der Beschaffung: 1,00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 04/08/2023
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Hauptort der Ausführung:
ESTW Baden-Baden, Bühl und Appenweier im Zuge des Großprojektes ETCS-Ausrüstung Korridor Rhine-Alpine
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
ESTW Baden-Baden, Bühl und Appenweier im Zuge des Großprojektes ETCS-Ausrüstung Korridor Rhine-Alpine
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 15/11/2021Ende: 31/12/2025
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1,00 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Thales Deutschland GmbH
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
LÄA 0003 zus. Leistungen Baufeldfreimachung
VII.2.2.
Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
An einigen Stellen im Baufeld ist der Kabelkanal zehn Zentimeter und mehr mit Schotter überdeckt. Da die Bestandanlage weiter benutzt werden soll, muss im Rahmen der Ausführung diese frei geräumt werden. Zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages ist diese Leistung zwingend erforderlich. Die Freiräumung des Kabelkanals erfordert eine Situationsbewertung und kann nur von einem einzigen Anbieter durchgeführt werden. Um die Sperrpausen effektiv zu nutzen, muss die Ausführung unmittelbar erfolgen, sobald die Leistung erkannt wird. Verzögerungen bei der Herbeibestellung des anderen Auftragnehmers würden den gesamten Bauablauf stören. Ebenfalls ist die permanente Anwesenheit des zweiten Auftragnehmers absolut nicht zu rechtfertigen. Die anderweitige Vergabe der Leistung würde bedeuten, beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Effektivität der Leistungserbringung bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)