Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Juristische Person des Privatrechts
I.5.
Haupttätigkeit(en) Sozialwesen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Gutachterliche Tätigkeit im Rahmen der Investitionsfinanzierungsverfahren Gemeinschaftsfonds und Investitionsfonds - Bek. verg. Auftrag
Referenznummer der Bekanntmachung: J-2022-29
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 71210000 Beratungsdienste von Architekten
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Erstellung von baufachlichen Stellungnahmen. Auf Grundlage der Stellungnahme und in Abstimmung mit dem baufachlichen Sachverständigen verabschiedet die vom Vorstand des AG gebildete Sachverständigenstelle baufachliche Testate für die einzelnen beantragten baulichen Maßnahmen. Die Testate dienen der Vorbereitung der Entscheidung des Vorstandes des AG über die Bewilligung der beantragten Maßnahme und ermöglichen dem Bundesamt für Soziale Sicherung in dessen Anzeigeverfahren die Genehmigung.
Hinzu kommen weitere Unterstützungs- und Beratungsleistungen für den AG im Bereich der berufsgenossenschaftlichen Kliniken laut Leistungsverzeichnis durch den vom AN bereitgestellten Sachverständigen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung Wert ohne MwSt.: 875 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. Glinkastr. 40 10117 Berlin
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Es gelten die Festlegungen der Leistungsbeschreibung.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 098-270041
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr.: J-2022-29
Bezeichnung des Auftrags:
Gutachterliche Tätigkeit im Rahmen der Investitionsfinanzierungsverfahren Gemeinschaftsfonds und Investitionsfonds - Bek. verg. Auftrag
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 26/08/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Heinle Wischer Partnerschaft freier Archi-tekten mbB
Postanschrift: Gutenbergstraße 4
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10587
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 875 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6C6DSP
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin, Geschäftsstelle bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Ort: Berlin
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen dieses Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB wird explizit hingewiesen.
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder,
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist,
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin, Geschäftsstelle bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 01/09/2022