Beschreibung der ÄnderungenArt und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Inhalt des 14. Nachtragsangebotes ist die Honorarfortschreibung zur Objektplanung und der örtlichen Bauüberwachung aufgrund erforderlicher zusätzlicher Planungsleistungen zur Binnenentwässerung im Zusammenhang mit der Errichtung der Hochwasserschutzanlage.
Auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses AZ.: C 46 – 522/460/41 vom 16.10.2018 muss die LTV als Vorhabenträgerin die entsprechenden Hochwasserschutzanlagen, worunter auch die Binnenentwässerungsanlagen (Pumpenschächte, Pumpen einschl. des zur Betreibung erforderlichen Zubehörs) zählen, errichten, betreiben und unterhalten. Aufgrund vertiefender Untersuchungen und detaillierter Abstimmungen mit der Stadt Chemnitz und deren Wasserwehr (Berufsfeuerwehr Chemnitz) ergaben sich erforderliche Planungsänderungen und Planungsanpassungen für die Anschaffung, den Betrieb und die Unterhaltung der Pumptechnik. Für die Baumaßnahmen zur Herstellung der zwei voneinander örtlich getrennten Lagerplätze und von Versorgungsleitungen, Überwachung zur Lieferung und Montage der Pumpengarage und der Pumpentechnik, Kontrolle der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile, Einweisung und Probebetrieb in Abstimmung mit der Stadt Chemnitz und der Wasserwehr ist die örtliche Bauüberwachung erforderlich. Die Leistungen sind nicht Bestandteil des Ingenieurvertrages und werden für die Erfüllung der Gesamtaufgabe notwendig und daher anerkannt.