Zusätzliche Angaben
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teilen wir Ihnen mit, dass das Vergabeverfahren gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV wegen anderer schwerwiegender Gründe aufgehoben wird. Durch die versehentliche Benennung der Unternehmen im Fragen-Antworten-Katalog liegt ein Vergaberechtsverstoß - Aufhebung des Geheimwettbewerbs - vor, der nur durch die Aufhebung des Verfahrens geheilt werden kann. Die Verfahrensaufhebung ist nach ordnungsgemäßer Ermessensentscheidung zwingend.
Die Vergabestelle beabsichtigt, das Vergabeverfahren zeitnah erneut im offenen Verfahren auszuschreiben und würde sich ausdrücklich darüber freuen, wenn Sie sich an der Ausschreibung beteiligen