486454-2023 - ErgebnisDeutschland-Koblenz: Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
OJ S 154/2023 11/08/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): U2.3
E-Mail: baainbwu2.3@bundeswehr.org
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Verteidigung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Geplanter Abschluss des 9. Änderungsvertrages der IRV-StO Rahmenvereinbarung
Referenznummer der Bekanntmachung: Q/U2CM/R3240
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79800000 Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die vorliegend zu ändernde Instandsetzungsrahmenvereinbarung Standort (IRV-StO) vom 20.06.1996 über die Wartung und Instandsetzung von Belichtersystemen und Plotter zur Herstellung von Spezial- und Sonderkarten wurde zuletzt als 9. Änderungsvertrag vom 28.09.2018 angepasst.
Leistungsgegenstand ist hier ein sogenannter Full-Service-Vertrag, bei dem sich der Auftragnehmer verpflichtet, die betroffenen Geräte bzw. das betroffene Gerät betriebsbereit zu halten. Zu den hierbei geschuldeten Leistungen gehören insbesondere folgende Leistungen:
• Systemwartung und Softwarepflege;
• Firmware-Updates;
• Ersatzteile;
• Remotesupport;
• Reparatur vor Ort;
• Technischer Telefonsupport;
• Anwendertraining vor Ort.
Der letzte Änderungsvertrag in der Fassung des 9. Änderungsvertrages datiert auf den 28.09.2018. Mit einem Ergebnisprotokoll vom 01.02.2021 (Anlage 1 zur EVA) erfolgte zuletzt eine Preisanpassung Mit Schreiben U2.3 vom 26.10.2022 (Anlage 2 zur EVA) wurde die Verlängerung der Laufzeit bis zum 31.12.2023 vereinbart.
Mit dem nunmehr geplanten 10. Änderung und Neufassung sollen folgende Maßnahmen vereinbart werden:
1. Herausnahme des Geräts "Heidelberg SupraSetter A74,
Pl-Nr- 6740-01826, VersNr. 6740-12-372—2681" und damit Beendigung dessen
Full-Services;
2. Verlängerung der Rahmenvereinbarungslaufzeit um weitere sieben Jahre bis zum
31.12.2030 und damit bis zum Ende der Nutzungsdauer des verbliebenen Geräts;
3. Vereinbarung der zukünftigen Jahrespauschalen bis zum 31.12.2030;
4. Vereinbarung zwischenzeitlich eingeführter Vertragsbedingungen und
Aktualisierung der Vertragsanlagen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Hauptort der Ausführung: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Verlängerung der IRV-Standort-Rahmenvereinbarung Q/U2CM/R3240.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Der Auftragnehmer verfügt über ein technisches Alleinstellungsmerkmal, da nur er technisch dazu befähigt ist, die Instandsetzungsleistungen durchzuführen.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber vergibt keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der vorstehenden Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Geplanter Abschluss des 9. Änderungsvertrages der IRV-StO Rahmenvereinbarung
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
08/08/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Medianetics GmbH
Postanschrift: Mühlgrabenstr. 16-20
Ort: Meckenheim
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 53340
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
§ 135 Unwirksamkeit
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
08/08/2023