486570-2024 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Rettungsdienste – Verhandlungsverfahren zur Beauftragung notärztlicher Leistungen im Rettungsdienst am neuen Notarztstandort Bornheim ohne Teilnahmewettbewerb
OJ S 157/2024 13/08/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungRhein-Sieg-Kreis, Der Landrat
E-Mailzvs@rhein-sieg-kreis.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVerhandlungsverfahren zur Beauftragung notärztlicher Leistungen im Rettungsdienst am neuen Notarztstandort Bornheim ohne Teilnahmewettbewerb
BeschreibungDer Rhein-Sieg-Kreis beabsichtigt, als Träger des öffentlichen Rettungsdienstes zur Erfüllung seines Sicherstellungsauftrages gemäß § 6 RettG NRW geeignete Krankenhäuser mit der notärztlichen Besetzung von einem Notarzteinsatzfahrzeug am neuen Notarztstandort Bornheim und damit einem Teil der notärztlichen Versorgung der Bevölkerung im Rhein-Sieg-Kreis für die Dauer von fünf Jahren zzgl. einer fünfmaligen Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr zu beauftragen. Leistungsausführungsbeginn ist der 01.09.2024. Der Notarztstandort ist derzeit an der Rettungswache Rathausstraße 5, 53332 Bornheim untergebracht. Mit Fertigstellung der neuen Rettungswache (Am Hellenkreuz, 53332 Bornheim) wird der Notarztstandort an diese verlegt, voraussichtlich Ende 2025. Der Notarztdienst am Notarztstandort Bornheim wird derzeit täglich im Zeitraum von 07:00 bis 20:00 Uhr im täglichen Wechsel durch das Universitätsklinikum Bonn und das Dreifaltigkeitskrankenhaus Wesseling sichergestellt. Der am 28.09.2023 beschlossene Rettungsdienstbedarfsplan sieht eine Ausweitung als Vollzeit-Notarztstandort vor (täglich 24 Stunden). Die Auswahl des für den Zuschlag vorgesehenen Bieters erfolgte im Wege eines Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb unter Beteiligung von drei geeigneten Krankenhäusern, die im Rahmen der im Vorfeld des Vergabeverfahrens durchgeführten Markterkundung unter Beteiligung von zehn Krankenhäusern ihr Interesse an der Leistungserbringung und ihre Leistungsfähigkeit bekundet haben. Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-Ante Transparentbekanntmachung. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss mit der Bietergemeinschaft bestehend aus dem Universitätsklinikum Bonn (Venusberg-Campus 1, 53127 Bonn) und dem Dreifaltigkeits-Krankenhaus Wesseling (Bonner Straße 84, 50389 Wesseling) in Trägerschaft der Katharina Kasper ViaSalus GmbH (Rheinstr. 9, 56428 Dernbach) wird frühestens nach zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen.
Kennung des Verfahrens23eff2b5-4dec-4ddb-99e0-da22595d0892
Interne Kennung11.2 - 24-0272-38-VgV
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftRathausstr. 5  
StadtBornheim
Postleitzahl53332
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenRettungswache Bornheim
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Der Auftrag zur Erbringung einer besonderen und anderen sozialen Dienstleistung im Sinne von § 130 Abs. 1 GWB, §§ 64 ff. VgV wird im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, weil zum Zeitpunkt der Aufforderung der Angebotsabgabe der Auftrag aus tatsächlichen Gründen nur von einem äußerst eingeschränkten Teilnehmerkreis erbracht werden kann (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV).
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelVerhandlungsverfahren zur Beauftragung notärztlicher Leistungen im Rettungsdienst am neuen Notarztstandort Bornheim ohne Teilnahmewettbewerb
BeschreibungDer Notarztdienst am Notarztstandort Bornheim wird derzeit täglich im Zeitraum von 07:00 bis 20:00 Uhr im täglichen Wechsel durch das Universitätsklinikum Bonn und das Dreifaltigkeitskrankenhaus Wesseling sichergestellt. Der am 28.09.2023 beschlossene Rettungsdienstbedarfsplan sieht eine Ausweitung als Vollzeit-Notarztstandort vor (täglich 24 Stunden).
Interne Kennung24-0272-38-VgV
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Vertrag kann nach einer Dauer von 5 Jahren optional fünfmal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftRathausstr. 5  
StadtBornheim
Postleitzahl53332
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenRettungswachen-Standort Hennef-Ost
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/09/2024
Laufzeit10 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen5
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenVon einer Angabe der Auftragswerte sieht der Auftraggeber unter Berücksichtigung der geheimhaltungsbedürftigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Beauftragten und dessen berechtigten geschäftlichen Interessen insbesondere im Hinblick auf künftige wettbewerbliche Verfahren ab (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV). Aus Sicht des Auftraggebers stünde bei einer Offenlegung des Auftragswerts außerdem eine Beeinträchtigung des künftigen Wettbewerbs zu befürchten (§ 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Vertrag wird gem. § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB nicht vor Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geschlossen. Nach Ablauf der Frist kann dem Vertrag keine Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB mehr entgegengehalten werden.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetRhein-Sieg-Kreis, Der Landrat
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeBesondere Ausnahmen für Dienstleistungsaufträge
Sonstige BegründungDer Auftrag zur Erbringung einer besonderen u. anderen sozialen Dienstleistung im Sinne von § 130 Abs. 1 GWB, §§ 64 ff. VgV wird im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, weil zum Zeitpunkt der Aufforderung der Angebotsabgabe der Auftrag aus tatsächlichen Gründen nur von einem äußerst eingeschränkten Teilnehmerkreis erbracht werden kann, § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV. Die ordnungsgemäße Leistungserbringung u. die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung in §§ 6, 11 RettG NRW i. V. m. § 8 Abs. 1 KHGG kann ausschließlich durch Akutkrankenhäuser aus dem regionalen Krankenhausversorgungsbereich Nr. 6, zu dem neben dem Rhein-Sieg-Kreis (RSK) auch der Kreis Euskirchen u. die Stadt Bonn gehören, sowie einem Akutkrankenhaus, das bereits in den Notarztdienst für den Rhein-Sieg-Kreis eingebunden ist, vollständig sichergestellt werden. Nur die regionale Nähe gewährleistet eine jederzeit ordnungsgemäße Leistungserbringung; vernünftige Alternativen stehen insoweit nicht zur Verfügung. Der Auftraggeber hat im Vorfeld eine Markterkundung unter Beteiligung von 10 geeigneten Krankenhäusern durchgeführt, mit dem Ziel der Ermittlung geeigneter Vertragspartner, die eine kurzfristige Leistungserbringung ab dem 01.09.2024 uneingeschränkt gewährleisten können. Am Verhandlungsverfahren hat der Auftraggeber 3 Krankenhäuser, die im Rahmen der Markterkundung ihre vollständige Leistungsfähigkeit u. ihr Interesse an der Leistungserbringung bekundet haben, beteiligt. Die Anforderungen an den geeigneten Teilnehmerkreis beruhen auf folgenden Erwägungen: Es besteht gemäß §§ 6, 11 RettG NRW eine gesetzliche Verpflichtung zur regionalen Zusammenarbeit zwischen dem Träger des Rettungsdienstes u. geeigneten Krankenhäusern in Bezug auf die Mitwirkung von Ärztinnen u. Ärzten in der Notfallrettung. Bei der Sicherstellung der notärztlichen Versorgung handelt es sich um einen besonders kritischen Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge mit herausragender Bedeutung für Leib u. Leben der Bevölkerung. Nach § 8 Abs. 1 KHGG NRW sind die Krankenhäuser entsprechend ihrer Aufgabenstellung zur patientenorientierten Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst verpflichtet, wozu auch regionale Abstimmung gehört. Die eine regionale Nähe zwischen Krankenhaus u. Rettungsdienstbereich des Trägers des Rettungsdienstes ist auch aus Gründen der ordnungsgemäßen Leistungserbringung zwingend erforderlich. Nur so kann die vorhandene u. erforderliche Verzahnung des Notarztdienstes mit der Zusammenarbeit u. Wechselwirkung des Einsatzes der Krankenhäuser in der Notfallversorgung (Notfallaufnahmen) des RSK gewährleistet werden. Dies ist ausschließlich bei einer Zugehörigkeit zum Versorgungsgebiet 6 oder einer bereits vorhandenen Einbindung in den Notarztdienst in unmittelbar angrenzenden Bereichen sichergestellt. Ausschließlich regionale Akutkrankenhäuser können zudem eine jederzeitige u. beständige Einsatzfähigkeit des notärztlichen Personals u. somit die Einhaltung der Sicherstellungspflicht des RSK gewährleisten. Nur diese können bei ungeplanten Ausfällen (z.B. bei Krankheit) aufgrund der geringen Entfernung zu jedem Zeitpunkt rechtzeitig für Personalersatz sorgen. Nur Akutkrankenhäuser verfügen über eine Intensivstation u. sind dazu in der Lage, ihren Ärztinnen u. Ärzten die erforderliche klinische Erfahrung in Notfällen (Aneignung u. Aufrechterhaltung sowie Anbindung an das klinische Arbeitsumfeld) zu vermitteln. Schließlich erfordert eine verlässliche u. dauerhafte Zusammenarbeit mit dem Rettungsfachpersonal u. der Leitstelle des RSK über die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit, dass der Notarztdienst von Notärztinnen u. Notärzten durchgeführt wird, die bei einem regionalen Akutkrankenhaus fest angestellt sind. Nur diese verfügen über die für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Kenntnisse zum Rettungsdienstsystem u. den Versorgungsstandards, zur Krankenhausstruktur u. der Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser sowie zum Portfolio der medizintechnischen Geräte im RSK. Die Bedienung u. Aufbauten der Notarzteinsatzfahrzeuge unterscheiden sich z. T. erheblich. Für Notfälle u. deren Einsätze könnten sich daher unerwartete Schwierigkeiten ergeben, wenn z.B. ein notwendiges Umdenken bei den Bedienungen Zeit kostet u. die Versorgung des Patienten durch fehlende regionale Praxis fehleranfällig wird. Einheitliche Fortbildungen u. Handreichungen für den Notarztdienst können ausschließlich durch den Einsatz von Notärztinnen u. Notärzten, die in einem regionalen Akutkrankenhaus angestellt sind, kurzfristig umgesetzt werden. Zudem gewährleistet ausschließlich ein regelmäßiger Einsatz derselben Ärztinnen u. Ärzte eine ordnungsgemäße Leistungserbringung auf gleichbleibenden Qualitätsniveau über die gesamte Laufzeit sowie den Erhalt der notwendigen Routine in der Zusammenarbeit mit den anderen Leistungserbringern u. dem Träger des Rettungsdienstes. Eine Umgestaltung der Gestellung von Notärztinnen u. Notärzten für den Betrieb des Notarztstandortes zwecks eines größeren Wettbewerbs kam vorliegend nicht in Betracht, weil dies die künstliche Auflösung der notwendigen Verknüpfung mit dem System der Notfallversorgung bedeuten würde. Dies würde der nicht nur auf regionaler, sondern auch auf Bundesebene verfolgten Zielsetzung, die Zusammenarbeit von Rettungsdienst u. Krankenhäusern in der Notfallversorgung zu verbessern, widersprechen. Insoweit kommt dem Interesse an einer bestmöglichen Versorgung der Bevölkerung im RSK bei Notfällen gegenüber dem Gebot größtmöglichen Wettbewerbs ein Vorrang zu. Vernünftige Alternativen gem. § 14 Abs. 6 VgV stehen insoweit nicht zu Verfügung. Hinzu kommt schließlich, dass der im gültigen Rettungsdienstbedarfsplan mit Beschluss vom 28.09.2023 festgestellte Mehrbedarf für einen Notarztstandort nunmehr äußerst kurzfristig zum 01.09.2024 umgesetzt werden muss. Ein Zuwarten oder die Verlängerung der Vorbereitungsfristen kommt mit Blick auf den gesetzlichen Sicherstellungsauftrag des RSK nicht in Betracht.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Name der anbietenden ParteiBietergemeinschaft Universitätsklinikum Bonn und Dreifaltigkeits-Krankenhaus
Leiter der anbietenden ParteiDreifaltigkeits-Krankenhaus Wesseling in Trägerschaft der Katharina Kasper ViaSalus GmbH
Offizielle BezeichnungUniversitätsklinikum Bonn
Angebot
Kennung des AngebotsTPA-0000
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsVertrag-01
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetRhein-Sieg-Kreis, Der Landrat
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungRhein-Sieg-Kreis, Der Landrat
Registrierungsnummer05382006006-31001-21
AbteilungAllgemeine Dienste und Zentrale Vergabestelle
PostanschriftKaiser-Wilhelm-Platz 1
StadtSiegburg
Postleitzahl53721
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
LandDeutschland
KontaktpersonAllgemeine Dienste und Zentrale Vergabestelle
E-Mailzvs@rhein-sieg-kreis.de
Telefon+49 2241 13-2937
Fax+49 2241 13-3165
Internetadressehttps://www.rhein-sieg-kreis.de
Profil des Erwerbershttps://www.rhein-sieg-kreis.de/verwaltung-politik/verwaltung/Oeffentliche_Ausschreibungen/index.php
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer05315-03002-81
PostanschriftZeughausstraße 2 - 10
StadtKöln
Postleitzahl50667
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
E-MailVKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon+49 221 147-3055
Fax+49 221 147-2889
Internetadressehttps://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungUniversitätsklinikum Bonn
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerDE811917555
PostanschriftVenusberg - Campus 1
StadtBonn
Postleitzahl53127
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailinfo@ukbonn.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDreifaltigkeits-Krankenhaus Wesseling in Trägerschaft der Katharina Kasper ViaSalus GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerDE237065118
PostanschriftBonner Str. 84
StadtWesseling
Postleitzahl50389
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Erft-Kreis (DEA27)
LandDeutschland
E-Mailinfo@krankenhaus-wesseling.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Leiter der anbietenden Partei
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung0b8b095c-7712-4873-a350-9644e953c959  -  01
FormulartypVorankündigung – Direktvergabe
Art der BekanntmachungFreiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung12/08/2024 00:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung486570-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe157/2024
Datum der Veröffentlichung13/08/2024