Beratungsleistungen zur Einführung eines E-Akte Systems
Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 13.16 - 9918/18/VV: 1
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:
Gesamtes Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über "Beratungsleistung zur Einführung und Nutzung von Vorgangsbearbeitungssystemen, Dokumentenmanagementsystemen und elektronischen Akten".
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 48
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 187-455718
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 1
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 08/07/2019
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Sopra Steria SE
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert der Beschaffung: 0,01 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 08/08/2023
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:
Gesamtes Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über "Beratungsleistung zur Einführung und Nutzung von Vorgangsbearbeitungssystemen, Dokumentenmanagementsystemen und elektronischen Akten".
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 06/08/2019Ende: 31/12/2023Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:
Die Vorbereitung des Vergabeverfahrens zum Abschluss einer daran anschließenden Rahmenvereinbarung hat begonnen (Az.: ZIB 14.16 - 9972/22/VV : 1). Der Zuschlag wird voraussichtlich im November 2023 erteilt. Bis zum Abschluss der Folge-Rahmenvereinbarung sind Beratungsleistungen aus den in VII.2.1 und VII.2.2 beschriebenen Gründen erforderlich.
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 0,01 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Sopra Steria SE
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22085
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Zur Vermeidung einer Deckungslücke wird die Laufzeit der bestehenden Rahmenvereinbarung (ursprünglich bis zum 05.08.2023) bis zum Abschluss des Nachfolgevertrages, jedoch maximal bis zum 31.12.2023, verlängert.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Vorliegend wäre ein Wechsel des Auftragnehmers für d. Zeitraum bis zum Abschluss d. neuen Rahmenvereinbarung, bei der ein Wechsel des Auftragnehmers nicht ausgeschlossen werden kann, mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden und daher unzumutbar.Der Projektcharakter d. durch diese RV unterstützten Gesamtvorhabens E-Akte (Bund) mit d. dadurch immanenten Fristen und/oder gesetzl.Vorgaben beansprucht eine kontinuierliche und verlässliche Beratung und Unterstützung.Bei kurzfristigem und zeitlich begrenztem Wechsel des externen Dienstleisters muss mit erheblichen Verzögerungen und ggf. auch Instabilitäten aufgrund der Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem mehrjährig laufenden, sehr komplexen Projekt gerechnet werden. Das Risiko, dass die Projekte bei einem möglichen zweimaligen Dienstleisterwechsel innerhalb eines Jahres nicht ausreichend arbeitsfähig sind, ist nicht akzeptabel hoch. Die fristgerechte Umsetzung der laufenden Projekte könnte gefährdet werden.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)