486988-2026 - Ergebnis
Deutschland – Bau von Fußgängerbrücken – Salzlandkreis, Errichtung ein Fußgänger- und Fahrradbrücke über die Saale bei Groß Rosenburg
OJ S 133/2026 14/07/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungSalzlandkreis
E-Mailzvs@kreis-slk.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelSalzlandkreis, Errichtung ein Fußgänger- und Fahrradbrücke über die Saale bei Groß Rosenburg
BeschreibungErrichtung einer Fußgänger- und Fahrradbrücke
Kennung des Verfahrens2df2fa38-8615-436b-aecb-19423fb3c1c2
Interne Kennung0020/2026
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45221113 Bau von Fußgängerbrücken
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtBarby, OT Groß Rosenburg
Postleitzahl39240
Land, Gliederung (NUTS)Salzlandkreis (DEE0C)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Der Aufruf zum Wettbewerb ist beendet
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelSalzlandkreis, Errichtung ein Fußgänger- und Fahrradbrücke über die Saale bei Groß Rosenburg
BeschreibungBeschreibung des Bauvorhabens - Neubau Radwegbrücke Groß Rosenburg Der Salzlandkreis plant den Neubau einer Geh- und Radwegbrücke über die Saale westlich der Fähre Groß Rosenburg, um eine ganzjährig nutzbare, hochwassersichere Querung zu schaffen und die regionale Radverkehrsinfrastruktur nachhaltig zu stärken. Das Vorhaben wird im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert und umfasst neben der Brücke auch den Bau beidseitiger Rampen sowie zweier Fahrradservicestationen an den Bahnhöfen Gnadau und Sachsendorf. Die Saale weist im Bereich der Querung eine Breite von ca. 55 m und eine lichte Höhe von mindestens 5,25 m über dem höchsten schiffbaren Wasserstand (HSW 53,79 m DHHN) auf. Die lichte Weite zwischen den Widerlagern beträgt 274,50 m. Die Vorzugsvariante ist eine vierfeldrige Fachwerkbrücke mit drei Zwischenpfeilern und gerader Linienführung. Die Stützweiten betragen 45,85 / 91,70 / 91,70 / 45,85 m. Das Haupttragwerk besteht aus zwei parallelgurtigen Strebenfachwerken aus warmgefertigten Rechteckhohlprofilen (Stahl S355 J2H). Die Gesamthöhe der Konstruktion beträgt ca. 3,90 m, die nutzbare Breite zwischen den Geländern 3,00 m. Die Gründung erfolgt flach auf mitteldicht bis dicht gelagerten Kiessanden. Die Pfeiler werden in wasserdichten Spundwandkästen mit Unterwasserbetonsohle hergestellt. Die Widerlager sind als schiefwinklige Kastenwiderlager mit Schrägflügeln ausgebildet. Der Überbau erhält eine orthotrope Fahrbahnplatte mit reaktionsharzgebundenem Dünnbelag. Die Entwässerung erfolgt über eine Freifallentwässerung mit Strahlverteilern, deren Austritte nicht über der Fahrrinne liegen dürfen.
Interne KennungLOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45221113 Bau von Fußgängerbrücken
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtBarby, OT Groß Rosenburg
Postleitzahl39240
Land, Gliederung (NUTS)Salzlandkreis (DEE0C)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtBarby, Groß Rosenburg
Postleitzahl39240
Land, Gliederung (NUTS)Salzlandkreis (DEE0C)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/09/2026
Enddatum der Laufzeit30/11/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebots unterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe der Unterlagen unverzüglich per E-Mail oder über das evergabe Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige Nachfragen sind ausschließlich per E-Mail oder über das evergabe-Portal an die unter 1.1 benannten Ansprechpartner zu richten. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber überseinen Ausschreibungsdienst elektronisch unter https://evergabe.sachsen-anhalt.de bereitstellen. Unternehmen müssen sich dort selbstständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen informieren.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Beschreibung100 Prozent
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebots unterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe der Unterlagen unverzüglich per E-Mail oder über das evergabe Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige Nachfragen sind ausschließlich per E-Mail oder über das evergabe-Portal an die unter 1.1 benannten Ansprechpartner zu richten. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber überseinen Ausschreibungsdienst elektronisch unter https://evergabe.sachsen-anhalt.de bereitstellen. Unternehmen müssen sich dort selbstständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen informieren.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltSalzlandkreis
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge5 834 903,61 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungArlt Bauunternehmen GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Wert des Angebots5 834 903,61 EUR
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0001
Datum des Vertragsabschlusses13/07/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge7
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge7
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle BezeichnungSalzlandkreis
RegistrierungsnummerDE309517036
PostanschriftKarlsplatz 37
StadtBernburg
Postleitzahl06406
Land, Gliederung (NUTS)Salzlandkreis (DEE0C)
LandDeutschland
E-Mailzvs@kreis-slk.de
Telefon+49 3471684-0
Fax+49 3471684-561010
Internetadressehttps://www.salzlandkreis.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer03455141536
PostanschriftErnst-Kamieth-Straße 2
StadtHalle (Saale)
Postleitzahl06112
Land, Gliederung (NUTS)Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Telefon+49 3455141529
Fax+49 03455141115
Internetadressehttps://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungArlt Bauunternehmen GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE141672558
PostanschriftHauptstraße 41A
StadtFrohburg OT Frankenhain
Postleitzahl04654
Land, Gliederung (NUTS)Leipzig (DED52)
LandDeutschland
E-Mailfirma@arlt-bau.de
Telefon+49 343414640
Fax+49 34341-46422
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-7005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungf00e668d-f5c9-4093-9aff-ba855c0db519  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung13/07/2026 09:40:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung486988-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe133/2026
Datum der Veröffentlichung14/07/2026