Kurze Beschreibung
Gegenstand der Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1, Nr. 1 SGB III ist die Unterstützung der beruflichen Eingliederung durch Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt in einem Bewerbercenter.
Die Maßnahme muss die Aktivierung der Teilnehmer unterstützen bzw. deren Eingliederungsaussichten verbessern. Dabei sind ein flexibler Eintritt (täglicher Einstieg) und in den Schulungsmodulen 1 bis 5 zwei Kleingruppen, um dem unterschiedlichen Leistungs- und Altersstand (u25/ü25) der Teilnehmenden gerecht zu werden, sicher zu stellen.
Die Teilnehmer sollen befähigt werden, sich eigenständig und erfolgreich auf dem allgemeinen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu bewerben und Unterstützung im Bewerbungsprozess erhalten. Dabei sollen ihre Eigenbemühungen gefordert und gefördert sowie eine nachhaltige Stärkung der Eigeninitiative erreicht werden.