VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Für die rechtlichen Beratungsleistungen des Ankaufs, wurde ursprünglich ein Betrag weit unter dem EU-Schwellenwert beauftragt. Im Zuge der Verhandlungen, stellte sich heraus, dass die Komplexität der Kaufverträge
(Asset- und Share Deals) und den damit verbundenen aufwendigen Verhandlungen, erheblich größeren juristischen Aufwand erfordern, als ursprünglich angenommen. Außerdem wurde vom Käuferkonsortium entschieden,
dass GSK als Verhandlungsführer für mehrere Käufergesellschaften auftritt. Bei allen Verhandlungen in Vorbereitung des Deals, musste besondere Vertraulichkeit gewahrt werden.