487705-2023 - ErgebnisDeutschland-Köln: Automatisierungssystem
OJ S 154/2023 11/08/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Postanschrift: Neufelder Straße 34
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51067
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sobina, Verena
E-Mail: ausschreibung@kliniken-koeln.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kliniken-koeln.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Sonstiger öffentlicher Auftraggeber i. S. v. § 99 Nr. 2 GWB
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Anschaffung von 4 Automaten zur Wäscheausgabe
Referenznummer der Bekanntmachung: Ia2/06/23
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
48921000 Automatisierungssystem
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH beabsichtigen die Anschaffung von 4 Automaten zur Wäscheausgabe und entsprechenden Rückgabeeinheiten an den Standorten Köln-Merheim und Köln-Holweide. Die Wäscheausgabeautomaten müssen eine Raumlösung („begehbarer Kleiderschrank“) und die Rückgabeeinheiten in sich geschlossene Schränke sein.
Diese sollen die jetzige Ausgabevariante mit dem Ziel ersetzen den Prozess der Wäscheausgabe zu vereinfachen, Transparenz und Kontrolle des Wäscheumlaufes zu gewährleisten.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
48921000 Automatisierungssystem
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Bei der Kliniken der Stadt Köln gGmbH erfolgt die Bereitstellung der Dienstkleidung gegenwärtig über
Wäscheautomaten. Die Wäscheausgabe und Wäscherückgabe soll die jetzige Ausgabevariante mit dem Ziel
ersetzten den Prozess der Wäscheausgabe zu vereinfachen, Transparenz und Kontrolle des Wäscheumlaufs
zu gewährleisten.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Notfallkonzept / Gewichtung: 20%
Kostenkriterium - Name: Angebotssumme / Gewichtung: 80%
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 079-237995
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Anschaffung von 4 Automaten zur Wäscheausgabe
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
07/08/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: ThermoTex Nagel GmbH
Ort: Schutterwald
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages. Dieser Wert wird entsprechend § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt und auch nach § 135 Abs. 3 S. 2 GWB nicht zwingend bekanntzumachen ist. Aus den vorstehenden Gründen wird in das Pflichtfeld der Betrag 1 EUR eingegeben.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstr. 2 – 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473116
Fax: +49 2211472889
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags gem. § 160 GWB ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Zur Wahrung der Fristen wird, da es sich vorliegend um die Bekanntmachung eines vergebenen Auftrags handelt, auch auf § 135 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
07/08/2023